Die Ausbildung der zukünftigen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist eine staatliche Aufgabe, bei der einheitliche Ausbildungsstandards und gleichwertige Prüfungsbedingungen im Vordergrund stehen. Unter fachkundiger Begleitung durch die Seminarlehrkräfte sollen die angehenden Lehrkräfte durch den praktischen Einsatz der Ausbildungsgeräte medienbezogene Lehrkompetenzen aufbauen und die im Studium erworbenen Fertigkeiten durch praktische Anwendung im eigenen Unterricht ausbauen.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt hierfür die Ausbildungsgeräte bereit. In Zusammenarbeit mit der Telekom Deutschland GmbH wird zusätzlich ein umfassendes Service- und Dienstleistungspaket angeboten.
Der Einsatz von digitalen Endgeräten birgt jedoch auch Risiken und muss unter angemessenen Bedingungen erfolgen.
Daher ist es notwendig, die Endgeräte durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu schützen, die Benutzer auf Risiken hinzuweisen und die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Dies geschieht insbesondere durch die Nutzungsbedingungen. Sie werden der Anwenderin bzw. dem Anwender bei Ausgabe des Geräts vorgelegt. Die Kenntnisnahme ist durch die Schule in geeigneter Weise zu dokumentieren.
Zielgruppe: Schulleiterinnen und Schulleiter, Systembetreuerinnen und Systembetreuer
Adressaten: Studienreferendarinnen und -referendare, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Fachlehreranwärterinnen und -anwärter, Förderlehreranwärterinnen und -anwärter, Seminarlehrkräfte
Inbetriebnahme Ausbildungsgeräte – Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Die folgenden Dokumente beschreiben die Inbetriebnahme von iPads bzw. Surface-Geräten.
Apps auf den Ausbildungsgeräten
Bei den Geräten handelt es sich um staatliche Geräte. Sie werden mit notwendigen Restriktionen und technischen Einschränkungen ausgeliefert, die das Herunterladen von Apps aus den bekannten Stores (bspw. App Store und Microsoft Store) auf das Gerät aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Datenschutzes technisch unterbinden.
Um gleichwohl einen sinnvollen Einsatz in der Ausbildung sicherzustellen, der den datenschutztechnischen und -rechtlichen Vorgaben genügt, galt es, eine vorhergehende sicherheitstechnische Überprüfung der Apps vorzunehmen, für die Verwendungsbedarf besteht. Daher hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den vertraglich gebundenen Dienstleister Telekom Deutschland GmbH mit der datenschutztechnischen bzw. datenschutzrechtlichen Prüfung von Apps beauftragt. Die Auswahl der zu überprüfenden Apps erfolgt durch die Schulen nach deren jeweiligen Bedarfen.
Das folgende Dokument zeigt den Prozess der Einführung einer App als Schaubild.
Mit den folgenden Dokumenten kann die Prüfung einer App bzw. deren Bereitstellung beantragt werden. Zur Dokumentation findet sich auch noch ein Musterbewertungsbogen.
Stand: 29. Mai 2024