Bayerische Lehrkräfte im deutschen Auslandsschulwesen

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Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ©ZfA

Schulische Arbeit in den verschiedensten Ländern der Welt: Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar. Der pädagogische Alltag bekommt durch das Leben in einem anderen kulturellen Kontext einen weiteren bereichernden Aspekt hinzu. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Wer vorhat, sich ins Ausland zu bewerben und in die Kultur des Gastlandes einzutauchen, findet auf der Seite der ZfA wertvolle Hinweise, Antworten auf Fragen und Bewerbungsmodalitäten.

Konkrete Stellenangebote aus dem Bereich des deutschen Auslandsschulwesens finden Sie auf der Webseite der ZfA unter Bewerbung. Ausgeschriebene Leitungs- und Funktionsstellen werden zusätzlich im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben und nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt unter den aktuellen Stellenausschreibungen des StMUK eingestellt.

Wichtige organisatorische Hinweise:

  • Schuljahresbeginn an Deutschen Auslandsschulen ist im Allgemeinen der 1. September, im südlichen Afrika und Südamerika in der Regel ein Zeitpunkt zwischen dem 1. Januar und dem 1. März.
  • Beachten Sie bitte, dass Beschäftigungen im Auslandsschuldienst grundsätzlich in Vollzeit erfolgen.

Welche Möglichkeiten gibt es, im Auslandsschuldienst über die ZfA tätig zu werden?

Es gibt verschiedene Programme und Möglichkeiten, im Auslandsschuldienst tätig zu werden. Eine Beschäftigung als Lehrkraft im Ausland ist möglich als

Auslandsdienstlehrkraft (ADLK),

Landesprogrammlehrkraft (LPLK),

Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) oder

Ortslehrkraft (OLK).

Allgemeine Hinweise zum Auslandsschuldienst sowie weitere Informationen zu den verschiedenen Programmen finden Sie auf der Homepage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Unter der Rubrik „Bewerbung“ können Sie sich zudem die für die verschiedenen Programme relevanten Formulare, Merkblätter und Beschlüsse herunterladen.

STEP – Lehreraustausch mit den USA

Lehrkräfte, die sich für eine Praxiserfahrung in den USA interessieren, können sich für das jährlich ausgeschriebene Lehreraustauschprogramm STEP (School Teacher Enrichment Program) bewerben und bis zu drei Jahre an einer Schule in den USA unterrichten. Das Programm wird von der Checkpoint Charlie Stiftung Berlin in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durchgeführt.

Einen Link zur aktuellen Ausschreibung des Lehreraustauschprogramms STEP finden Sie hier.

Grundlegende Voraussetzungen für eine Bewerbung sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein abgeschlossenes erstes und zweites deutsches Staatsexamen für ein Lehramt oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen. Die Bewerberin/der Bewerber muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung (nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes, davon zwei Jahre in Vollzeittätigkeit) und gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die den Unterricht in allen Fächern entsprechend der Lehrbefähigung ermöglichen. Ein sehr hohes Maß an Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Engagement ist zudem wünschenswert. Ein PKW-Führerschein sowie Fahrpraxis werden erwartet. Nicht berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einer US-Bürgerin/einem US-Bürger verheiratet sind.

Bei erfolgreicher Bewerbung ist die Gewährung von Sonderurlaub möglich, wobei das laufende Gehalt nicht mehr fortgezahlt wird. Stattdessen erhält man bei Programmteilnahme von amerikanischer Seite aus ein Gehalt, das sich nach der Berufserfahrung und dem Einsatzort richtet. Bei verbeamteten Lehrkräften bleibt der Anspruch auf Beihilfe während des Sonderurlaubs in den USA bestehen. Die Zeit der Tätigkeit in den USA wird aber nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.

Weiterführende Informationen zum Lehreraustauschprogramm STEP, eine Informationsbroschüre zum Download und die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Internetauftritt der Checkpoint Charlie Stiftung.

Was muss bei der Rückkehr in den innerdeutschen Schuldienst beachtet werden?

Sie sollten sich ein halbes Jahr vor Ende Ihrer Beurlaubung bei Ihrer Stammschule rückmelden. Dort werden Sie in das Rückkehrerportal eingetragen und Ihre Daten und Einsatzwünsche werden dem Staatsministerium für die nächste Personalplanung gemeldet. Im Formular „Rückkehr in den Schuldienst/Versetzung – staatliche Gymnasien“ können Sie bis zu 12 Ortswünsche angeben. Im Rahmen der Personalplanung wird dann geprüft, ob eine wunschgemäße Verwendung möglich ist. Eine namentliche Anforderung durch die Schule erhöht hierbei Ihre Chancen, da dann mit den Personalanforderungen für das kommende Schuljahr von dieser Schule eine Planstelle mit Ihrer Fächerkombination angefordert wird.

