Auslandsdienstlehrkräfte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im innerdeutschen Schuldienst tätig sein. Ihre Bewerbung leiten Sie auf dem Dienstweg an das Staatsministerium weiter. Nach erfolgter Freistellung durch den Dienstherrn wird Ihre Bewerbung in das Online-Portal der ZfA eingestellt. Sollte eine passende Stelle gefunden werden, leitet die ZfA Ihren Vertrag an das Staatsministerium weiter, so dass Sie für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden können. Als Auslandsdienstlehrkraft erhalten Sie monatliche Zuwendungen von der ZfA, die aus einem steuerpflichtigen Inlandsteil und einem steuerfreien Auslandsteil bestehen. Der Einsatz erfolgt weltweit an einer der Deutschen Auslandsschulen oder an Europäischen Schulen.
Wer kann sich als Auslandsdienstlehrkraft bewerben?
Grundsätzlich können Lehrkräfte als Auslandsdienstlehrkraft freigestellt werden, die:
- bereits im innerdeutschen Schuldienst auf Lebenszeit verbeamtet oder unbefristet als Angestellte(r) tätig sind,
- nach dem Referendariat mindestens zwei Jahre im innerdeutschen staatlichen Schuldienst unterrichtet haben,
- zum Zeitpunkt des Dienstantritts im Ausland das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- zum frühest möglichen Zeitpunkt einer Vertragsvermittlung aktiv im Schuldienst tätig sind,
- nach einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst zum Zeitpunkt einer Zweitbewerbung mindestens zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt waren,
- sich fachlich wie auch pädagogisch überdurchschnittlich bewährt haben.
Die Freistellung erfolgt bedarfsspezifisch. Drittbewerbungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Was muss bei einer Bewerbung beachtet werden?
Eine Bewerbung sollte folgende Unterlagen in jeweils dreifacher Ausführung enthalten:
- Anschreiben der Schulleitung mit Befürwortung der Bewerbung
- Ausdruck des ZfA-Personalbogens für Auslandsdienstlehrkräfte samt Anlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der aktuellen Beurteilung
- ggf. Nachweise über Fortbildungsveranstaltungen
Für Auslandsdienstlehrkräfte gibt es verschiedenen Formen der Bewerbung:
A) Bewerbung:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. Februar eines jeden Jahres in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist werden alle Bewerbungen nach den oben genannten Kriterien geprüft. Bei Erfüllung der Kriterien wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsschreiben an die ZfA weitergeleitet, die über die Aufnahme in die Bewerberdatei entscheidet. Der Bewerber selbst erhält auf dem Dienstweg einen Abdruck dieses Freistellungsschreibens.
B) Freistellung:
Eine Freistellung erfolgt grundsätzlich über zwei Schuljahre. Während dieser Zeit können Sie Vermittlungsangebote annehmen, sofern der Vertragsabschluss innerhalb der im Freistellungsschreiben angegebenen Frist erfolgt. Ein Vertragsverhältnis muss aus personalplanerischen Gründen bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember von der ZfA angezeigt werden. Erfolgt dies erst nach dem genannten Termin, behält sich das Staatsministerium im Interesse der Personalversorgung der Schulen vor, der Vermittlung zu widersprechen.
C) Dauer der Beurlaubung:
Sie schließen den Arbeitsvertrag mit der Auslandsschule in der Regel für zunächst drei Jahre ab. Erstbewerber ohne Funktion können für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden. Zweit- oder Funktionsstellenbewerber bzw. Erstbewerber, die im Laufe ihres Auslandsaufenthaltes eine Funktion übernommen haben, können für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren, an Europäische Schulen von bis zu neun Jahren, für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden. Verlängerungsanträge werden nach Absprache mit der Schule und der Auslandsdienstlehrkraft von der ZfA an das Staatsministerium gerichtet.
A) Bewerbung:
Bewerbungen auf ausgeschriebene Funktionsstellen müssen sich explizit auf die jeweilige Ausschreibung beziehen. Achten Sie deswegen bei Ihrer Bewerbung darauf, ob Sie alle aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die genaue Bewerbungsfrist finden Sie in der Stellenausschreibung im Amtsblatt, der Homepage des Kultusministeriums oder der Homepage der ZfA. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte in dreifacher Ausfertigung ein. Sie muss auf dem Dienstweg und vor Ablauf der Frist sowohl beim Staatsministerium wie auch bei der ZfA eingegangen sein. Wenn Sie sich auf mehrere Funktionsstellen gleichzeitig bewerben, so sollte dies aus Ihrem Anschreiben hervorgehen.
B) Freistellung:
Bei Erfüllung der Kriterien wird Ihre Bewerbung mit einem Freistellungsschreiben an die ZfA weitergeleitet, die über die Aufnahme in die Bewerberdatei entscheidet. Der Bewerber selbst erhält auf dem Dienstweg einen Abdruck dieses Freistellungsschreibens. Die Freistellung erfolgt ab dem Datum des Dienstantritts.
C) Dauer der Beurlaubung:
Sie schließen den Arbeitsvertrag mit der Auslandsschule in der Regel für zunächst drei Jahre ab. Funktionsstellenbewerber können für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren, an Europäische Schulen von bis zu neun Jahren, für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden. Verlängerungsanträge werden nach Absprache mit der Schule und der Auslandsdienstlehrkraft von der ZfA an das Staatsministerium gerichtet.
Stand: 27. März 2024