Nach Sichtung aller eingegangenen Vorschläge haben wir uns – wo immer möglich – an die Umsetzung gemacht. Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der jeweiligen Vorhaben finden Sie hier.
Entlastungstracker
Hier können Sie die Entlastungsanliegen nach Kategorie oder mittels Suchbegriff filtern.
Abfragen allgemein verschlanken
Wir werden statistische Abfragen an unseren Schulen zum nächsten Schuljahr um 30 Prozent reduzieren.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Abitur - Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Einsichtnahme
Natürlich verursacht die Einsichtnahme hier auch Verwaltungsaufwand. Das Auskunftsrecht der Schülerinnen und Schüler ist im Europarecht aber unverrückbar verankert. Deshalb haben wir den Schulen bereits Vorschläge gemacht, wie die Einsichtnahme möglichst schlank gestaltet werden kann.
Abitur - Verzicht auf Vorschläge von Teilaufgaben zur Abiturprüfung
Die Kommissionen benötigen zur Erarbeitung der Abiturprüfungen jedes Jahr passende Textgrundlagen und aktuelle Materialien.
Wir halten den Aufwand für die Fachlehrkräfte so gering wie möglich und achten auf gleichmäßige bayernweite Verteilung der Anforderungen. Die Abiturprüfungen gelingen insgesamt nur mit dem wertvollen fachlichen Input unserer Expertinnen und Experten der pädagogischen Basis.
Abrechnung Auslandsfahrten
Abrechnung von Mehrarbeit
Lehrkräften, die auf Anordnung oder mit Genehmigung innerhalb eines Monats mehr als drei Unterrichtsstunden über die individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Unterricht erteilen, ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten für die geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so kann an ihrer Stelle eine Mehrarbeitsvergütung gewährt werden.
Künftig gilt:
Aufgrund des bestehenden Lehrerbedarfs kann zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung nun auch an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen eine Zahlung von Mehrarbeitsvergütung vor Ablauf der Dreimonatsfrist monatsweise erfolgen, da derzeit (landesweit) davon auszugehen ist, dass eine Dienstbefreiung im Bereich der genannten Schularten nicht möglich sein wird. Wenn es aber die Verhältnisse an einer Schule zulassen, Freizeitausgleich zu gewähren, und einer Lehrkraft das lieber wäre, dann soll eine Einzelfallentscheidung vor Ort möglich bleiben.
Jede zusätzlich gearbeitete Unterrichtsstunde hilft uns bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Der vorgesehene Freizeitausgleich ist wegen des Lehrermangels oft nicht kurzfristig möglich. Ich habe mich deshalb dafür stark gemacht, dass die Abrechnung von Mehrarbeit künftig schon nach dem ersten Monat möglich sein wird.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Abrechnung von Schulmaterial für geflüchtete Schülerinnen und Schüler
Die hiervon berührten Fragen des Asyl- und Sozialrechts liegen außerhalb unserer Zuständigkeit. Auf die Verfahren der Abrechnung von Schulmaterial für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung haben wir keinen Einfluss.
Abschaffung der Meldefrist zur Ersten Staatsprüfung
Die sogenannte „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen begrenzt bislang indirekt die maximale Studiendauer bei Lehramtsstudiengängen (§ 31 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I). Diese Meldefrist werden wir mit der nächsten Rechtsänderung abschaffen.
Abschaffung von Meldepflichten der Schulleitung an das Gesundheitsamt bei bestimmten Infektionskrankheiten
Die Pflicht zur Meldung bestimmter, im (bundesrechtlichen) Infektionsschutzgesetz aufgeführter Krankheiten ist wichtig, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, aber auch die der Lehrkräfte und der anderen an den Schulen tätigen Personen zu schützen. Um hier zu unterstützen, werden wir den Schulen zeitnah alle wichtigen Informationen zum Umgang mit den Meldepflichten zusammenstellen.
Ampelsystem zur besseren Planung von Abfragen über das Schulportal
Seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 gibt es eine Ampel zur besseren Erkennbarkeit anstehender Umfragen im Schulportal.
Antragsstellungen vereinfachen (Jugendsozialarbeit, Bildung und Teilhabe)
Wo immer möglich und in unserem Zuständigkeitsbereich, werden wir an der Vereinfachung von Antragsstellungen arbeiten.
Für JaS-Anträge ist allerdings das Sozialministerium zuständig, bei Schulbegleitungen ist der Bund in der Verantwortung.
ASV - Datenübermittlung
Wir entwickeln ASV im Rahmen unserer Ressourcen laufend weiter, auch auf Basis der eingereichten Vorschläge. Im Mittelpunkt steht natürlich die Benutzerfreundlichkeit. Zum Beispiel greifen wir die Anregung auf, weiterhin relevante Formulare in ASV aufbereitet zur Verfügung zu stellen. Wir sind jederzeit offen für weitere Hinweise (über unseren Helpdesk oder das Kontaktformular ). Wir haben in vielen Gesprächen mit Praktikern die Rückmeldung bekommen, dass bei ASV alle wichtigen Daten zur stimmigen Personalplanung vorhanden sind.
Wir bauen auch die Schnittstellenfähigkeit von ASV und ASD zu bewährten kommerziellen Angeboten der Schulverwaltung weiter aus. Bei manchen Vorschlägen zu ASV binden uns die aktuellen Datenschutzbestimmungen die Hände. Hier werden wir uns im Zuge künftiger Gesetzgebungsverfahren für weitere Erleichterungen einsetzen. Es gibt auch Vorschläge, die weder rechtlich noch technisch umsetzbar sind, zum Beispiel ASV-Zugänge für die Schulaufsichten.
ASV - Erhöhte Nutzerfreundlichkeit
ASV - Oberstufenmodul
Wir entwickeln das bestehende Oberstufenmodul laufend weiter. Gerade der Übergang von G8 zu G9 ist noch mit bestimmten Umstellungen verbunden, die wir - um auch den Schulen mit Auffangnetz gerecht zu werden - sukzessive produktiv setzen.
ASV - Updates
Bei Update-Terminen gehen wir so benutzerfreundlich wie möglich vor. Unsererseits dauert ein Update meistens nicht länger als 60 Minuten. Vereinzelt können kurzfristige Updates vor bestimmten Terminen nötig werden, um auch bei spontan auftretendem Überarbeitungsbedarf z. B. die korrekte Erstellung von Zeugnissen zu ermöglichen.
ASV - zentrale Erfassung statistischer Daten
ASV - Zugang für Schulaufsicht
ASV – Einbindung externer Personalplanungsprodukte in ASD
Auflistung datenschutzkonformer Apps
Nächster Schritt
- Aufbau „EduCheck Digital”
Abgeschlossen
- Datenschutzkonforme Anwendungen in der BayernCloud Schule (ByCS)
In der BayernCloud Schule (ByCS) finden Sie bereits jetzt eine große Auswahl an geprüften und datenschutzkonform einsetzbaren Anwendungen. Weitere digitale Arbeitshilfen zum Datenschutz stehen auf unserer Homepage zur Verfügung und werden stetig ausgebaut.
Zudem bauen wir aktuell mit den anderen Ländern den „EduCheck Digital” auf. Die rechtliche und technische Prüfung digitaler Bildungsmedien wird so einheitlicher und leichter.
Auslagenabrechnung: Verzicht auf Angabe der Steuer-ID
Die Angabe der Steuer-ID ist - gemäß der aktuellen Rechtslage - unumgänglich, um die Mitteilungspflichten an die Finanzbehörden zu erfüllen.
Die Mitteilungspflicht entfällt aber, wenn die Zahlungen weniger als 1.500 € pro Empfänger und Kalenderjahr (Bagatellgrenze) betragen. Diese Bagatellgrenze wird für das Kalenderjahr 2025 auf 3.000 € erhöht. Durch diese Anhebung dürfte sich die Zahl der meldepflichtigen Fälle von Auslagenersatz deutlich reduzieren.
BayernCloud Schule
Mit der BayernCloud Schule (ByCS) stehen unseren Lehrkräften schulübergreifende und multifunktionale Kommunikationstools zur Verfügung. Zudem schaffen wir durch eine Erweiterung der VIDIS-Schnittstelle im kommenden Schuljahr eine einfache, passgenaue Schnittstelle für bewährte Schulverwaltungsportale.
Wir unterstützen bei der Anwendung durch Tutorials zu den verschiedenen Kommunikationswegen und weiterführende Fortbildungsangebote. Speziell zu den Themen „Kommunikation und Zusammenarbeit, auch schulübergreifend“ bieten wir eigene Tutorials für den Messenger sowie für Drive mit Office an.
Für viele Vorschläge bietet unser „digitales Schulhaus“, die BayernCloud Schule, schon Lösungen. Die Software ist exakt am Bedarf der Schulen ausgerichtet und wird laufend weiterentwickelt. Ich ermutige alle Schulen dazu, dieses kostenfreie und verwaltungsarme Angebot zu nutzen.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Befristete Einstellung an der Förderschule
Beurteilung - ein Formular für alle Funktionen
Unterschiedliche Beurteilungsarten (Einschätzung während der Probezeit, Probezeitbeurteilung, periodische Beurteilung, Zwischenbeurteilung, Anlassbeurteilung) haben unterschiedliche Inhalte. Deshalb ist ein einziges Formular für alle Fälle nicht möglich.
Eine deutliche Erleichterung wäre eine komplett digitale Abwicklung von Beurteilungen. Hier streben wir weitere Verbesserungen an.
Beurteilung - keine Überprüfung durch MB-Dienststelle mehr
Die Überprüfung von Beurteilungen durch die MB-Dienststellen ist ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung und eine Frage der Fairness. Wenn wir darauf verzichten, können wir einen einheitlichen Bewertungsmaßstab über die Einzelschule hinaus nicht mehr sicherstellen.
Bündelung sämtlicher Haushaltstitel zu einem einzigen Schuletat
Wir können den Vorschlag nicht umsetzen, weil Bund und Länder verbindliche Regeln zur Bewirtschaftung von öffentlichen Mitteln aufgestellt haben. Über separate Ausgabearten lässt sich auch klar nachvollziehen, ob Mittel sach- und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Datenschutz - digitaler Datenaustausch zwischen Schularten nach Schulwechsel
Nächster Schritt
- Fortlaufende Weiterentwicklung zur Vereinfachung der Prozesse
Abgeschlossen
- Rechtliche und technische Rahmenbedingungen
Die elektronische Weitergabe von Schülerstammdaten zwischen Schulen ist sowohl rechtlich als auch technisch (über ASD/ASV) bereits vorgesehen.
Diese Prozesse werden fortlaufend weiterentwickelt, vereinfacht und verbessert. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten prüfen wir erneut im Rahmen der nächsten BayEUG-Änderung.
Im Rahmen unserer Supportstruktur und über unsere Multiplikatoren erhalten unsere Schulen die notwendige Unterstützung dabei, ihre Schülerdaten in ASD aktuell zu halten. So verbessern wir kontinuierlich den Informationsfluss gerade bei Schulwechseln.
Datenschutz – einfachere Prüfung von Software und Anwendungen
Dienstbefreiung: Entfall für Schulleiter für eintägige Tagungen des privaten Schulträgers (FöS)
Aufgrund der Treue- und Dienstleistungspflicht von Beamtinnen und Beamten sind Dienstbefreiungen aus unterschiedlichsten Anlässen erforderlich.
Digitale Ablage von Protokollen (z. B. für Klassen- und Lehrerkonferenzen, Prüfungsausschüsse etc.)
Schulen dürfen bereits jetzt Protokolle digital ablegen. Für eine Ablage in Cloud-Lösungen muss das Verzeichnis dem Verwaltungsbereich zugeordnet sein. Zudem muss das Dokument verschlüsselt abgelegt werden und die Zugriffsberechtigungen restriktiv eingestellt werden.
Digitale Abwicklungen von Beurteilungen über das Beurteilungsportal
Das Beurteilungsportal bietet bereits viele verschiedene Funktionen, die auf die jeweilige Einzelperson und den Einzelfall bedarfsgerecht zugeschnitten sind.
Derzeit prüfen wir weitere Zusatzfunktionen, die das Beurteilungsverfahren erleichtern und beschleunigen können.
Wir informieren zeitnah, wann und wie das Beurteilungsportal konkret weiterentwickelt werden kann.
Digitale Besprechungen ermöglichen
Digitale Erstellung von Zeugnissen
Bei der digitalen Erstellung von Zeugnissen gehen wir den nächsten Schritt und erproben die Online-Notenerfassung „ASV NEO“ im laufenden Schuljahr zunächst an ca. 30 Schulen in einem Pilotversuch. Wir werden das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen weiter vorantreiben. Sobald die Ergebnisse aus dem Pilotbetrieb vorliegen, informieren wir, wann das Vorhaben in welcher Ausbaustufe umgesetzt werden kann.
Digitale Krankmeldungen
Die BayernCloud Schule (ByCS) bietet unseren Lehrkräften die Möglichkeit, sich einfach und sicher krank zu melden und auch wichtige Anlagen wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu senden. Das geht über den ByCS-Messenger oder die Dienst-E-Mail.
Jede Schule kann hier ihre Kommunikationswege selbstbestimmt festlegen.
Weitere digitale Krankmeldemöglichkeiten behalten wir auch beim Ausbau der digitalen Personalverwaltung im Blick.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage in den FAQs.
Digitale Personalverwaltung
Der Bereich „digitale Personalverwaltung“ besteht aus zahlreichen Einzelthemen.
Die Rückmeldungen der Entbürokratisierung machen insgesamt den klaren Wunsch deutlich, mehr Verwaltungsprozesse intelligent zu digitalisieren. Soweit die Prozesse in unserer Zuständigkeit liegen, arbeiten wir an möglichst effizienten und zügigen Lösungen.
Als erste Kultusministerin gehe ich das Thema „digitale Personalverwaltung” im Schulbereich konkret an. In einem ersten Schritt werden wir den Fokus auf die Digitalisierung des Einstellungsverfahrens für Lehrpersonal legen, beginnend mit dem Arbeitnehmerbereich. Dafür schaffen wir gerade die notwendigen Arbeitsstrukturen.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Digitale Reisekostenabrechnung
Nächster Schritt
- Pilotierung im Schulbereich für 2026/2027 geplant
Abgeschlossen
- Bindender Plan der gesamten Staatsregierung
Ein digitales Dienstreiseportal für Lehrkräfte wird ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung sein. Hier hat der Ministerrat die Errichtung der neuen zentralen Reiseservicestelle (RSB) in Vohenstrauß und die generelle Einführung des Bayerischen Reisemanagementsystems (BayRMS) beschlossen.
Wir planen gemeinsam mit dem zuständigen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem Landesamt für Finanzen die Einführung für den Schulbereich im Rahmen eines Pilotbetriebs zum Schuljahr 2026/2027.
Es ist klar: Die digitale Abwicklung von Dienstreisen wird kommen! Bis dahin werden wir uns ganz genau anschauen, wie wir das Verfahren im Schulbereich weiter vereinfachen und an unsere schulischen Bedarfe anpassen können. Wir wollen sorgfältig vorbereiten, damit es dann an den Schulen auch wirklich funktioniert. Damit wird es dann auch Entlastung im Bereich der Abrechnung von Schülerfahrten geben. Wir kommen auch hier nur weiter, wenn das Verfahren an sich digital wird.
Digitale Übermittlung von schülerbezogenen Gesundheitsdaten
Das haben wir bereits ermöglicht. Wir stellen den Schulen praxisnahe Informationen zur Verfügung, wie sie Gesundheitsdaten digital verarbeiten können, z. B. im Rahmen der schulpsychologischen Beratung. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs auf unserer Homepage.
Mit der ByCS stellen wir auch hierfür geeignete Tools zur Verfügung.
Digitale Unfallanzeige an die KUVB
Den Schulen steht bereits die elektronische Unfallanzeige an die KUVB über das Extranet offen, perspektivisch dann über ein neues Service-Portal.
Digitales Einstellungsverfahren
Digitales System mit vielen Anwendungsmöglichkeiten
In vielen Bereichen ist unsere Schulverwaltung schon digital. Wir setzen dabei bewusst auf spezialisierte Systeme, weil sie die besten Ergebnisse ermöglichen und zugleich stabil und sicher sind. Wichtig ist mir dabei, die Anwendung so einfach, effizient und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten: Deshalb optimieren wir die Vernetzung und den Datentransfer zwischen den digitalen Tools, die an unseren Schulen im Einsatz sind.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Für viele Geschäftsprozesse bieten wir bereits spezialisierte digitale Werkzeuge an, die nach Themengebieten zusammengefasst und gebündelt sind. Eine allumfassende Komplettlösung ist realistischerweise nicht möglich und auch nicht sachgerecht. Es gäbe viel zu viele einzelne Funktionen, die das System überfrachten würden. Zudem ist es auch aus Gründen der IT-Sicherheit ratsam, nicht alles auf eine Karte zu setzen.
Deshalb suchen wir gezielt Lösungen, um bestehende Systeme intelligent zu vernetzen und gleichzeitig unsere Agilität und Souveränität zu erhalten. Genau das leistet unsere BayernCloud Schule (ByCS) bereits im pädagogischen Bereich, die wir laufend nutzerorientiert weiterentwickeln.
Die BayernCloud Schule (ByCS) bietet ein umfassendes Software-Portfolio für den schulischen Bereich mit pädagogischem Schwerpunkt und erfüllt bereits viele Merkmale einer All-in-One-Lösung. Die ByCS vereint einen leistungsstarken Cloudspeicher, zeitgemäße Kommunikationswerkzeuge, vielfältige Lernumgebungen, umfangreiche Bestände an qualitativ hochwertigen Bildungsmedien unterschiedlicher Formate sowie praktische Tools zur Erleichterung der schulischen Administration unter einem Dach. Ein wichtiges Merkmal der ByCS ist die bundesweit eingesetzte VIDIS-Schnittstelle, die im Single Sign-On-Verbund der ByCS darüber hinaus einen einfachen und sicheren Zugang zu externen Bildungsressourcen bietet: Über VIDIS können die Angebote externer Anbieter mit den bestehenden ByCS-Zugängen nahtlos nutzbar gemacht werden. Somit können die Schulen eine Vielzahl von digitalen Anwendungen mit einem einzigen Nutzerkonto je Anwender erreichen. Dadurch entfällt die bislang für jede Anwendung eigene und voneinander unabhängige aufwändige Pflege und Synchronisierung von Nutzerkonten für die einzelnen Anwendungen, sprich der Administrationsaufwand wird minimiert. Zusätzlich vereinfacht sich die Handhabung für alle Nutzer drastisch: nur ein Zugang für alle Anwendungen.
Über die VIDIS-Schnittstelle lassen sich beispielsweise Lern-Apps und digitale Schulbücher je nach spezifischem Schulbedarf nahtlos einbinden. Eine Erweiterung der VIDIS-Schnittstelle zur Anbindung kommerzieller Lösungen für Aufgaben aus dem Bereich der Schulverwaltung, etwa Vertretungs- und Stundenpläne sowie Klassentagebücher und Elternkommunikation, befindet sich derzeit in Entwicklung; eine Pilotierung mit einem etablierten Anbieter ist in Planung. Nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungs- und einer anschließenden Pilotphase kann den Anbietern im Laufe des kommenden Schuljahres die Anbindung an die ByCS angeboten werden.