Zudem zeigen Sie Ihre Rückkehr bitte formlos bei Referat V.7 an:

Beachten Sie bitte, dass Sie im Falle einer Bewerbung um eine Funktionsstelle an einem bayerischen Gymnasium in der Regel eine aktuelle Anlassbeurteilung benötigen, die vom Staatsministerium über das Sekretariat der KMK beim KMK-Prüfungsbeauftragten bzw. bei der Schulleitung der Deutschen Auslandsschule in Auftrag gegeben wird. Melden Sie sich dazu bitte ebenfalls bei Referat V.7. Hinweise zu Stellenausschreibungen entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Ministerialblatt und den aktuellen Stellenausschreibungen unserer WebseiteAktuelle Stellen.

Falls Sie als Bundesprogrammlehrkraft im Auslandsschuldienst tätig und noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren, beachten Sie bitte die Regularien und Fristen, die für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst gelten. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren.

Sie sollten sich ein halbes Jahr vor Ende Ihrer Beurlaubung bei Ihrer Stammschule rückmelden. Teilen Sie der Schulleitung Ihrer Stammschule formlos Ihre Wünsche bezüglich der weiteren Verwendung mit. Geben Sie bitte - Ihrer Vorstellung entsprechend priorisiert - maximal fünf Schulstandorte an.

Zudem informieren Sie zeitgleich in Referat VI.6, Herrn OStR Schramm und Herrn OStR Beer, ausschließlich per E-Mail: Norman.Schramm@stmuk.bayern.de und Joseph.Beer@stmuk.bayern.de

Im Rahmen der Personalplanung wird dann geprüft, ob eine wunschgemäße Verwendung möglich ist.

Sie melden sich zu Beginn des Jahres, in dem Ihre Beurlaubung endet, bei Ihrer Stammschule zurück. Auf dem Dienstweg reichen Sie dann bis 1. März des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Wiederverwendung ein. Auf diesem Formular können Sie Ortswünsche für Ihre Rückkehr in den Realschuldienst angeben. Mit Ihrem Wiederverwendungsantrag können Sie sich auch am sog. „Offenen Versetzungsverfahren“, das dem „Zentralen Versetzungsverfahren“ des Staatsministeriums vorgeschaltet ist, beteiligen. Im Rahmen des „Offenen Versetzungsverfahrens“, das im März und April stattfindet, können Sie sich aktiv um einen Einsatzort in Ihrer Wunschregion bemühen. Setzen Sie sich dazu mit den Schulleitungen der staatlichen Realschulen in Verbindung, die eine Stelle mit Ihrer Fächerverbindung im Bayerischen Realschulnetz ausgeschrieben haben. Kann dem Verwendungswunsch im „Offenen Versetzungsverfahren“ nicht entsprochen werden, prüft und entscheidet das Staatsministerium im Rahmen der Personalplanung – unter Berücksichtigung Ihrer Ortswünsche sowie der Bedarfs- und Konkurrenzsituation in der entsprechenden Fächerverbindung – wo Sie eingesetzt werden können.
Weitere ausführliche Informationen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren können Sie dem entsprechenden KMS entnehmen, das jeweils in der aktuellen Fassung im Bayerischen Realschulnetz einsehbar ist.

Falls Sie als Bundesprogrammlehrkraft im Auslandsschuldienst tätig und noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren, beachten Sie bitte die Regularien und Fristen, die für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst gelten. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren.

Eine Rückkehr in den bayerischen Schuldienst ist mindestens 6 Monate vor Ende der Beurlaubung (grundsätzlich zum 1. Februar des jeweiligen Jahres) bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung mit der Angabe von Einsatzwünschen anzuzeigen (Antrag auf Wiederverwendung). Im Rahmen der Personal- und Einsatzplanung wird durch die Regierung geprüft, ob eine wunschgemäße Verwendung möglich ist.

Falls Sie als Bundesprogrammlehrkraft im Auslandsschuldienst tätig und noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren, beachten Sie bitte die Regularien und Fristen, die für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst gelten. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter den folgenden Links:

Stellenausschreibungen im Auslandsschuldienst

Jedes Jahr ist an mehreren Schulen weltweit die Position der Schulleitung neu zu besetzen. Überdies wird regelmäßig eine Leitung der Deutschen Abteilung sowie eine Fachberatung Deutsch an verschiedenen Standorten gesucht. Die ausgeschriebenen Leitungs- und Funktionsstellen im Auslandschuldienst werden auch im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht und nach ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt hier aufgelistet.

Diese sowie alle weiteren aktuellen Stellenangebote aus dem Bereich des deutschen Auslandsschulwesens finden Sie auf der Webseite der ZfA unter Bewerbung.

Stand: 26. Juni 2024

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