Nicht angestellte Lehrkräfte

Sie können sich nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bewerben. Ihrer Bewerbung fügen Sie dabei bitte folgende Unterlagen bei:

  • Ausdruck des ZfA-Personalbogens für Bundesprogrammlehrkräfte samt Anlagen
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Zeugnisse über das Erste und Zweite Staatsexamen
  • ggf. Nachweise über Fortbildungsveranstaltungen

Für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst nach ihrer Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft achten Sie bitte Ihrer Schulart entsprechend auf Regularien und Fristen, die bei einem Vertragsabschluss mit einer Auslandsschule bzw. bei der Rückkehr aus dem Auslandsdienst zu beachten sind. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren bei Grund-/ Mittel-/ Realschul- und Gymnasiallehrkräften. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Themenseite Bewerbung und Einstellung.

Bereits angestellte Lehrkräfte

Lehrkräfte, die bereits im innerdeutschen Schuldienst tätig sind, müssen vom Dienstherrn freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt bedarfsspezifisch, Drittbewerbungen in den Auslandsschuldienst sind grundsätzlich nicht möglich. Eine Freistellung kann erfolgen wenn Sie:

  • bereits im innerdeutschen Schuldienst auf Lebenszeit verbeamtet oder unbefristet als Angestellte(r) tätig sind,
  • nach dem Referendariat mindestens zwei Jahre im innerdeutschen staatlichen Schuldienst unterrichtet haben,
  • zum Zeitpunkt des Dienstantritts im Ausland das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • zum frühest möglichen Zeitpunkt einer Vertragsvermittlung aktiv im Schuldienst tätig sind,
  • nach einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst zum Zeitpunkt einer Zweitbewerbung mindestens zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt waren,
  • sich fachlich wie auch pädagogisch überdurchschnittlich bewährt haben.

Ihre Bewerbung reichen Sie auf dem Dienstweg beim Staatsministerium ein. Fügen Sie dabei bitte folgende Unterlagen in jeweils dreifacher Ausführung bei:

  • Anschreiben der Schulleitung mit Befürwortung der Bewerbung
  • Ausdruck des ZfA-Personalbogens für Bundesprogrammlehrkräfte samt Anlagen
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der aktuellen Beurteilung
  • ggf. Nachweise über Fortbildungsveranstaltungen

Weitere Informationen für bereits angestellte Lehrkräfte

A) Bewerbung:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. Februar eines jeden Jahres in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist werden alle Bewerbungen nach den oben genannten Kriterien geprüft. Bei Erfüllung der Kriterien wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsschreiben an die ZfA weitergeleitet, die über die Aufnahme in die Online-Datenbank entscheidet. Der Bewerber selbst erhält auf dem Dienstweg einen Abdruck dieses Freistellungsschreibens.

B) Freistellung:
Eine Freistellung erfolgt grundsätzlich über zwei Schuljahre. Während dieser Zeit können Sie Vermittlungsangebote annehmen, sofern der Vertragsabschluss innerhalb der im Freistellungsschreiben angegebenen Frist erfolgt. Ein Vertragsverhältnis muss aus personalplanerischen Gründen bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember von der ZfA angezeigt werden. Erfolgt dies erst nach dem genannten Termin, behält sich das Staatsministerium im Interesse der Personalversorgung der Schulen vor, der Vermittlung zu widersprechen.

C) Dauer der Beurlaubung:
Sie schließen den Arbeitsvertrag mit der Auslandsschule in der Regel für zunächst zwei Jahre ab. Eine Weiterbeurlaubung kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren erfolgen.

Stand: 21. Juni 2024

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    Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)