Ein weiterer Baustein wird mit der Pilotierung von ASV-NEO an ausgewählten Schulen umgesetzt: Die ASV-Komponente "Noten-Erfassung Online" (NEO) wird es künftig unseren Lehrkräften ermöglichen, ihre Noten komfortabel orts- und geräteunabhängig einzutragen. Sie ergänzt die bereits vorhandene Funktion von ASV, digitale Zeugnisse zu erstellen.
NEO ist für die an der Pilotierung im aktuellen Schuljahr teilnehmenden Lehrkräfte bereits über das Dashboard der BayernCloud Schule (ByCS) und mit den ByCS-Zugangsdaten erreichbar. Damit wird den bayerischen Lehrkräften ein weiterer wichtiger Online-Dienst zur Verfügung stehen, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für neue Zugangsdaten. Zudem überzeugt NEO durch eine durchdachte Sicherheitsarchitektur und setzt heutige Standards wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung um. Die Lehrkräfte nutzen beim sicheren Zugang zu NEO die Multifaktor-Authentifizierung der ByCS. Damit gelingt der Brückenschlag zwischen der pädagogischen Lösung der BayernCloud Schule und der Amtlichen Schulverwaltung ASV.
Viele Vorschläge haben auch mit digitaler Personalverwaltung zu tun. Dieses Thema ist untrennbar verknüpft mit zahlreichen Einzelthemen und sehr komplex.
• Wir gehen deshalb das Thema „digitale Personalverwaltung” im Schulbereich konkret an. Hierfür werden wir die notwendigen Arbeitsstrukturen schaffen.
• In einem ersten Schritt werden wir den Fokus auf den Ausbau der Online-Verfahren zur Bewerbung und Einstellung legen.
• Für umfassendere digitale Schritte sind auch andere Stellen verantwortlich. In der bayerischen Staatsverwaltung wird in den kommenden Jahren sukzessive die digitale Personalakte eingeführt. Darauf aufbauend können Abläufe in der Personalverwaltung von Grund auf digitalisiert werden.
Digitalisierung sämtlicher Bezahlvorgänge
Wir begrüßen ausdrücklich, wenn Zahlungen vorrangig nicht bar abgewickelt werden, sondern etwa über das vom Freistaat zur Verfügung gestellte staatliche Schulkonto für staatliche Schulen. Gemeinsam mit ihren Schulaufwandsträgern können Schulen auch zusätzliche Buchungssoftware zur Verwaltung von Zahlvorgängen auf dem staatlichen Schulkonto beschaffen und verwenden. Es gelten hierbei aber zwingend die allgemeinen Vorgaben zur Nutzung des staatlichen Schulkontos, d. h. dass insbesondere die Schulkonten nur für die dafür vorgesehenen Zwecke verwendet werden dürfen. Haushaltsmittel dürfen nicht abgerechnet werden. Wir haben den Schulen dazu umfassende Informationen zur Verfügung gestellt.
Alternativ können staatliche Schulen weiterhin ein Schulkonto ihres Schulaufwandsträgers verwenden. In diesem Fall gelten die Vorgaben des Schulaufwandsträgers. Kommunale und private Schulen können das staatliche Konto hingegen nicht nutzen und müssen dies mit ihrem Träger klären.
Digitalpakt, Digitalbudget – vereinfachte Beantragung
Nächster Schritt
- Unkomplizierte Unterstützung bei zukünftigen Förderprogrammen
Abgeschlossen
- Minimaler Verwaltungsaufwand beim neuen gesetzlichen Zuschuss zu Wartung und Pflege
Wir setzen uns bei Förderprogrammen des Bundes mit Nachdruck für eine unbürokratische Abwicklung ein. In unserer eigenen Landeszuständigkeit tun wir das: Beispielsweise wird der neue gesetzliche Zuschuss zur Wartung und Pflege der digitalen schulischen Infrastruktur als einfache und transparente Pauschale für die Schulaufwandsträger gewährt und erzeugt dadurch minimalen Verwaltungsaufwand. Auch bei zukünftigen Förderprogrammen werden wir die bestehenden Spielräume in vollem Umfang nutzen, um das Antragswesen so einfach wie möglich zu gestalten.
E-Akte für Schülerinnen und Schüler der Förderschule (mit Erweiterungsoptionen bzgl. Förderbedarf)
Derzeit überprüfen wir die digitalen Möglichkeiten. Wir informieren hier über den Fortschritt.
E-Akte für Schülerinnen und Schüler: Digitalisierung von Schülerunterlagen
Derzeit überprüfen wir die digitalen Möglichkeiten. Wir informieren hier über den Fortschritt.
Eigenverantwortung
Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Daher gilt in Bayern das Prinzip der „Eigenverantwortlichen Schule“, das den Schulen in vielen Bereichen Gestaltungsspielräume lässt.
Jede Einzelschule soll Motor ihrer individuellen Schulentwicklung sein, das unterstützen wir mit Nachdruck. Zentrale Vorgaben zu schulischen Konzepten haben wir bereits stark reduziert und wollen dies, wo immer sinnvoll möglich, auch weiterhin tun.
Zentrale Vorgaben in bestimmten Bereichen sind aber auch wichtig, um die bayernweit hohe Qualität des bayerischen Schulwesens zu sichern – und die Schulen auch ein Stück weit zu entlasten, wenn nicht für jedes einzelne Thema Lösungen vor Ort gefunden werden müssen.
Gemeinsam wollen wir auch in Zukunft die richtige Balance zwischen eigenem Gestaltungsspielraum und notwendiger Koordination finden.
Einheitliche Schulhomepages
Wir verstehen, dass die Außendarstellung der Schule so leichter werden könnte. Wir wissen aber auch, dass vielen Schulen ein individueller Web-Auftritt sehr wichtig ist.
Deshalb gibt es hier aktuell bewusst kein Einheitssystem. Nicht nur, weil wir z. B. den privaten und kommunalen Schulen solche Vorgaben gar nicht machen können. Sondern auch, weil es gut ist, dass die Schulen eigenverantwortlich entscheiden dürfen.
Wir unterstützen die Schulen durch rechtliche Handreichungen, damit sie ihren Internetauftritt rechtskonform gestalten können. Auch die ALP bietet hierzu regelmäßig Fortbildungen an.
Einheitliche Schulkennung für Schulzentren mit einer Schulleitung
Wir müssen in bestimmten Konstellationen Schulnummern getrennt beibehalten. Nur so kommen die richtigen Informationen passgenau an, und zwar sowohl an der Schule als auch bei uns.
Dort, wo es der Informationsfluss zulässt, haben wir das Anliegen aber umgesetzt. Deshalb führen berufliche Schulzentren bereits eine eigene Schulnummer.
Einheitliche und kompatible Standards bei der digitalen Ausstattung von Förderschulen
Gerade an den Förderschulen sind die Bedarfe der digitalen Ausstattung sehr unterschiedlich. Den Förderschulen stehen in der BayernCloud Schule umfassende und kostenlose Anwendungen zur Verfügung.
Zudem können über die VIDIS-Schnittstelle weitere digitale Lernmedien in den Single-Sign-On-Verbund der ByCS einbezogen werden. Damit erleichtern wir die Nutzung erheblich.
Außerdem ist Bayern am länderübergreifenden Vorhaben „EduCheck Digital” beteiligt. Wir wollen so die Prüfung von Medienangeboten bundesweit vereinfachen und vereinheitlichen.
Einheitliches Tool zur Verwaltung von LRS-Fällen
Bei Themen wie Nachteilsausgleich und Notenschutz geht es immer um individuelle und differenzierte Würdigung des Einzelfalls.
Wir überarbeiten das unterstützende Handbuch Individuelle Unterstützung – Nachteilsausgleich – Notenschutz, um den Prozess zusätzlich zu unterstützen.
Einsammeln von Leistungsnachweisen
Das Einsammeln von schriftlichen Leistungsnachweisen, die Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben wurden, verursacht vor allem deshalb Aufwand, weil einige wenige Schülerinnen und Schüler die Leistungsnachweise nicht pünktlich zurückgeben. Auf das Einsammeln deshalb gänzlich zu verzichten, wäre keine Lösung im Interesse der Lehrkräfte und Schulen, denn schulische Zeugnisse stützen sich auf die Leistungsnachweise. Wenn Schulen und Lehrkräfte nach Korrektur und Besprechung keine schriftlichen Leistungsnachweise mehr hätten, weil sie diese den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben hätten und nicht mehr einsammeln würden, könnte im Streitfall nicht mehr nachgewiesen werden, dass z. B. Jahresfortgangsnoten und Noten in Abschlusszeugnissen korrekt gebildet wurden. Damit wären Zeugnisse vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr haltbar.
Wir wählen darum einen anderen – ebenfalls sehr wirksamen – Weg. An allen Schularten soll es künftig möglich sein, dass die Leistungsnachweise denjenigen Schülerinnen und Schülern nicht mehr mit nach Hause gegeben werden, die sie mehrfach zu spät oder beschädigt zurückgegeben haben. Die diesbezüglich eventuell erforderlichen Änderungen einzelner Schulordnungen sollen zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen.
Im Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ wurde zudem ein weiterer Lösungsansatz erprobt: Leistungsnachweise wurden vor Herausgabe eingescannt und als digitale Kopie an der Schule archiviert. Dieses Verfahren kann jedoch erheblichen Zusatzaufwand verursachen und eignet sich nicht für jede Schule. Wir werden aber die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass dieser Weg von jeder Schule beschritten werden kann.
Sobald digitale Leistungsnachweise eine größere Rolle spielen, können eventuell weitere Vereinfachungen möglich werden.
