Kultusministerin Anna Stolz: „Es fehlt ein verlässlicher Zeitplan und ein klares Bekenntnis zum Programm“ – Kultushoheit der Länder ist nicht verhandelbar
Seit nunmehr 18 Monaten verhandeln die Länder mit dem Bund über eine Fortentwicklung des im Jahr 2018 von der damaligen Bundesregierung mit den Ländern vereinbarten Digitalpakts Schule. Die Mittel des Digitalpakts waren in den letzten Jahren neben den Landesprogrammen eine wichtige Stütze bei der digitalen Ausstattung der Schulen – in Bayern wie überall in Deutschland. Knapp sechs Jahre später ist der digitale Wandel an den Schulen gut vorangekommen. Doch weitere Schritte müssen folgen und noch immer ist nicht klar, wie es mit dem Digitalpakt weitergeht: Die Länder haben immer wieder weitreichende, konkrete Vorschläge zur Fortsetzung des Erfolgsprojekts in die Verhandlungen eingebracht – der Bund dagegen verzögert und baut Hürden auf. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz betont hierzu: „Leider scheint die Situation im Augenblick festgefahren und ich habe wirklich Zweifel, ob der Bund überhaupt an einer Fortsetzung des Programms interessiert ist. Es fehlt schon Grundsätzliches wie ein verlässlicher Zeitplan oder ein klares Bekenntnis zum Programm. Aspekte, die unter Partnern, die an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, eigentlich selbstverständlich sein sollten.“
Zuletzt hatte der Bund gegenüber den Bundesländern weitreichende Vorgaben in die Verhandlungen eingebracht, die mit den verfassungsgemäßen Zuständigkeiten nicht vereinbar sind. Hierzu stellt Anna Stolz unmissverständlich klar: „Die Bundesbildungsministerin überschreitet hier Grenzen, die in der Verfassung klar geordnet sind. Ich sage deshalb ganz deutlich: Wir werden keine Kompromisse bei der Kultushoheit der Länder machen. Ich appelliere an den Bund, sich daran zu erinnern, um wen es beim digitalen Wandel an den Schulen eigentlich geht, und umgehend zu verlässlichen Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Ländern zurückzukehren.“ Und weiter: „Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag eine dauerhafte Unterstützung der Länder und Kommunen und einen unbürokratischen Digitalpakt 2.0 fest zugesagt. Und man darf schon erwarten, dass Vereinbarungen auch eingehalten werden.“
Stand: 10. Mai 2024