Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Die INTERREG V A – Programme in Bayern
Im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ETZ) fördert der EFRE eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Staaten.
Die Förderaktivitäten zur Sicherstellung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Grenzregionen umfassen auch Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung, des lebenslangen Lernens sowie der Wissenschaft und Forschung.
Der Freistaat Bayern ist an den folgenden INTERREG V A-Programmen beteiligt:
- INTERREG V A Österreich-Deutschland/Bayern
- INTERREG V A Freistaat Bayern-Tschechische Republik
- INTERREG V A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (ABH)
Grundlagentexte:
Daneben wird wegen der besonderen Praxisrelevanz auf eine Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 2019 mit „Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind“ verwiesen, die in Bayern bei allen Vergabeprüfungen im Rahmen von EFRE-Projekten Anwendung finden.
Sämtliche EU-Rechtsgrundlagen - auch der früheren Förderperioden - finden sich auch im Internetauftritt der Europäischen Kommission (Startseite nur auf Englisch):
- Beschluss der Kommission zur Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen
- Cohesion Policy legislation 2021 - 2027 - EU-Regionalpolitik - Europäische Kommissionec.europa.eu
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beteiligt sich in der Förderperiode 2021 - 2027 am Programm:
Es werden grenzübergreifend Projekte in folgenden Prioritätsachsen gefördert:
- Forschung und Wissenstransfer
- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
- Bildung
- Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Bessere Interreg Governance
Die Antragstellung erfolgt über die regionalen Koordinierungsstellen (Bezirksregierungen). Die Ressorts sind nur im Rahmen der fachlichen Bewertung im Antragsverfahren eingebunden. Die Auswahlentscheidung trifft ein bilateral besetzter Begleitausschuss.
Für weitere Informationen
- Kooperationsprogramm Freistaat Bayern - Tschechische Republik
- Zur Programmhomepage INTERREG Bayern - Tschechienby-cz.eu
Christoph HirtreiterSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Martin ZwickenpflugSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Werner StefandlSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Dr. Alexa BucklerSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Silvia EbnerSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Carmen ReifSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Zum Gemeinsamen Sekretariat grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik
Stand: 22. April 2024