Einschulung - Abschaffung des Einschulungskorridors
Es sprechen entscheidende Gründe klar für die Beibehaltung des Einschulungskorridors. Zum einen hat er eine sehr hohe Elternakzeptanz. Zum anderen ist der individuelle Entwicklungsstand des einzelnen Kindes wichtig für die pädagogische Einschätzung zur Einschulung. Das gehört zu unserer Kernaufgabe.
Einschulung - Digitalisierung der Schulanmeldung
Einstellung Ruhestandslehrkräfte: Keine erneute Vorlage von Unterlagen wie Führungszeugnissen
Nächster Schritt
- Einsatz für weitere Erleichterungen
Abgeschlossen
- Möglichkeit des Antrags auf Kostenerstattung für ein erweitertes Führungszeugnis
Nur durch ein Führungszeugnis kann das Vorliegen einschlägiger Straftaten sicher ausgeschlossen werden. Dieses Verfahren dient also dem Schutz unserer Schülerinnen und Schüler.
Insgesamt kommen wir hier nur mit einem Ausbau der digitalen Personalverwaltung weiter, um weniger Unterlagen erneut zu benötigen.
Wir setzen uns aber laufend für Erleichterungen ein. So konnten wir erreichen, dass künftig Ruhestandslehrkräfte nun schulartübergreifend eine Erstattung der Kosten für das erweiterte Führungszeugnis bei ihrer personalverwaltenden Stelle beantragen können.
Einstellung von Aushilfsnehmern
Einstellung von Lehrkräften - Anzeige bei Schulaufsicht statt Genehmigung
Das Genehmigungsverfahren trägt in derzeitiger Form zur notwendigen Qualitätssicherung bei. Wenn eine Einstellung zunächst nur angezeigt werden müsste, würde ein nachträglicher Widerspruch der Schulaufsichtsbehörde am Ende noch mehr Verwaltungsaufwand verursachen. Hier schauen wir lieber gleich darauf.
Einstellung von Lehrkräften - Einstellungsmodalitäten
Einstellung von Lehrkräften - Vorlage eines Führungszeugnisses
Einwilligungserklärung für die Verwendung von Fotos zur Öffentlichkeitsarbeit: Verzicht auf Schrifterfordernis
Die Einwilligungserklärungen hinsichtlich der Verwendung von Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit von Schulen können auch in digitaler Form eingeholt werden.
Verbindliche Muster finden Sie auf unserer Homepage.
Entlastung der Schulleitungen und Lehrkräfte bei der Verwaltung von Schulräumlichkeiten
Die Verwaltung von Schulanlagen (einschließlich Sachmitteln) für den Schulaufwandsträger obliegt der Schulleitung, die hierbei von den Lehrkräften und dem Verwaltungs- und Hauspersonal unterstützt wird.
Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin kennt die individuelle Situation vor Ort am besten und weiß, an wen welche Aufgaben ggf. gleichmäßig und nach Sachkunde delegiert werden können.
Wir unterstützen die Schulen dabei bestmöglich und setzen uns auch in herausfordernden Zeiten für zusätzliche Verstärkung der Kollegien ein.
Erhöhung des Reisekostenetats für Lehr- und Studienfahrten
Lehr- und Studienfahrten kosten heute mehr als noch vor ein paar Jahren. Wir werden uns daher auch in Zeiten knapper Ressourcen weiterhin für eine angemessene Dotierung einsetzen. Über die Höhe des Reisekostenetats entscheidet letztlich der Bayerische Landtag als Haushaltsgesetzgeber.
Erleichterungen bei Einverständniserklärungen zur IT-Infrastruktur
Wir stellen den Schulen Muster-Einwilligungserklärungen und Muster-Nutzungsbedingungen zur Verfügung.
Diese werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Erleichterungen der Abläufe von Einstellungen im Arbeitnehmerbereich (Berufliche Oberschulen)
Bei den Fachoberschulen erleichtern wir das Verfahren bei der Einstellung und Entfristung von Werkstattausbildern und gleichen es somit an die bewährte Praxis bei Lehrkräften im Bereich der Beruflichen Oberschulen an. Die grundlegenden Zuständigkeitsregelungen wurden bereits angepasst.
Erweiterte Schulleitung an der Förderschule
Durch den erfolgreichen Modellversuch "Führung Kooperativ" ebnen wir der Erweiterten Schulleitung für Förderschulen den Weg und arbeiten an den rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung.
Externe Evaluation
Die externe Evaluation in ihrer jetzigen Form ist an den Schulen, die evaluiert werden, mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Mehr denn je brauchen wir aber alle Ressourcen für die alltägliche pädagogische Arbeit. Deshalb setzen wir die externe Evaluation ab dem Schuljahr 2025/2026 aus und gestalten sie im Sinne einer effektiven Qualitätssicherung neu.
Externe Teilnehmer am Mittelschulabschluss - Prüfervergütungen ohne Gegenrechnung von Unterrichtsausfall
Wir haben durch eine Änderung der Mittelschulordnung den staatlichen Schulämtern bereits die Möglichkeit gegeben, die Belastung von Einzelschulen bei Externenprüfungen an der Mittelschule besser zu steuern.
Die bestehenden Regelungen zu den Prüfervergütungen berücksichtigen zudem die verschiedenen Belastungen der Lehrkräfte für die Abnahme von Prüfungen. Eine weitergehende Prüfervergütung ist nicht möglich.
Fehlzeitenstatistik verschlanken
Der Erhebungsturnus der Fehlzeitenstatistik wird künftig auf einen Fünf-Jahres-Zeitraum ausgedehnt. Die nächste Fehlzeitenerhebung findet daher erst wieder im Jahr 2028 statt.
FIBS verbessern
Nächster Schritt
- Ermöglichung der Nutzung zur Organisation von schulinternen Fortbildungen; Weiterentwicklung der Filteroptionen
Abgeschlossen
- FIBS-Startseite als Dashboard
Wir ermöglichen die Nutzung von FIBS zur Organisation schulinterner Fortbildungen zu Beginn des Schuljahres 2025/2026. Außerdem entwickeln wir die Filtermöglichkeiten laufend weiter. Die Startseite von FIBS ist jetzt auch als Dashboard übersichtlicher.
Funktionsübertragung (GY)
Ganztag - Antrag und Genehmigung digital
Bei diesem Vorhaben sind mehrere, auch externe Stellen maßgeblich betroffen und zu beteiligen.
Deshalb wird es etwas Zeit brauchen – aber wir wollen gemeinsam ein digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren für die schulischen Ganztagsangebote auf den Weg bringen.
Ganztag - Entlastung im Antragsverfahren OGTS
Nächster Schritt
- Reduzierung der Anträge in Papierform
Abgeschlossen
- Bereits möglich: Datengewinn aus ASV für OGTS-Antragstellung
Es ist bereits jetzt möglich, bestimmte Daten für die OGTS-Antragstellung aus den bestehenden digitalen Möglichkeiten zu gewinnen.
Zudem ist es Ziel, die Anträge in Papierform weiter zu reduzieren.
Ganztag - kostenfreie Mittagsverpflegung
Als Staatsregierung legen wir Wert auf eine gesunde und nachhaltige Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Ein kostenfreies Mittagessen für alle Schüler in Bayern können wir aber nicht umsetzen.
Zum einen würden enorme Kosten für den Freistaat entstehen, zum anderen erzeugt dies erheblichen Organisations- und Verwaltungsaufwand. Daher verständigen sich alle Beteiligten an der Schulverpflegung im Ganztag einvernehmlich auf eine gemeinsame Umsetzung vor Ort.
Die Finanzierung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, wenn diese dazu problemlos in der Lage sind. Wenn das nicht so ist, gibt es umfassende Unterstützungsmöglichkeiten.
Ganztag - späterer Meldetermin
Wir brauchen hier einen guten Mix aus Planungssicherheit und Flexibilität für Unvorhergesehenes. Zur Planungssicherheit haben wir den grundsätzlichen Meldetermin gegen Ende des vorherigen Schuljahres. Die Schulleitung kann aber auch danach noch zusätzliche Schüler aufnehmen, das passiert meist zum neuen Schuljahr. Sollte dadurch im Einzelfall eine neue Gruppe entstehen, muss diese spätestens bis zum 01.10. nachgemeldet werden, um eine Finanzierung sicherstellen zu können.
Gastschulwesen - Digitalisierung der Anträge
Gesetzlich ist der Aufwand für Schulen in den Personalaufwand und in den Schulaufwand aufgeteilt. Die Kommunen sind Träger des Schulaufwands. Zum Schulaufwand gehört der für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderliche Sachaufwand, damit auch technische Verfahren zur digitalen Übermittlung und Bearbeitung von Anträgen. Ob die Antragstellung und das Verfahren der Bearbeitung von Gastschulanträgen digitalisiert werden, fällt also in die Zuständigkeit der kommunalen Sachaufwandsträger. Dies gilt auch für die Verfahrensschritte, die die Einbeziehung der beteiligten Schulen erfordern. Von staatlicher Seite können wir die Kommunen nicht verpflichten, das Verfahren zu digitalisieren. Wir setzen aber darauf, dass alle Kommunen gemeinsam mit den Schulen vor Ort möglichst schlanke Lösungen finden.
Gastschulwesen - pauschalierte Beiträge an Berufs- und Förderschulen
Der Schulaufwand an Förderschulen und Berufsschulen ist durch die Vielzahl an möglichen Schwerpunkten so unterschiedlich, dass staatlich vorgegebene Pauschalen der Sache nicht gerecht werden. Die beteiligten Kommunen können jedoch vor Ort vereinfachte Abrechnungen vereinbaren, zum Beispiel durch passende Pauschalen.
Gerechtere Verteilung der Kosten und Schullasten bei Gastschülern
Hier spielen unterschiedliche Interessen der Kommunen eine Rolle. Wir können daher von staatlicher Seite keine sofortigen Lösungen umsetzen. Wir stehen aber zu möglichen Anpassungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Austausch.
