Lehrerinnen und Lehrer beachten bei dienstlichen Angelegenheiten den sog. Dienstweg (§15 LDO). Das heißt, sie wenden sich vor der Kontaktaufnahme mit höheren Instanzen immer zuerst an die ihnen unmittelbar vorgesetzte Person (z. B. ihre Schulleiterin/ihren Schulleiter). Dies gilt beispielsweise für Bewerbungen oder Versetzungswünsche.
Anfragen zu Grund-, Volks- und Mittelschulen können Sie auch an dasStaatliche Schulamt in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis richten.
Für Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen gibt es jeweils Ministerialbeauftragte.
Stand: 27. März 2024