Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei helfen,den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)ist eine Maßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sich innerhalb eines Jahreszeitraums in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergibt.
Wie das BEM im Geschäftsbereich des Kultusministeriums durchzuführen ist, wird in folgendem Leitfaden erläutert:
Stand: 18. November 2024