Kinder laufen Hand in Hand einen Weg entlang
Kinder laufen Hand in Hand einen Weg entlang ©Studio Romantic – stock.adobe.com

Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben. Dazu gehört auch das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Der „Bayerische Weg der Inklusion“ eröffnet diesen Schülerinnen und Schülern passgenaue Bildungswege in unserem differenzierten und durchlässigen Schulwesen in Bayern.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können wählen, ob sie eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen.

Die Sonderpädagogik unterstützt mit ihren vielfältigen Angeboten von der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung sowohl Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf als auch deren Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte.

Inklusion ist Aufgabe aller Schulen

Seit 2011 ist Inklusion Aufgabe aller Schulen in Bayern (Art. 2 Abs. 2, Art. 30b Abs. 1 BayEUG). Damit hat der Bayerische Landtag 2011 die UN-Behindertenrechtskonvention im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) umgesetzt. Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben seither einen grundsätzlich gleichberechtigten Zugang zur allgemeinen Schule wie Schülerinnen und Schüler ohne einen solchen Förderbedarf.

Die bayerischen Schulen nehmen diesen Auftrag ernst und setzen ihn in unterschiedlicher Weise engagiert um. Ziel ist immer die bedarfs- und begabungsgerechte individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler.

Inklusion in der allgemeinen Schule

Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf können grundsätzlich die allgemeine Schule (allgemein bildende Schulen aller Schularten, berufliche Schulen) besuchen .

Als Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) unterstützen Lehrkräfte der Förderschule die allgemeinen Schulen im Bedarfsfall (vgl. §43 BaySchO sowie Art 21 BayEUG).

Gegebenenfalls erfolgt eine zusätzliche Unterstützung in Verantwortung der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Inklusion in der Förderschule

Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es in Bayern im Rahmen des inklusiven Schulsystems in den sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ein breit gefächertes, spezialisiertes Angebot der sonderpädagogischen Förderung, das von der frühen Unterstützung im Vorschulalter, dem Erwerb schulischer Abschlüsse bis hin zur beruflichen Ausbildung reicht.

Förderschulen leisten als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik wie auch als hochspezialisierte Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf einen unverzichtbaren Beitrag zur schulischen Inklusion. Als eigenständige Lernorte verstehen sie sich als freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Ziel der Förderschulen ist die nachhaltige Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Gesellschaft und Arbeitsleben.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein. In Bayern gibt es ein breit gefächertes Förderangebot in sieben Förderschwerpunkten.

Zudem werden autistische Schülerinnen und Schüler – unabhängig davon, ob sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben – in allen Schularten unterrichtet, unterstützt und gefördert. Das Angebot der fachspezifischen Beratung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst – Autismus (MSD-A) wird für alle Schularten bereitgestellt.

Lernort allgemeine Schule oder Förderschule – wer entscheidet?

Grundsätzlich entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über den passenden Lernort für ihr Kind, sei es die allgemeine Schule oder die Förderschule. Ziel ist es, im Dialog zwischen Eltern und Schule den bestmöglichen Lernort für das jeweilige Kind bzw. den jeweiligen Jugendlichen zu finden. Der einmal gewählte Förderort ist dabei nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förderschule an eine allgemeine Schule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich. Die schulartspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind dabei zu beachten.


Bildungswege

Einschulung

Schultüten
©Blacky – stock.adobe.com

Der Schuleintritt ist für alle Kinder und ihre Eltern ein wichtiger Schritt. Mit Vorfreude, Erwartungen und auch Aufregung geht es in die Grundschule. In dieser Broschüre erhalten Sie einen Überblick über die Einschulung und die verschiedenen Angebote für Kinder im Grundschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Außerdem werden Themen wie Schulbegleitung und ganztägige Betreuungsangebote angesprochen. Eine Checkliste soll Ihnen helfen, alle relevanten Fragen im Blick zu behalten.

Besuch der weiterführenden Schulen und Übergang von der Schule in den Beruf

Ein Junge an einem Tisch
©WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com

Eine neue Phase der Schullaufbahn steht bevor – sei es der Übertritt nach der vierten Jahrgangsstufe, ein Schulwechsel in einer höheren Jahrgangsstufe oder der Eintritt in die berufliche Ausbildung. In dieser Broschüre erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen schulischen Förderorte nach der Grundschulzeit und am Übergang Schule – Beruf. Dabei kommen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl Angebote im Regelschulbereich als auch im Förderschulbereich in Betracht. Neben Hinweisen zu den verschiedenen Schularten und Förderangeboten bietet die Broschüre am Ende einen Informationsteil mit Checkliste, Ansprechpersonen und Kontaktdaten für Beratungsmöglichkeiten.

Inklusive Regionen

Lehrerin und Lerngruppe halten farbige Puzzleteile aneinander
©Studio Romantic - stock.adobe.com

Die „inklusiven Regionen“ stellen einen zentralen Baustein des „Bayerischen Wegs der Inklusion“ dar. Hier wird der Blick von der einzelnen Schule auf die größere Einheit, auf die ganze Region, gerichtet. Die Akteure arbeiten bereichsübergreifend zusammen. Schulen verschiedener Schularten, die Schulaufsicht, die Staatliche Schulberatung, die Jugendhilfe und die Schulaufwandsträger entwickeln gemeinsam ein zunehmend flächendeckendes, ineinandergreifendes schulisches und außerschulisches Hilfsangebot. Mit verschiedenen Ansätzen und Projekten bringen alle Beteiligten vor Ort die inklusive Bildung weiter voran.

Derzeit sind in Bayern zehn inklusive Regionen eingerichtet:

  • Ansbach (Landkreis)
  • Aschaffenburg (Stadt und Landkreis)
  • Augsburg (Stadt; Region Nord-West/Oberhausen)
  • Hof (Stadt)
  • Kempten (Stadt)
  • Landshut (Stadt und Landkreis)
  • Tirschenreuth (Landkreis)
  • Weilheim-Schongau (Landkreis)
  • Miltenberg (Landkreis)
  • Ostallgäu (Landkreis)

Stand: 04. Dezember 2024

Seiteninhalt

    Unsere Social-Media-Kanäle



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Bild von

    Schulische Inklusion in Bayern