Inklusion - Antrag bzw. Bericht für Berufliche Schulen straffen
Inklusion an Beruflichen Schulen
Nächster Schritt
- Vereinfachtes Antragsverfahren für Berufliche Schulen mit Profil Inklusion
Abgeschlossen
- Bearbeitung von FOSBOS-Einzelinklusionsanträgen durch die MB-Dienststelle West
- Ab 2024 wird die JaS an FOSBOS gefördert
Mit Beginn des aktuellen Schuljahres bearbeitet die MB-Dienststelle West nun alle Einzelinklusionsanträge im FOSBOS-Bereich. Dadurch ist das Verfahren schlanker, straffer und passgenauer. Die Aufnahme der FOSBOS in das JaS-Programm (Jugendsozialarbeit an Schulen) ist im Jahr 2024 erfolgt.
Es wird zudem ab dem kommenden Schuljahr ein weiter vereinfachtes Antragsverfahren für Berufliche Schulen mit Profil Inklusion geben. Weitere Informationen folgen.
Auch das Thema multiprofessionelle Teams gehen wir verstärkt an, ganz wichtig sind hier der Ausbau der schulpsychologischen Betreuung und der Schulsozialarbeit.
Integration - zentraler Ansprechpartner für Geflüchtete
Die schulische Integration von neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern bleibt weiterhin eine bildungspolitische Aufgabe. Um diese Aufgabe auch zukünftig erfolgreich zu meistern, habe ich im Ministerium ein eigenes Referat geschaffen, das sich schwerpunktmäßig mit der schulischen Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen befasst, die neu zu uns nach Bayern kommen.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Im Rahmen des breiten Expertennetzwerks im Bereich Integration und Migration stehen zudem zahlreiche regionale und schulartspezifische Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Kein Einsammeln von Bargeld mehr durch Lehrkräfte
Grundsätzlich gibt es keine staatlichen Vorgaben, unter welchen Bedingungen ein Einsammeln von Bargeld an den Schulen angezeigt oder notwendig ist. Für viele Fälle wird eine Abwicklung über das staatliche Schulkonto möglich sein. Es wird aber immer wieder Situationen geben, in welchen das Einsammeln von Bargeld weiterhin sinnvoll erscheint. Dies können die Schulen unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort eigenständig entscheiden.
Keine Beteiligung von Schulleitungen bei Baumaßnahmen mehr
Bei Baumaßnahmen an Schulen ist die Beteiligung der Schulleitungen wichtig und richtig.
Hier braucht es die entscheidende pädagogische Perspektive am Bau, schließlich muss das Gebäude danach für unsere Kinder und Jugendlichen funktionieren. Diesen Blick hat nur jemand mit pädagogischer Expertise. Natürlich können hier auch andere Kolleginnen und Kollegen ihre Expertise einbringen, zum Beispiel aus der Erweiterten Schulleitung.
Keine Mitwirkung von Grund- und Mittelschulen bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für den Sachaufwand
Wir haben in vielen Gesprächen mit Praktikern erfahren, dass die Schulen gern bei der Verwendung von kommunalen Mitteln für den Schulaufwand Spielräume nutzen möchten – das stärkt ihre Finanzautonomie. Schule und ihr Aufwandsträger arbeiten auf diese Weise eng zusammen.
Keine Vorlagepflicht von Originalzeugnissen bei der Anmeldung an FOSBOS
Die Vorlage von Originalzeugnissen ist bei der Schulanmeldung unumgänglich. Wenn wir darauf verzichten würden, wären Mehrfachanmeldungen an verschiedenen Fachoberschulen möglich. Das würde noch viel mehr Aufwand und Planungsunsicherheit verursachen.
KMS optimieren
Ich habe den Anspruch, dass alle Schreiben, die mein Haus verlassen, verständlich, ansprechend und hilfreich für all diejenigen sind, die den Inhalt umsetzen müssen. Das fängt beim Design an, betrifft natürlich auch den Stil der Schreiben und reicht bis zur Frage, wie viele KMS mit welchem Umfang die Schulen für ihre Arbeit brauchen und als Unterstützung empfinden. Mein Ziel: Konzentration aufs Wesentliche, weniger ist hier mehr! Und: Die KMS-Datenbank kommt zum nächsten Schuljahr.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
KMS-Datenbank
Die KMS-Datenbank kommt zum nächsten Schuljahr. Somit erleichtern wir den Zugriff auf relevante Informationen für Schulen.
Konzepte - Vorgaben zur Umsetzung
Wir strukturieren und optimieren Handreichungen, Links und Leitfäden zur Konzepterstellung.
Die entsprechende Übersicht werden wir hier verlinken.
Konzeptmeldungen verschlanken
Konzepte sind ein wichtiger Bestandteil des schulischen Qualitäts- und Sicherheitsmanagements. Aber sie müssen sich immer am konkreten Bedarf orientieren und im Gesamtumfang handhabbar bleiben. Deshalb strebe ich auch im Bereich der Konzeptmeldungen deutliche Einsparungen zum kommenden Schuljahr an.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Über die Fortschritte werden wir hier laufend informieren.
Kostenlose Schülerbeförderung für alle
Eine allgemeine Kostenbefreiung für Schülerbeförderung würde immense Zusatzkosten verursachen. Das ist angesichts der aktuellen Haushaltslage sehr schwierig.
Kostenpauschale für Baumaßnahmen an privaten Grund- und Mittelschulen (unabhängig von tatsächlichen Kosten)
Die gesetzlichen Regeln für den Umgang mit Haushaltsmitteln sind hier klar und verbindlich zu beachten: Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßgeblich.
Leichtere Abwicklung von Betriebszuschüssen
Derzeit entsteht das Serviceportal „at:las“ des Bayerischen Landesamts für Schule. Mit seinem schrittweisen Aufbau prüfen wir perspektivisch auch Möglichkeiten einer digitalen Abwicklung von Betriebszuschüssen im Berufsschulbereich.
Leichtere Entfristung von Lehrkräften
Wir überprüfen derzeit mögliche Handlungsoptionen.
Leitfäden zur Erstellung von Zeugnissen
Wir setzen hier konsequent auf die eigenverantwortliche Schule. Aus vielen Gesprächen mit Praktikern wissen wir, dass an vielen Schulen bereits eigene, auf die individuellen Bedarfe zugeschnittene Leitfäden entwickelt wurden, z. B. im Rahmen von pädagogischen Einheiten bzw. Tagen.
Zudem verweisen wir auf niedrigschwellige Fortbildungsangebote zur Erstellung von Zeugnisbemerkungen:
- schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLFs) bspw. durch eine Deutschlehrkraft, wenn vor Ort Bedarf besteht
- Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte zur Verwendung der ASV-Textbausteine
- E-Sessions und Selbstlernkurse (z. B. ALP, ISB etc.)
Das Fortbildungsangebot werden wir laufend weiterentwickeln.
Mehr Raum für Eigenverantwortung bei der Schulentwicklung
Mobile Reserve (GY)
Mobile Reserve - Anforderung ohne Papieraufwand
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD): verbesserte Zusammenarbeit
Wir arbeiten gemeinsam mit den Regierungen und dem ISB daran, sonderpädagogischen Förderbedarf leichter festzustellen. Noch in diesem Schuljahr soll der Nachweis der Dienstzeiten im MSD einfacher und einheitlicher werden. Konkret wird aus unterschiedlichen bestehenden Formularen ein bayernweites Gesamtformular entwickelt. Weitere Verschlankungen erfolgen dann so bald wie möglich.
Neuordnung Finanzverwaltung: mehr Autonomie bei Schulfinanzen
Wir werden dieses Anliegen noch einmal an die Kommunalen Spitzenverbände herantragen und über die Möglichkeiten der Übertragung der Mittelbewirtschaftung informieren.
Notenbild statt Zwischenzeugnis am Gymnasium in allen Jahrgangsstufen
Nach aktueller Rechtslage haben die Gymnasien bereits große individuelle Flexibilität und können Zwischenzeugnisse durch Zwischenberichte in mehreren Jahrgangsstufen ersetzen.
Wir wollen hier die von der Schulfamilie vor Ort getroffenen Entscheidungen nicht durch zentrale Vorgaben und mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand in Frage stellen.
Nutzung von BayText über VIVA bei Zeichnung von Unterlagen
Die digitale Zeichnung von Unterlagen der Schulverwaltung ist möglich. Dienststellen können in eigener Zuständigkeit ab sofort die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.
Online-Formulare mit Schnittstellen zu ASD, ASV und SVS
Pauschale Abrechnung für Anwärterinnen und Anwärter
Die einzelnen anfallenden Prozessschritte der sog. „Spitzabrechnung“ wurden bereits soweit möglich optimiert und werden weiterhin regelmäßig hinsichtlich Beschleunigungsmöglichkeiten betrachtet.
Pauschale bayernweite Haftpflichtversicherung für Schüler (z. B. für Betriebspraktika)
Einen Versicherungspartner zu finden, der die Haftungsrisiken pauschal für alle möglichen Tätigkeiten im Rahmen von Schülerpraktika abdecken würde, ist schwierig. Hier kommt es auf den individuellen Einzelfall an, die eigenverantwortliche Schule weiß am besten, welche Praktika stattfinden, welcher Versicherungspartner hierfür mit passenden Konditionen zur Verfügung steht und welche Schülerinnen und Schüler überhaupt eine separate Haftpflichtversicherung benötigen (da ggf. schon über eine private Versicherung abgedeckt).
PC-Brille - leichtere Beantragung
Bereits zum Jahresende wird das Antragsverfahrens für den berechtigten Personenkreis spürbar erleichtert.
