Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „offene Ganztagsschulen“ (OGTS) bezeichnet. Die offene Ganztagsschule kann bei Bedarf an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.
Die offene Ganztagsschule im Detail
Angebote der offenen Ganztagsschule zeichnen sich im Detail durch folgende Charakteristika aus:
Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen nach dem stundeplanmäßigen Unterricht auch in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen die jeweiligen Ganztagsangebote.
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis grundsätzlich 16.00 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Für Kinder im Grundschulalter besteht zudem das mögliche Angebot einer OGTS-Kurzgruppe mit einer Bildungs- und Betreuungszeit bis grundsätzlich 14.00 Uhr.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Tage). Um die Planbarkeit zu erleichtern und ein verlässliches Angebot sicherzustellen, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr erfolgen. Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Klassenunterricht am Vormittag.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
- Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
- Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten
Schulischer Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler fortgeführt (auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen).
Art und Ausgestaltung der Angebote hängt von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schulen, ihre Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam. Hierbei können und sollten auch Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden.
Welche Personen die Förderung und Betreuung übernehmen, hängt von den jeweiligen Inhalten und Möglichkeiten vor Ort ab. In Frage kommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie sonstige für das jeweilige Angebot geeignete Personen (auch Experten aus der Wirtschaft, Leiter von Jugendgruppen, engagierte Eltern und Ehrenamtliche, auch aus Vereinen), aber auch pädagogisches Personal. Nach Verfügbarkeit können auch Lehrkräfte eingesetzt werden.
Die Teilnahme am offenen Ganztagsangebot ist an vier Wochentagen während der Kernzeit mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei. Der Begriff Kernzeit bezeichnet die Bildungs- und Betreuungszeit im direkten Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht bis grundsätzlich 16.00 Uhr, sodass sich ein Zeitumfang von täglich mindestens 2,5 Zeitstunden (Kernzeit) oder täglich insgesamt eine Unterrichts- und Betreuungszeit von mindestens 7,5 Zeitstunden ergibt. Für genehmigte und eingerichtete offene Ganztagsangebote wird vom Freistaat Bayern ein Budget für offene Ganztagsklassen zur Verfügung gestellt. Dieses Budget wird ausschließlich zur Finanzierung der Beschäftigung pädagogischer Kräfte gewährt, die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der offenen Ganztagsangebote durchführen.
Über die Einrichtung von offenen Ganztagsschulen entscheidet der Freistaat im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Entscheidung liegen folgende Kriterien zugrunde:
- die individuelle pädagogische Konzeption, die die Schulleitung im Benehmen mit Elternbeirat bzw. Schulforum sowie unter Beteiligung eines etwaigen Kooperationspartners ausgearbeitet und vorgelegt hat
- eine Beschreibung des besonderen Bildungsangebots, das die Schule umsetzen möchte (z. B. Sprachförderung, Bearbeitung von Lerndefiziten, Förderung von besonderen Begabungen etc.)
- die Zusammensetzung der Schülerschaft (Feststellen des spezifischen Förderbedarfs, soziale Problematik, Migrationshintergrund etc.)
- die personelle und räumliche Situation an der Schule
- die Entwicklung der Schülerzahlen
- die Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde und des Sachaufwandsträgers
- die jeweilige lokale Situation: eventuell konkurrierende Einrichtungen (z. B. Hort)
Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für offene Ganztagsschulen entwickelt.
Personal mit beruflichen oder vertieften ehrenamtlichen Vorerfahrungen im Bereich der Schulkindbetreuung kann sich über die Teilnahme an einer vom Staatsministerium zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme zum OGTS-Koordinator/zur OGTS-Koordinatorin qualifizieren.
Die Qualifizierungsmaßnahmen können von erfahrenen Fortbildungsträgern durchgeführt werden, die bereits mit Kooperationspartnern aus dem Bereich ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen zusammengearbeitet haben oder selbst als Kooperationspartner tätig sind.
Weitere Hinweise und Informationen sind auch zu finden unter Grundlagen.
Die aktuellen Antragsunterlagen sind zu finden unter Grundlagen.
Stand: 05. Dezember 2024