Die Sicherstellung des Unterrichts an allen Schulen im Freistaat ist dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen. Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden an Grund- und Mittelschulen Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt.
Diese Lehrkräfte decken Vertretungsbedarfe ab, die zum Beispiel durch kurzfristige oder auch langfristige Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit oder durch das Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres entstehen können. Für die Grund- und Mittelschulen steht derzeit ein Vertretungskontingent im Umfang von ca. 2.550 Vollzeitkapazitäten zur Verfügung.
Wer ist zuständig für die Zuweisung von Lehrkräften der Mobilen Reserve?
Die Zuständigkeit für die Zuweisung Mobiler Reserven an eine Schule liegt beim jeweiligen Staatlichen Schulamt. Dieses übernimmt im Vertretungsfall die Koordinierung der Vertretungseinsätze und weist die Mobilen Reserven unter Berücksichtigung der Situation in den einzelnen Klassen der entsprechenden Schule zu. Dabei ist – insbesondere in Zeiten erhöhter Krankheitsausfälle – dann eine Priorisierung der Vertretungsfälle vorzunehmen, wenn alle Lehrkräfte der Mobilen Reserve in einem Einsatz gebunden sind. Hier hat die Versorgung langfristiger Einsätze grundsätzlich Vorrang vor der Versorgung kurzfristiger Einsätze.
Welche weiteren Maßnahmen gibt es, um Unterrichtsausfall an Grund- und Mittelschulen zu verhindern?
Neben dem Einsatz von Mobilen Reserven spielen auch flexible schulinterne Vertretungsregelungen eine wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bei akuten Vertretungsbedarfen – etwa dann, wenn kurzfristig keine Lehrkraft aus der Mobilen Reserve zur Verfügung steht. Zu solchen schulhausinternen Maßnahmen gehören z. B. die Änderung der Lehrkräfteeinsätze, situationsgerechte Anpassungen der Stundenpläne oder Klassenzusammenlegungen bzw. Parallelführungen.
Stand: 17. April 2024