Personalverwaltung - einheitliche Formulare (FOSBOS)
Personalverwaltung - mehr Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte
Wir bekennen uns ganz klar zur Stärkung multiprofessioneller Teams. Das geht nur mit mehr Stellen, und hier liefern wir: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass bis 2028 9.000 neue Stellen im Schulbereich geschaffen werden: 6.000 neue Lehrerstellen und 3.000 neue Stellen für multiprofessionelle Unterstützungskräfte. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt. Im aktuellen Haushalt können wir schon je 600 Stellen für Unterstützungskräfte an Schulen in den Jahren 2024 und 2025 bereitstellen, davon je 50 Stellen für Schulsozialpädagogen, je 30 Stellen für Personal für Heilpädagogische Unterrichtshilfen, je 10 Stellen für Pflegekräfte (an staatlichen Förderschulen), je 90 Stellen für pädagogische Unterstützungskräfte, je 120 Stellen für pädagogische Unterstützungskräfte und je 300 Stellen für Verwaltungsangestellte. Wir verstärken damit die Kollegien konsequent weiter.
Pro-Kopf-Budgetierung an privaten und kommunalen Berufsschulen
Aufgrund der großen Unterschiede bei Größe und Ausbildungsrichtungen unter den Beruflichen Schulen ist das Anliegen nicht umsetzbar. Die Berechnung des Lehrpersonalzuschusses kann jedoch zukünftig durch die Umstellung auf das Schulverwaltungsprogramm ASV vereinfacht werden.
Projekte
Projekte können den Schulalltag enorm bereichern und erweitern. Aber sie machen auch viel Arbeit. Wir stellen alle Projekte, die an Schulen durchzuführen sind, auf den Prüfstand. Wo wir nicht restlos überzeugt sind, dass ein Projekt für die Schulfamilie gewinnbringend, bereichernd oder notwendig ist, werden wir die Verpflichtung aufheben.
ANNA STOLZ
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Über die Fortschritte werden wir hier laufend informieren.
Reduzierung der Vorgaben zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung
Dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler den Schulleitungen und Lehrkräften am Herzen liegt, steht außer Frage, ebenso die Tatsache, dass die Schulen bei der Vorbereitung schulischer Veranstaltungen auf ein umfangreiches Erfahrungswissen zurückgreifen können. Derzeit wird geprüft, ob und wie man die Schulen ggf. mittels Checklisten unterstützen kann.
Reduzierung von Beurteilungen
Das Regelbeurteilungssystem in Bayern gilt nach Maßgabe des Leistungslaufbahngesetzes nicht nur für Lehrkräfte, sondern für alle Beamten. Es gibt einige starke Argumente für das jetzige Beurteilungssystem: So sind regelmäßige Beurteilungen nicht nur als Feedback für Beamte, sondern auch für leistungsgerechte Personalentscheidungen (z. B. Beförderungen) wichtig. Sie sind im Schulbereich aber auch ein Bestandteil für die Qualitätssicherung des Unterrichts. Die vielen Vorschläge zum Bereich der Beurteilungen zeigen aber, dass es Diskussionsbedarf gibt. Diese Diskussion werden wir im Landtag und mit anderen Ressorts führen, um Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten.
Reduzierung von Leistungsnachweisen
Unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse werden Art und Anzahl der Leistungserhebungen im Dialog mit der Schulfamilie und in Abstimmung mit anderen Schularten weiterentwickelt und geprüft. Gegenwärtig werden neue Formate der Leistungserhebung im Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ erprobt.
Reisekostenetat abschaffen
Das System der Reisekostenbudgets für Lehr- und Studienfahrten an den Schulen wurde gerade zum Zweck der Entbürokratisierung eingeführt und hat sich insgesamt bewährt.
Respizienz
Nächster Schritt
- Start der neuen Informationsreihe Respizienz
Abgeschlossen
- Nutzung der Gestaltungsspielräume durch die Einzelschule
Die Respizienz ist für die Unterrichtsqualität sehr wichtig. Die Lehrkräfte erhalten aus der Fachrespizienz eine Rückmeldung, inwieweit ihre Leistungserhebungen die Ziele und Intentionen des Lehrplans adäquat abbilden und damit ein wirksames Instrument zur Überprüfung des Unterrichtserfolgs darstellen. Zudem müssen die Leistungsanforderungen an unseren Schulen so vergleichbar und transparent wie möglich sein. Dafür brauchen sowohl unsere Schülerinnen und Schüler als auch unsere Lehrkräfte eine Absicherung. Nach dem Prinzip der Eigenverantwortlichen Schule kann das Respizienzverfahren in Umfang und Intensität an die konkrete Situation vor Ort angepasst werden.
Schulen sollen ihre großen Gestaltungsräume stärker nutzen können und dabei die Belastung der Lehrkräfte genau im Blick behalten. Deshalb wird in der Regel das vereinfachte Verfahren umsetzbar sein, bei dem stichprobenartig respiziert wird. So kann der Aufwand spürbar reduziert werden. Wir starten daher im laufenden Schuljahr die neue „Informationsreihe Respizienz“ und behandeln das Thema gemeinsam mit Schulleitungen, den MB-Fachreferentinnen und -referenten sowie den Fachschaftsleitungen.
Rückkehr in den Schuldienst (GY)
Schaffung einer Stelle für Prozessmanagement
Zum 01.08.2024 haben wir im Ministerium eine neue Abteilung für Grundsatzfragen geschaffen, die sich verstärkt mit Fragen des Prozess- und Qualitätsmanagements befassen wird.
Schaffung einer Stelle für Qualitätsmanagement
Schlankeres Meldeverfahren beim Betriebspraktikum von Lehrkräften
Das Meldeverfahren beim Betriebspraktikum von Lehrkräften im Bereich der Beruflichen Oberschulen wurde zum September 2024 deutlich verschlankt. Die Ableistung des Betriebspraktikums muss nur noch einmalig bei der personalverwaltenden Stelle angezeigt werden. Rückfragen bei der Schulleitung oder weitere Nachweise vor einer Beförderung entfallen.
Schulbegleitungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Bei Schulbegleitungen setzen wir konsequent darauf, dass die aufgrund des Hilfebedarfs erforderliche Anleitung und Begleitung auch an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden kann. Verantwortlich hierfür sind die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. An Schulen, an denen eine größere Anzahl von Schulbegleitungen tätig sind, wie an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, setzen wir auf stimmige Pool-Lösungen und entwickeln hierzu gemeinsam mit dem Bezirketag weitere erleichternde Handlungsempfehlungen.
Schulbudget zur einfacheren Einstellung von Unterstützungspersonal
Schulen brauchen mehr Personal. Deshalb haben wir die Multiprofessionalität entscheidend gestärkt und werden dies auch zukünftig tun. Die zusätzlichen Stellen sind dauerhaft im Haushalt – das verstärkt die Kollegien permanent.
Zudem gibt es nun die neue Personalgruppe der pädagogischen Unterstützungskräfte – ein weiterer gezielter Beitrag zur Entlastung der pädagogischen Arbeit.
Schülerabsenzen - Attestpflicht (FOSBOS)
Wir sehen die Notwendigkeit, die Beruflichen Oberschulen bezüglich des vermehrten Auftretens von Schülerabsenzen zu unterstützen. Aber: Weder eine Attestpflicht noch eine Mindestanzahl an Präsenztagen kann aus rechtlichen, pädagogischen und sozialen Gründen ohne Weiteres verhängt werden.
Ein erfolgversprechenderer Weg, mit Fehlzeiten umzugehen, ist der Ausbau der pädagogischen Maßnahmen und der Unterstützungssysteme, u. a. in multiprofessionellen Teams.
Hier sind mit dem Ausbau der schulpsychologischen Betreuung, der Schulsozialarbeit und der Einbeziehung der Schulart FOSBOS in das JaS-Programm zum Schuljahr 2024/2025 bereits wichtige Schritte erfolgt.
Schülerabsenzen - Mindestanzahl Präsenztage (FOSBOS)
Schüleranmeldung digital
Viele Schulen arbeiten bereits mit Programmen, die eine digitale Anmeldung und eine anschließende Übernahme der Daten in ASV ermöglichen.
Weiterhin sind aber auch Unterlagen analog vorzulegen, wie z. B. Übertrittszeugnis, Masernschutz und Geburtsurkunde. Das ist derzeit auch sinnvoll und notwendig. Insbesondere wären sonst Mehrfachanmeldungen bei verschiedenen Schulen nicht auszuschließen, die bei den Schulen dann für große Belastung in der Verwaltung sorgen.
Derzeit überprüfen wir weitere digitale Möglichkeiten. Wir informieren hier über den Fortschritt.
Schülerbeförderung - Erleichterung der Abwicklung an privaten Förderschulen
Den Schulen steht der Weg zu einer vereinfachten Abrechnung der Schülerbeförderung offen. Wir haben hierzu ein vereinfachtes Verfahren mit einer unbürokratischen Budgetierung entwickelt.
Seminardatenbank
Sprachtests: kommerzielle Anbieter statt DSD
Das weltweit etablierte und auch von den Ausländerbehörden anerkannte DSD-Sprachdiplom bietet viele Vorzüge für die Schülerinnen und Schüler in der Berufsintegration der Berufsschule und soll deshalb weiterhin angeboten werden.
Wir setzen uns bei der KMK aber für eine vereinfachte Durchführung der DSD I PRO-Prüfungen an Berufsschulen ein.
Studienreferendare - Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO ist ein europaweit verbrieftes persönliches Recht, das von Bürgerinnen und Bürgern einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann. Das können wir nicht einschränken.
