Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen brauchen eine gezielte und spezifische Förderung , um ihre individuellen Potentiale entwickeln zu können. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bietet Bayern eine Vielzahl an schulischen Angeboten. Diese reichen von der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung und stehen sowohl im inklusiven Unterricht an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen zur Verfügung.
Sonderpädagogischer Förderbedarf lässt sich nicht allein von schulfachbezogenen Anforderungen her bestimmen. Sonderpädagogische Förderung bezieht sich auf alle Aspekte der Lern- und Persönlichkeitsentwicklung. Kernelement sonderpädagogischer Förderung ist, auf Grundlage einer fortlaufenden sonderpädagogischen Diagnostik und hieraus abgeleiteten qualifizierten Förderangeboten, dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf gerecht zu werden.
Sonderpädagogische Förderung setzt bereits im Vorschulalter ein
- in Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) an Förderschulen für Kinder mit Entwicklungsrisiken sowie
- in Kindertageseinrichtungen, Familien und im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe der Förderschule.
Im Schulalter können Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gefördert werden:
In Förderschulen
In Bayern gibt es über 400 Förderschulen in folgenden Bereichen:
- Förderzentren (Grund-, Mittelschul- und Berufsschulstufe)
- Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen FörderungDarunter fallen Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen
- Schulen für Kranke
In allgemeinen Schulen
Innerhalb des bayerischen Bildungswesens bestehen für unsere Kinder und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens. Dabei kommen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl Unterstützungsangebote im Regelschulbereich als auch im Förderschulbereich in Betracht.
Stand: 26. März 2024