Die Mittelschule bietet verschiedene Abschlüsse an. Wenn Sie an den Klassenarten sowie den Lern- und Fördermöglichkeiten interessiert sind, die zu den verschiedenen Abschlüssen führen, lesen Sie in der Rubrik Stark im Wissen weiter.
Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Jahresnote im Fach Sport) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).
Die Projektprüfung wird an bayerischen Mittelschulen in Jahrgangsstufe 9 verbindlich durchgeführt und findet Eingang in das Jahreszeugnis der 9. Klasse. Sie umfasst Lerninhalte des Fachs Wirtschaft und Beruf sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfaches (Technik, Wirtschaft und Kommunikation oder Ernährung und Soziales).
Schülerinnen und Schüler, die sich mindestens im 9. Schulbesuchsjahr befinden und eine Praxisklasse oder eine Deutschklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu erlangen. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittnote 4,0 oder besser ist.
Die Prüfung in der Praxisklasse umfasst:
- im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache einen schriftlichen und einen mündlichen Teil,
- im Fach Mathematik einen schriftlichen Teil,
- im Fächerverbund Wirtschaft und Beruf, Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik insgesamt einen schriftlichen Teil und
- eine Projektprüfung (Wirtschaft und Beruf sowie das in Jahrgangsstufe 9 besuchte berufsorientierende Wahlpflichtfach)
Die Aufgaben werden von den Lehrkräften der jeweiligen Mittelschule erstellt.
Die Prüfung in der Deutschklasse umfasst:
- im Fach Deutsch als Zweitsprache einen schriftlichen und einen mündlichen Teil,
- im Fach Mathematik einen schriftlichen Teil,
- im Fächerverbund Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik insgesamt einen schriftlichen Teil und
- eine Projektprüfung (Wirtschaft und Beruf sowie das in Jahrgangsstufe 9 besuchte berufsorientierende Wahlpflichtfach)
Die Aufgaben werden von den Lehrkräften der jeweiligen Mittelschule erstellt.
Auch die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule ist für Schülerinnen und Schüler der Deutschklasse grundsätzlich möglich, wenn sie die Jahrgangsstufe 9 besuchen.
Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) ablegen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.
Auch Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 9 in einer Deutschklasse besuchen, können an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen.
Die Prüfung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule umfasst:
- die Fächer Deutsch bzw. ggf. Deutsch als Zweitsprache, Mathematik,
- eines der Fächer Englisch, Natur und Technik, Geschichte/Politik/Geographie oder ggf. Muttersprache und
- eines der Fächer Religionslehre, Islamischer Unterricht, Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Informatik und digitales Gestalten oder Buchführung.
In den Fächern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, Englisch sowie Muttersprache wird die Prüfung zentral vom Kultusministerium gestellt.
Die Prüfung im Fach Englisch kann für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der Muttersprache ersetzt werden, sofern geeignete Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen. An die Stelle der Deutschprüfung kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach § 23 Abs. 2 Mittelschulordnung (MSO) eine Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache treten.
Die Projektprüfung wird an bayerischen Mittelschulen in Jahrgangsstufe 9 verbindlich durchgeführt und findet Eingang in den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Sie umfasst Lerninhalte des Fachs Wirtschaft und Beruf sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfaches (Technik, Wirtschaft und Kommunikation oder Ernährung und Soziales).
Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, Berufliche Oberschulen in Bayern, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen – und ist gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Jede dritte Mittelschülerin bzw. jeder dritte Mittelschüler erwirbt in der Mittelschule den mittleren Schulabschluss.
Die Prüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule umfasst:
- die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch (ggf. Muttersprache)
- sowie eine Projektprüfung.
Schülerinnen und Schüler haben verschiedene Möglichkeiten, den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule zu erwerben:
Besuch der Mittlere-Reife-Klasse an der Mittelschule
Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
Besuch der Vorbereitungsklassen an der Mittelschule
Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen.
In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Muttersprache wird die Abschlussprüfung zentral vom Kultusministerium gestellt, um die Qualität des Abschlusses bayernweit vergleichbar und nachhaltig zu sichern.
Der sogenannte „Quabi“ ist ein mittlerer Schulabschluss, den ehemalige Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule und einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss erhalten können.
Voraussetzungen für den „Quabi“ sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule, der Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (entspricht Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.
Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigende (entspricht Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
Dieser Nachweis kann insbesondere durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule erbracht werden, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den „Quabi“ wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erworben wurde.
Im Prüfungsarchiv von mebis stehen zentral gestellte Prüfungen vergangener Prüfungsjahre, je nach Zugangsberechtigung, zur Verfügung.
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Auf den Beitrag-Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung finden Sie weitere Aufgaben und Hinweise:
Die Mittelschulordnung (MSO)
Die Mittelschulordnung (MSO) liefert Ihnen weitere Informationen rund um die unterschiedlichen Abschlüsse der Mittelschule:
- Erfolgreicher Abschluss der MittelschuleMSO § 19bayernrecht.beck.de
- Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxis- und DeutschklasseMSO § 22bayernrecht.beck.de
- Qualifizierender Abschluss der MittelschuleMSO § 23bayernrecht.beck.de
- Mittlerer Schulabschluss an der MittelschuleMSO § 29bayernrecht.beck.de
- Qualifizierter beruflicher BildungsabschlussMSO § 34bayernrecht.beck.de
Unterstützung
Informationen zum Erwerb der Schulabschlüsse der Mittelschule von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten erhalten sie hier:
Bei Fragen zur schulischen Entwicklung und Orientierung bzw. zur Schullaufbahn können Sie sich auch an die Staatlichen Schulberatungsstellen wenden:
Stand: 04. April 2024