Teilzeit - Aufstockung
Teilzeit - Beantragung
Telefonanlage - Verknüpfung mit Schülerdatenbank
Künftig kann über den ASV-Client unmittelbar die Rufnummer des Empfängers angewählt werden. Folgende Voraussetzungen hierfür müssen jedoch mit dem Schulaufwandsträger abgestimmt werden:
- Bereitstellung einer Computergestützten Telefonielösung (CTI)
- lokale Installation des ASV-Client am Endgerät
Aufgrund der Sensibilität der verarbeiteten Daten von Dritten ist eine automatisierte weitergehende technische Verknüpfung der Schülerdatenbank mit der Datenbank der Telefonanlage datenschutztechnisch nicht realisierbar.
Übernahme der Gefährdungsbeurteilungen von schwangeren Schülerinnen durch andere Stellen (Berufliche Schulen)
Die Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für schwangere Schülerinnen durch die Schulleitungen ergibt sich aus dem (bundesgesetzlichen) Mutterschutzgesetz. Nur die Schulleitung kann die individuelle Gefährdung für schwangere Schülerinnen vor Ort an der Schule einschätzen. Weder der duale Partner, der wiederum selbst für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb zuständig ist, noch weitere externe Stellen können das übernehmen. Den Schulleitungen staatlicher Schulen steht jedoch das Beratungs- und Unterstützungsangebot des arbeitsmedizinischen Instituts für Schulen in Bayern (AMIS-Bayern) zur Verfügung.
Umfragen sofort freischalten
Umfragen sind nun mit Ankündigung sofort zur Bearbeitung freigeschaltet.
Umsatzsteuerbefreiung von Schulen
Richtig – Einnahmen, die unmittelbar den Schul- und Bildungszweck betreffen, sollten generell von der Umsatzsteuer befreit werden und es sollte hierfür auch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden müssen.
Das zugrundliegende Umsatzsteuergesetz kann aber für den Freistaat allein nicht angepasst werden, hier sind der Bund und die EU maßgeblich.
Auf Ebene der Kultusministerkonferenz setzen wir uns dafür ein, dass außerhalb des Schulunterrichts liegende schulische Kernaktivitäten davon ausgenommen werden.
Unterstützung bei Erasmus+-Projekten
Wir überprüfen derzeit alle Möglichkeiten der Optimierung.
Unterstützung bei Organisation und Durchführung von Schülerfahrten an Förderschulen
Wir werden förderschwerpunktspezifische Herausforderungen bei Schülerfahrten noch in diesem Schuljahr stärker in den Fokus nehmen und anschließend entsprechende Unterstützungsangebote entwickeln.
Zudem werden digitale Genehmigungs- und Abrechnungsmöglichkeiten für Dienstreisen hier bald weitere Entlastung schaffen.
Unterstützung beim Reisemanagement von Schülerfahrten
Am ISB wird bis zum Frühjahr 2025 ein neues Schulfahrten-Portal eingerichtet und sukzessive mit Service-Material befüllt. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung werden folgen.
Unterstützung der Schulaufwandsträger bei der schulischen Digitalisierung
Nächster Schritt
- Intensive Fortsetzung der verlässlichen Partnerschaft beim digitalen Ausbau der Schulen
Abgeschlossen
- Ab 2025: gesetzlicher Zuschuss zu Wartung und Pflege
Gemeinsam mit den Schulaufwandsträgern entwickeln wir die Digitalisierung an den Schulen konsequent weiter. Unter anderem wird der Freistaat die Schulaufwandsträger 2025 mit rund 70 Mio. € an Fördermitteln zur Beschaffung von zusätzlichen schuleigenen mobilen Endgeräten unterstützen. Bei der Wartung und Pflege der digitalen Infrastruktur greifen wir den Schulaufwandsträgern ab 2025 zusätzlich mit einem transparenten und unbürokratischen Zuschuss als gesetzlich geregelte Leistung unter die Arme.
VERA - Benotung
Die VERA-Tests prüfen Bildungsstandards ab. Bildungsstandards definieren, was Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten in ihrer Schullaufbahn können sollen (z. B. zum Übertritt in eine weiterführende Schulart oder zum mittleren Schulabschluss). Die VERA-Tests dienen dazu, dass man ungefähr ein Jahr im Voraus einen Überblick bekommt, wie gut die Bildungsstandards schon erreicht worden sind und wo es noch fehlt. Deswegen können sie nicht benotet werden, denn sie prüfen nicht nur das ab, was Schülerinnen und Schüler bis dahin gelernt haben, sondern teilweise auch das, was sie im nächsten Jahr noch lernen sollen.
VERA - Entlastung bei Testdurchführung
Grundsätzlich halten wir am VERA-Test fest, denn er ist wichtiges Instrument der Sicherung von Bildungs- und Unterrichtsqualität.
Wenn die VERA-Tests digital durchgeführt werden, kann das echte Entlastung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen schaffen. Deshalb machen wir uns hier auf den Weg. Es gibt dazu einen KMK-Beschluss, an den sich Bayern halten wird.
Bis dahin werden wir unsere Lehrkräfte noch stärker beim Arbeiten mit den Ergebnissen unterstützen: Wir werden gezielt Fortbildungen anbieten und die Ergebnisrückmeldungen an die Lehrkräfte verbessern.
Vereinfachte Antragsprüfung und Bewilligung für „Bildung und Teilhabe“
Hier ist das Arbeits- und Sozialministerium zuständig. Wir geben dieses Anliegen weiter.
Vereinfachte Krankmeldung bei AUDig
Nächster Schritt
- Weiterentwicklung im Sinne der Anwenderfreundlichkeit/Entbürokratisierung
Abgeschlossen
- Optimierung durch letztes Update
AUDig wird fortlaufend im Sinne der Anwenderfreundlichkeit und der Entbürokratisierung des Verfahrens weiterentwickelt.
Mit dem letzten Update im Sommer 2024 konnten bereits einige Optimierungen vorgenommen werden. Der Dateneintrag ist jetzt einfacher, es müssen mehr Daten nur einmal erfasst werden und die Daten sind jetzt besser untereinander verknüpft.
An weiteren Verbesserungen, die im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive vorgeschlagen wurden, arbeitet das zuständige Landesamt für Finanzen bereits.
Vereinfachung bei der Anschaffung und Nutzung digitaler Unterrichtsmaterialien von Verlagen
Um für die jeweilige Schule geeignete Anwendungen auszuwählen und anzubinden, werden die Schulen künftig durch zentrale Strukturen und Verfahren unterstützt, die derzeit im Rahmen der länderübergreifenden DigitalPakt-Vorhaben von allen 16 Bundesländern zusammen entwickelt werden. Durch die Anbindung der BayernCloud Schule (ByCS) an VIDIS, den „Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen“, erhalten die Schulen bereits heute mit ihrem bestehenden ByCS-Benutzerkonto Zugang zu externen Bildungsressourcen, darunter auch Angebote von Verlagen. Das Angebot von VIDIS wird kontinuierlich ausgebaut.
Wir setzen uns hier bei den anderen Ländern mit Nachdruck für eine Beschleunigung ein, denn hier kommen die Länder nur gemeinsam weiter.
Vereinfachung der Eingruppierungsrichtlinien für Unterstützungspersonal
Tarifrechtliche Regelungen müssen wir bei der Eingruppierung zwingend berücksichtigen. Und noch viel wichtiger: Wir müssen sicherstellen, dass an unseren Schulen pädagogisches Fachpersonal arbeitet. Deshalb spielt die pädagogische Ausbildung bei Eingruppierungen eine qualitätserhaltende Rolle.
Vereinfachung der Zeugniserstellung beim Berufsvorbereitenden Jahr (Berufsschule)
Wir haben die regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsvorbereitung in einer Dienstbesprechung Mitte November für dieses Thema sensibilisiert. Sie unterstützen bei Bedarf jederzeit. Bei technischen Problemen stehen die regionalen ASV-Ansprechpartner zur Verfügung.
Vereinfachung der Zeugnisformate für die Mittelschule
Hier werden wir verschlanken und den Schulen zukünftig mehr Entscheidungsfreiheiten einräumen. Bereits zum Schuljahr 2025/2026 wird das spürbar werden – wir informieren zum Beginn des kommenden Schuljahres.
Vereinfachung des Ausgabeverfahrens von Ausbildungsgeräten für Referendare („AVV-Prozess“)
Wir haben das Verfahren bereits zum Schuljahr 2023/2024 vereinfacht. Es reicht nun, die Unterlagen einmalig zu unterzeichnen, das muss nicht mehr jedes Schuljahr erneut passieren und kann digital erfolgen. In der Anwendungsverwaltung der Bayern Cloud Schule (ByCS) können die Formulare zentral verwaltet werden.
Vereinfachung des Beiblatts zur Leistungsausprägung (BVJ und BIK)
Wir haben die Zeugnisse an den Berufsschulen vereinfacht. Das Zeugnis-Beiblatt zur Leistungsausprägung wurde mit Ankreuzoptionen versehen.
Auch für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung überprüfen wir diese Option derzeit im Zuge der Anpassungen der Zeugnisse an den seit dem Schuljahr 2024/2025 gültigen neuen Lehrplan für die Berufsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir informieren zeitnah über den Fortschritt.
Zudem haben wir haben die regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsvorbereitung in einer Dienstbesprechung Mitte November für dieses Thema sensibilisiert. Sie unterstützen bei Bedarf jederzeit. Bei technischen Problemen stehen die regionalen ASV-Ansprechpartner zur Verfügung.
Vereinfachungen bei der Beschaffung und Nutzungsordnung digitaler Endgeräte
Nächster Schritt
- 2025: unbürokratische Unterstützung der Schulaufwandsträger beim Ersatz und bei der ergänzenden Beschaffung von Lehrergeräten
Abgeschlossen
- Bereitstellung einer Muster-Nutzungsordnung
- 2025: gesetzlicher Zuschuss zu Wartung und Pflege
Beim Ersatz und der ergänzenden Beschaffung von Lehrergeräten wird der Freistaat die Schulaufwandsträger 2025 mit weiteren knapp 30 Mio. € an Landesmitteln unterstützen. Diese werden den Schulaufwandsträgern über ein maximal bürokratiearmes und kostendeckendes Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus erhalten die Schulaufwandsträger ab 2025 einen gesetzlichen Zuschuss für die Wartung und Pflege der digitalen schulischen Infrastruktur, der sie auch bei der professionellen Administration der Lehrergeräte unterstützt.
Eine Muster-Nutzungsordnung haben wir bereits mit den Sachaufwandsträgern abgestimmt und bereitgestellt. Auf dieser Basis kann die für den konkreten Fall vor Ort beste Lösung gemeinsam erarbeitet werden.
Vereinfachungen bei der Meldung von (möglichen) Verstößen gegen das Masernschutzgesetz
Nächster Schritt
- Austausch mit dem StMGP
Abgeschlossen
- Schaffung verpflichtender Regelungen zur Weitergabe des Masernschutznachweises zwischen öffentlichen Schulen (BaySchO)
Uns ist der Infektionsschutz ein sehr wichtiges Anliegen. Wir müssen unsere Kinder effektiv schützen, zudem ergibt sich die Meldepflicht direkt aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Über mögliche digitale Erleichterungen bei der Meldung an die Gesundheitsämter werden wir nochmals mit dem zuständigen Gesundheitsministerium sprechen. Doppelprüfungen müssen wir natürlich vermeiden, deshalb haben wir die entsprechende Vorschrift zum 1. August 2024 dahingehend bereits geändert, dass der Masernschutznachweis zwischen öffentlichen Schulen stets weiterzugeben ist.
Vereinfachungen beim Projekt Alltagskompetenzen
Nächster Schritt
- Evaluation des Projektes in seiner jetzigen Form hinsichtlich Optimierungsbedarf
Abgeschlossen
- Vereinfachung der finanziellen Abwicklung
Wir haben die finanzielle Abwicklung des Projektes über das Schulportal einfacher gemacht. Ab Ende dieses Schuljahres evaluieren wir dann das Projekt in seiner jetzigen Form und schauen uns genau an, welche weiteren Verbesserungen nötig sind.
Vereinheitlichte Schnittstelle mit kommunalen Verwaltungen
Die Einrichtung der vorgeschlagenen Schnittstellen kann nicht durch die Schulverwaltung erfolgen, da dies Aufgabe der Kommunen ist.
Vereinheitlichung der Regelungen von Schülerabsenzen an Förderschulen
Wenn wir an den Förderschulen die Regelungen für Absenzen einheitlich vorschreiben würden, gäbe es eher mehr Verwaltungsaufwand an den Schulen. Zudem ist gerade die pädagogische Perspektive auf Absenzen sehr wichtig. Insgesamt setzen wir uns für einen weiteren Ausbau der Verwaltungsstellen an unseren Schulen ein – auch in herausfordernden Zeiten.
Verfahren der Gastschulgenehmigung bei Berufsschülern: Vereinbarung von Schulen mit Regierungen (statt mit KM)
Wir wollen smart entlasten und nicht einfach einen gleichbleibenden Aufwand umverteilen. Dadurch würden wir unseren Schulen nicht helfen.
Eine echte Vereinfachung wäre ein datenbankbasiertes Verfahren, das geht aber nur gemeinsam mit den anderen Bundesländern. Hier braucht die Klärung noch Zeit.
Verschlankte Notenerfassung beim Übertritt (z. B. an das Gymnasium)
Wir verschlanken hier, soweit es geht, und erfassen keine Einzelnoten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mehr beim Wechsel an die weiterführende Schule. Auf den Notendurchschnitt können wir aber nicht verzichten.
Verschlankung beim Jahresbericht für die MB-Dienststellen
Die Jahresberichte für die MB-Dienststellen bieten den Ministerialbeauftragten wichtige Informationen zur Qualität der Arbeit an den Schulen und sind eine wichtige Grundlage für die Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulaufsicht auch bei der Beratung der Schulen. Zugleich unterstützen sie die Ministerialbeauftragten dabei, auf vergleichbare Bedingungen an den einzelnen Gymnasien hinzuwirken.
In diesem Rahmen werden wir in Gesprächen zwischen der Gymnasialabteilung und den Ministerialbeauftragten die einzelnen Komponenten der Jahresberichte daraufhin prüfen, inwieweit sie für die dargestellte Zielsetzung zwingend notwendig sind, inwieweit andere Erkenntnisquellen genutzt werden können und inwieweit ein längerer Turnus und eine stichprobenartige Auswertung zielführend sind. Ziel ist es, bis zum Schuljahresende ein Konzept zu entwickeln, durch das die Jahresberichte mit geringerem Aufwand erstellt und übermittelt werden und sowohl inhaltlich als auch auf den Vorlageturnus auf das unabdingbar Notwendige beschränkt sind.
Verschlankung beim Übergang zwischen Schule und Beruf im Berufsschulbereich
Beim Übergang von der Schule in den Beruf haben wir das Meldeverfahren zur sogenannten „Schülerdatennorm“ zu Beginn des aktuellen Schuljahrs bereits stark verschlankt. Das entsprechende KMS wurde stark gekürzt, die meist nur bei der Einrichtung benötigten prozessbegleitenden Hinweise sind nun auf unserer Homepage verlinkt. Wir setzen uns zudem weiter dafür ein, dass das Verfahren noch einfacher wird.
Verschlankung der finanziellen Abwicklung von Schülerfahrten an Grund- und Mittelschulen
Beim Umgang mit Steuergeldern müssen bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Wir sind in engem Austausch mit der Schulverwaltung, um Schulen und Schulämter bei einer möglichst schlanken Umsetzung zu unterstützen.
Verzicht auf A1-Bescheinigung für Lehrkräfte bei Schülerfahrten
Jedermann ist an die EU-rechtliche Vorgabe gebunden, bei einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat eine A1-Bescheinigung vorzuweisen, also auch Lehrkräfte.
Als Erleichterung haben wir den Schulen schon einen Weg aufgezeigt, wie man damit verfahrensschlank umgehen kann. Im unwahrscheinlichen Falle einer Kontrolle kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.
Verzicht auf das Beiblatt zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Zeugnis
Wir verzichten künftig auf das Beiblatt zu ehrenamtlichen/freiwilligen Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern und somit auf eine doppelte Erfassung.
Weiterhin werden ehrenamtliche Tätigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler eine große Wertschätzung im originalen Abschlusszeugnis erfahren.
Wegfall der Erfassung von Flugreisen von Lehrkräften zur CO2-Kompensation
Wir haben als Staatsregierung das klare Ziel, die Treibhausgasemissionen bei unvermeidbaren Dienstreisen mit dem Flugzeug zu kompensieren. Dazu müssen wir auch alle dienstlichen Flugreisen von Lehrkräften erfassen. Eine Ausnahme für den Schulbereich ist hier nicht möglich. Das Meldeverfahren haben wir so schlank wie möglich gestaltet.
Weiterentwicklung der Leistungserhebung an FOSBOS
Weiterentwicklung von OWA
Wir entwickeln OWA weiter. Im nächsten Schuljahr wird eine Weiterleitungsfunktion eingerichtet und die Speicherkapazität erhöht werden können.
Weniger Aufwand für Schulen bei der Impfbuchkontrolle
Die Gesundheit unserer Kinder geht immer vor, der Impfschutz ist uns als Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb brauchen wir hier weiter die gute und etablierte Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden. Die Schulen unterstützen die Gesundheitsämter bei der von diesen in den 6. Jahrgangsstufen durchgeführten Impfberatung, indem sie Impfbücher für diese einsammeln. Ansonsten findet in Vollzug des (bundesrechtlichen) Masernschutzgesetzes lediglich die Kontrolle der Impfbücher durch die Schule statt.
Zentral gestellte Formulare
Wo immer möglich und sinnvoll werden wir die Bereitstellung von Formularen in der Weiterentwicklung der digitalen Möglichkeiten mitberücksichtigen.
Zentrale Datenbank für ausländische Schulabschlüsse
Viele ausländische Bildungssysteme sind sehr dynamisch in ihrer Entwicklung. Eine Umsetzung dieser Entwicklungen in eine Datenbank beansprucht erhebliche personelle Kapazitäten von Fachkräften zum Zeitpunkt der Erstellung und dauerhaft für eine fortwährende fach- und sachgemäße Pflege. Eine hausinterne Umsetzung ist daher nicht möglich.
Es bestehen bereits jetzt zahlreiche Beratungs- und Einstufungsangebote für ausländische schulische Bildungsnachweise. U. a. berät das Bayerische Landesamt für Schule als Zeugnisanerkennungsstelle interessierte Schülerinnen und Schüler, Schulen und Hochschulen zur Bewertung der erworbenen Qualifikationsnachweise.
Zentrale Fortbildungen zu Versetzung und Wiederverwendung
Bereits jetzt erfolgt die Abwicklung von Versetzungs- und Wiederverwendungsanträgen online. Die grundlegenden Informationen zum Versetzungsverfahren werden über die Schulleitungen an die Lehrkräfte herangetragen.
Zusammenarbeit der Schularten (z. B. bei Anforderung MSD)
Wir arbeiten mit den Regierungen an einer Vereinheitlichung der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf.
Zusammenarbeit zwischen MB und Regierungen stark reduzieren
Eine Zusammenarbeit zwischen MB und jeweils zuständiger Regierung wird
- sowohl wegen besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten auf Seiten jeder der beiden Behörden
- als auch wegen zu geringer Personalausstattung bei einseitiger Verlagerung der Aufgabe auf nur ein der beiden Behörden
unverzichtbar bleiben.
Stand: 18. Dezember 2024