Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen („FAQs“):
Allgemeines
Alle Kinder, die im Zeitraum 01.10.2025 bis 30.09.2026 sechs Jahre alt werden, nehmen an der Sprachstandserhebung teil.
Es nehmen alle Kinder an der Sprachstandserhebung teil, die im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind. Das gilt auch für die Korridorkinder.
Ja. Ausnahmen bestehen für Kinder, die eine
- staatlich geförderte Kindertageseinrichtung besuchen und von dieser eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, dass sie keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache haben.
- Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) besuchen und von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten haben, die den Besuch bestätigt.
- Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) besuchen und von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten haben, die den Besuch bestätigt.
Nach Erhalt leiten die Erziehungsberechtigten diese schriftliche Erklärung (Formular) umgehend im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie an die staatliche Grundschule weiter, über die ihnen die Erstinformation zugegangen ist. Die Übermittlung der Erklärung kann z. B. postalisch, durch Einwurf in den Schulbriefkasten oder Abgabe im Schulsekretariat erfolgen. Die Übermittlung einer einfachen Kopie der schriftlichen Erklärung genügt nicht.
Sobald die o. g. Erklärung der zuständigen staatlichen Grundschule vorliegt, nimmt das Kind nicht an der Sprachstandserhebung teil.
Sprache ist der Schlüssel für erfolgreiches schulisches Lernen und gesellschaftliche Teilhabe. Eine verpflichtende frühzeitige Sprachförderung soll einen guten Start in das Schulleben für alle Kinder ermöglichen.
Sprachstandserhebung
Über Ort, Datum und Uhrzeit der Sprachstandserhebung informiert die staatliche Grundschule, von der die Erziehungsberechtigten auch die Erstinformation erhalten haben und in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und die Schulpflicht voraussichtlich erfüllen wird.
Das Einladungsschreiben geht den Erziehungsberechtigten spätestens im Februar 2025 zu.
Die Sprachstandserhebung findet zwischen März und April 2025 statt.
Vorzulegen ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes (Original oder Kopie).
Eine Qualifizierte Beratungslehrkraft (Grundschullehrkraft) oder eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe führt die Sprachstandserhebung durch.
Die Erziehungsberechtigen können während der Erhebung anwesend sein.
Die Sprachstandserhebung erfolgt mit dem Bayerischen Screening des individuellen Sprachstands (BaSiS). BaSiS ist ein kind- und altersgerechtes Verfahren, das wissenschaftsbasiert entwickelt und im Vorfeld erprobt wurde.
Insgesamt dauert die Sprachstandserhebung ca. 30 Minuten (Begrüßung – Durchführung – Verabschiedung).
Sollte das Kind zum für die Sprachstandserhebung vorgesehenen Termin erkrankt oder sonst entschuldigt verhindert sein, ist die Schule umgehend von den Erziehungsberechtigten zu informieren und der Entschuldigungsgrund gegebenenfalls nachzuweisen. In diesem Fall wird die Grundschule einen neuen Termin vergeben.
Die Grundschule teilt den Erziehungsberechtigten das Ergebnis der Sprachstandserhebung innerhalb einer Woche nach dem Termin durch einen Bescheid mit.
Wenn ein Sprachförderbedarf vorliegt, besteht die Verpflichtung zum Besuch einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs ab Beginn des letzten Kindergartenjahres bis zur Einschulung.
Stand: 24. Januar 2025