Präventionsverfahren dienen dem Zweck, die Dienstfähigkeit von Lehrkräften langfristig zu sichern. Dienstvorgesetzte können mögliche Risiken frühzeitig erkennen und ihnen konstruktiv begegnen.
Im Rahmen eines Präventionsverfahrens sind verschiedene Maßnahmen möglich. Folgende Hinweise sollen die Durchführung erleichtern:
- Ein Gespräch mit der betroffenen Kollegin bzw. dem betroffenen Kollegen zeigt oftmals, ob und ggf. welche Maßnahmen erfolgversprechend sind.
- Je nach angestrebter Maßnahme kann es sinnvoll bzw. erforderlich sein, sich z. B. mit den Beauftragten für Lehrergesundheit an den Staatlichen Schulberatungsstellen bzw. mit den personalverwaltenden Stellen abzustimmen.
- Das Präventionsverfahren ist nicht isoliert zu betrachten, Überschneidungen können sich z. B. zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ergeben.
- Besonderheiten gelten bei Schwerbehinderten oder diesen Gleichgestellten (vgl. hierzu Ziff. 3.2 und 10.1 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien ).
- Die Durchführung und die Ergebnisse eines Präventionsverfahrens sind zu dokumentieren.
Ein Präventionsverfahren hat Vorrang. Erst wenn es ohne Erfolg geblieben ist und wegen Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit ein Ruhestandsverfahren notwendig wird, kommen weitere Schritte in Betracht. Die Befassung des Personalrats bzw. der Gleichstellungsbeauftragten ist zu berücksichtigen.
Stand: 18. November 2024