Logo des Förderprogramms gemeinsam.Brücken.bauen
©StMUK

Die Auswirkungen der Coronapandemie sind im bayerischen Schulwesen weiterhin spürbar. Mit dem umfangreich und nachhaltig angelegten Programm "gemeinsam.Brücken.bauen" unterstützt die Bayerische Staatsregierung Kinder und Jugendliche dabei, Lernlücken zu schließen und pandemiebedingte Belastungen zu bewältigen.

Jeder Schule wird hierfür – mit Rücksicht auf die Schülerzahl – ein Budget gewährt.

Für die Durchführung der Fördermaßnahmen stehen für staatliche Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke zwei Varianten zur Verfügung:

Sie können sich im Rahmen des o.g. Budgets entweder

  • für eine Einstellung von befristet angestellten Lehrkräften oder sonst geeignetem pädagogischen Personal durch die jeweilige Regierung oder
  • für die Kooperation mit freien Trägern oder kommunalen Anbietern entscheiden.

Die Entscheidung für eine Variante erfolgt für die gesamte Schule einheitlich; eine Mischung der beiden Varianten ist nicht möglich. Es besteht zudem die Möglichkeit, vor Ort zu kooperieren und mit umliegenden Schulen gemeinsame Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die dann von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, zu beauftragen.

Das Programm "gemeinsam.Brücken.bauen" wird aufgrund der noch nachwirkenden Belastungen im Schuljahr 2023/2024 fortgesetzt. Das den Schulen für das Schuljahr 2023/2024 zur Verfügung stehende Budget kann für Maßnahmen verwendet werden, die im Zeitraum vom 1. August 2023 bis einschließlich 31. Juli 2024 durchgeführt werden.

Richtlinie und Anlagen für staatliche Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke

FAQ zur Richtlinie im Fall der Kooperation mit freien Trägern oder kommunalen Anbietern

Die Auswahl, Organisation und inhaltliche wie zeitliche Ausgestaltung der Fördermaßnahmen nimmt jede Schulleitung im Rahmen des zugewiesenen Budgets eigenständig vor.

Die für die Behebung der Lernrückstände ausgewählten Maßnahmen müssen

schulartspezifisch auf die Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände und Entwicklungsrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen, insbesondere in folgenden Fächern / Lernbereichen zielen:

  • Grundschule: Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Lernen lernen, verkehrssicherheitspraktische Übungen, Jugendverkehrsschulausbildung in Jahrgangsstufe 4, Schwimmen
  • Mittelschule: Mathematik, Deutsch, Englisch, Berufliche Orientierung (z. B. berufsorientierende Wahlpflichtfächer, Projekt, Betriebspraktikum), Lernen lernen und Arbeits(platz)organisation
  • Förderschule: Lernbereiche Deutsch (Lesen, Schriftspracherwerb, Sprachförderung), Mathematik, Berufliche Orientierung, Lernstrategien, Lernmotivation und Arbeits(platz)organisation
  • ​Darüber hinaus sollen Förderangebote im gesamten Fächerspektrum, d. h. auch im künstlerisch-musischen sowie im sportlichen Bereich angeboten werden. Das denkbare Spektrum umfasst hier schulische Sport- und Bewegungsangebote sowie gestalterische, musische oder künstlerische Aktivitäten und Angebote.

oder die Sozialkompetenzförderung sowie die Bewältigung psychosozialer Belastungen aufgreifen:

  • Angebote in den Bereichen Selbst-, Stress- und Zeitmanagement, zur Verbesserung der Lernmethodik und des Arbeitsverhaltens, Aktivierung persönlicher Ressourcen zur Problembewältigung und zur Übernahme von Verantwortung (z. B. im Bereich der Gewaltprävention), Angebote in den Bereichen Achtsamkeit und gegenseitiger Respekt im Umgang miteinander
  • Angebote im sozial-emotionalen-gesundheitlichen Bereich (z. B. Kursangebote zu Resilienz, Umgehen mit psychosozialer Belastung, Achtsamkeit oder Bewegung und Gemeinschaft)

Als Kooperationspartner der Schulen kommen in Betracht:

  • freie gemeinnützige Träger, also sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragener Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH) oder sonstige rechtsfähige Organisationen (z. B. aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport, Kultur und Ehrenamt), deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist,

  • freie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern, soweit das Angebot nicht für die eigene Schule erbracht wird,

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände (Schulverbände), Landkreise und Bezirke, soweit ihre Tätigkeit im Rahmen der Maßnahme nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist.

Die Regierungen schließen die Kooperationsverträge auf Vorschlag der Schulleitungen; bei Grund- und Mittelschulen ist der Vorschlag vor Zuleitung an die Regierung mit dem Staatlichen Schulamt abzustimmen.

Potentiale entfalten und Gemeinschaft erleben – Rahmenkonzept

Das bayerische Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ zielt insbesondere auf eine individuelle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände und psychosozialer Belastungen . Bei der Konzeption der Förderangebote sind die Rahmenbedingungen und die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler vor Ort sowie die Vorgaben der Förderrichtlinie zu berücksichtigen. In vielen Fällen können die Schulen auf bereits etablierte Konzepte zurückgreifen und diese intensivieren bzw. ausbauen. Dabei stehen die bedarfsorientierte Wiederholung, Übung und Vertiefung von Stoffinhalten, die Einübung grundlegender Kompetenzen sowie Arbeits- und Lernstrategien („Potentiale entfalten“) und die Förderung von Sozialkompetenzen („Gemeinschaft erleben“) sowie die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt nebeneinander.

Weitere Informationen

Stand: 17. Mai 2024

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    Umsetzung an staatlichen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke