Ein Stethoskop liegt auf der Tastatur eines Laptops.
Eine professionelle technische Betreuung der schulischen IT-Infrastruktur garantiert den reibungslosen Ablauf des Unterrichts ©Gajus - stock.adobe.com

Zuverlässige digitale Bildungsinfrastruktur kann nur durch eine professionelle IT-Administration garantiert werden. Bayerische Schulaufwandsträger werden daher von Bund und Freistaat bei der technischen Wartung und Pflege durch eigenes Personal und externe Dienstleister mit umfangreichen Mitteln unterstützt.

Neben der Planung, Beschaffung, Inbetriebnahme und Installation der IT-Infrastrukturen an Schulen (Investition) spielt auch der Erhalt der Funktionsfähigkeit, die Wartung und Pflege, der Support und die Problembeseitigung (IT-Administration) eine zentrale Rolle. Dabei sind die Aufgabenfeldern der pädagogischen Systembetreuung durch die Lehrkräfte und der technischen IT-Administration durch den Schulaufwandsträger voneinander zu trennen: Der Aufgabenschwerpunkt der Systembetreuerinnen und Systembetreuer als pädagogisch kompetente Ansprechpartner für die schulischen Nutzerinnen und Nutzer liegt im organisatorischen, koordinierenden und pädagogischen Bereich. Demgegenüber sorgen die Schulaufwandsträger über die von ihnen übernommene technische IT-Administration für eine professionelle Betreuung bzw. Wartung der aufgebauten digitalen Infrastrukturen. Die ineinandergreifenden Aufgabenprofile bei der Betreuung und Administration und Nutzung von schulischen IT-Systemen werden in Kapitel 3 des VOTUMS des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen am Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausgeschärft. Grundlage für die Tätigkeit der Systembetreuerinnen und Systembetreuer ist die derzeit in Überarbeitung befindliche Bekanntmachung „Systembetreuung an den Schulen“.

Es ist das klare Ziele der Staatsregierung, die Kommunen in dieser Aufgabe substanziell und dauerhaft zu unterstützen, um die Nutzbarkeit der Schul-IT sicherzustellen und gleichzeitig Lehrkräfte von technischen Aufgaben zu entlasten. Grundsätzlich sind laufende Kosten für die Verwaltung und den Betrieb der geförderten digitalen Bildungsinfrastruktur aus den investiven Förderprogrammen des Bundes und des Landes ausgeschlossen. Allerdings stellen der Bund (Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“) und der Freistaat Bayern (Mittelverdopplung als Ergebnis des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23. Juli 2020) in der Förderperiode 2020 bis 2024 im Rahmen der Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) umfangreiche Mittelkontingente zum Aufbau und zur Finanzierung professioneller Administrationsstrukturen durch die Schulaufwandsträger bereit.

Würfel liegen auf gestapelten Münzen. Sie zeigen verschiedene Icons und das Wort „Fördermittel“.
Bund und Freistaat unterstützen den Aufbau professioneller Strukturen zur IT-Administration gemeinsam mit Fördergeldern in Höhe von 156,2 Mio. € ©magele-picture - stock.adobe.com

Der Aufbau professioneller Strukturen zur IT-Administration gewinnt im Zuge des voranschreitenden Ausbaus der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zunehmend an Bedeutung. Die dafür zuständigen Schulaufwandsträger sollen in der Aufgabe der technischen Wartung und Pflege der lokalen und regionalen IT-Infrastrukturen unterstützt werden. In einem viereinhalbjährigen Förderzeitraum stehen zur Unterstützung der technischen IT-Administration an Schulen insgesamt 156,2 Mio. € zur Verfügung, davon 77,8 Mio. € Finanzhilfen des Bundes aus der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie weitere 78,4 Mio. € Fördermittel des Landes.

Durch die beiden Förderschienen des Bundes und Landes werden die Ausbildung und Finanzierung von angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die Beauftragung von Dienstleistern über Administrationsverträge sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Die Bundesförderung betrifft Administrationsmaßnahmen für IT-Infrastrukturen aus dem DigitalPakt Schule einschließlich der weiteren Zusatzvereinbarungen (Lehrerdienstgeräte, Schülerleihgeräte), während die ergänzende Landesförderung auch für weitere Ausgaben für die IT-Administration an Schulen greift, die nicht über den DigitalPakt Schule förderfähig oder gefördert sind. Der Landesteil deckt zudem die erforderlichen Systeme, Werkzeuge und Dienste für die professionelle und zentrale Administration der Schul-IT (z. B. Diagnosetools oder Gerätemanagementsysteme) ab.

Die Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) sind am 4. August 2021 in Kraft getreten.

Weitere Informationen:

Über den ab dem Kalenderjahr 2025 greifenden gesetzlichen Zuschuss für die Wartung und Pflege der schulischen IT-Infrastrukturen ist schließlich auch eine dauerhafte Anschlussfinanzierung über eine in Art. 5 Abs. 3 BaySchFG verankerte, regelmäßig fortgeschriebene Pro-Kopf-Pauschale gesichert.

Würfel liegen auf einem Hintergrund aus €-Geldscheinen. Sie buchstabieren das Wort „Zuschuss“.
Über den gesetzlichen Wartungs- und Pflegezuschuss ist eine dauerhafte Anschlussfinanzierung der schulischen IT-Administration gesichert ©Marco2811 - stock.adobe.com

Bereits am 23. Juli 2020 wurde auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Staatsregierung vereinbart, dass sich der Freistaat ab 2025 zur Hälfte an den Kosten für Wartung und Pflege beteiligen wird. Durch Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) im Juli 2023 wurde schließlich ein dauerhafter Wartungs-und-Pflege-Zuschuss in Abs. 3 des Art. 5 BaySchFG gesetzlich verankert.

Die konkrete Ausgestaltung der staatlichen Mitfinanzierung erfolgte durch eine Grundsatzkommission. Die „Kommission zur Weiterentwicklung von Inhalt und Umfang der kommunalen Schulaufwandsträgerschaft im Bereich der schulischen Digitalinfrastruktur“ bildete für die fachliche Ausarbeitung des konkreten Umsetzungsmodells eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des StMUK, des StMFH und der Kommunalen Spitzenverbänden.

Das Modell ist als einfache und transparente „Pro-Kopf-Pauschale“ ausgestaltet. Die schulgrößen- und schulartspezifischen Pauschalbeträge werden über ein abgestimmtes Kostenraster durch eine Erhebung der erforderlichen Ist-Kosten bei einer repräsentativen Stichprobe an kommunalen Schulaufwandsträgern ermittelt. Kostensteigerungen gegenüber dem Erhebungsjahr werden über geeignete Multiplikatoren fortgerechnet. Weitere Kostenentwicklungen im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung oder des schrittweisen weiteren Ausbaus der Administrationsstrukturen werden über eine turnusmäßige Anpassung der Kostenpauschalen durch erneute Kostenerhebungen im Abstand von 3 Jahren erfasst. Im ersten 3-Jahres-Zeitraum des weiteren Ausbaus professioneller Administrationsstrukturen durch die Schulaufwandsträger erfolgt eine jährliche Erhebung zur Überprüfung und Anpassung der Höhe der Pauschale.

Weitere Informationen:

Stand: 29. April 2024

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