Die regelmäßige Arbeitszeit des unterrichtenden Personals an staatlichen Schulen setzt sich zusammen aus der Unterrichtspflichtzeit und der Erledigung der sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben. Die Unterrichtspflichtzeit ist die Zahl an Unterrichtsstunden, die Vollzeitbeschäftigte innerhalb einer Unterrichtswoche regelmäßig zu erteilen haben.
Die Unterrichtspflichtzeiten sind in der folgenden Verordnung festgelegt und wurden durch Bekanntmachungen ergänzt:
Ergänzende Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
- Für staatliche Grundschulen und Mittelschulen sowie Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrernverkuendung-bayern.de
- Für Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitenden Einrichtungen) und Schulen für Krankeverkuendung-bayern.de
- Für Förderlehrkräfteverkuendung-bayern.de
- Für staatliche Realschulenverkuendung-bayern.de
- Für staatliche Gymnasienverkuendung-bayern.de
- Für staatliche berufliche Schulenverkuendung-bayern.de
Stand: 27. März 2024