Die Digitalisierung bringt es mit sich, dass in fast allen Arbeitsbereichen ein Arbeiten ohne Computer kaum mehr vorstellbar ist. Zur Erleichterung der täglichen Arbeit vor dem Bildschirm können Sie bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen eine Bildschirmbrille (Kostenerstattung) beantragen.
Zuständig für die Bearbeitung eines Bildschirmbrillenantrags ist die jeweilige personalverwaltende Stelle. Für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) sind dies die Bezirksregierungen, für verbeamtete Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen ist das Ministerium zuständig und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Schule.
Stand: 06. November 2024