Durch den andauernden Krieg in der Ukraine waren und sind viele Familien gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Im vergangenen Schuljahr 2023/2024 ist es den bayerischen Schulen gelungen, über 32.000 ukrainische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich ins Schulsystem zu integrieren.
Wie werden ukrainische Kinder und Jugendliche in Bayern beschult?
Mit Auslaufen der Brückenklassen zum Ende des Schuljahres 2023/2024 ist die Integration der ukrainischen Schülerinnen und Schüler ins Regelsystem erfolgt. So können die Kinder und Jugendlichen in der Regel künftig gemeinsam mit ihren bayerischen Mitschülerinnen und Mitschülern am Regelunterricht im bayerischen Schulsystem teilnehmen. Für neu zugewanderte Kinder, die altermäßig den Jahrgangsstufen 5 und 6 zuzuordnen sind, stehen die im Schuljahr 2024/2025 neu eingerichteten schulartunabhängigen Deutschklassen sowie die bewährten weiteren schulartspezifischen Sprachförder- und Integrationsangebote zur Verfügung.
Hat eine Ukrainerin oder ein Ukrainer das 15. Lebensjahr vollendet, stehen ihr bzw. ihm verschiedene Möglichkeiten der schulischen und ggf. außerschulischen Bildung zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie oder er in Bayern noch schulpflichtig ist oder nicht:
1. Die Schulpflicht in Bayern besteht nicht mehr für die Schülerinnen und Schüler (ohne Ausbildungsverhältnis), die bereits einen mittleren Schulabschluss erreicht haben, bspw. durch das Zeugnis der (vollständigen) allgemeinen mittleren Bildung (Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji serednoji osvity) in der Ukraine.
Im Schuljahr 2021/2022 gab es kriegsbedingt zwei Ausnahmeregelungen:
- Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 10,5 Schuljahre in der Ukraine besucht haben und
- Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 9,5 Schuljahre in der Ukraine besucht haben,
weisen (formal) einen mittleren Schulabschluss in Bayern nach und müssen demnach keine bayerische Schule mehr besuchen. Ihnen stehen zahlreiche Möglichkeiten offen (vgl. 3.).
Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder das Abschlusszeugnis der 11. Schulstufe der ukrainischen Mittelschule erwerben, weisen (formal) auch, wenn kriegsbedingt
- ein Wechsel vom Präsenz- in den Distanzunterricht notwendig wird
- ggf. nicht alle vorgesehenen schulischen Leistungsnachweise bzw. das Schuljahr abschließende Prüfungen erbracht werden können,
mit ihrem Zeugnis einen mittleren Schulabschluss nach.
2. Hat ein Schüler oder eine Schülerin noch keinen mittleren Schulabschluss erreicht, ist er oder sie in Bayern schulpflichtig. Für Ukrainerinnen und Ukrainer gilt das bspw., wenn die (allgemeine) vollständige mittlere Bildung (povna zahal'na serednja osvita) noch nicht erworben wurde.
Diese Schulpflicht kann in Bayern durch den Besuch einer weiterführenden Schule oder einer Berufsschule bzw. Berufsfachschule erfüllt werden. Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keine Berufsausbildung absolvieren und aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem regulären Unterricht an der Berufsschule nicht folgen können, steht das Modell der Berufsintegration an der Berufsschule offen. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler intensiv die deutsche Sprache und bereiten sich auf eine Ausbildung vor.
3. Ukrainerinnen und Ukrainern, die in Bayern nicht mehr schulpflichtig sind, stehen zahlreiche Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen Bildung offen.
Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene können neben geeigneten schulischen Angeboten auch Angebote der Erwachsenenbildung und – bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation – Angebote der Hochschulen nutzen. Die notwendigen Deutschkenntnisse können auf unterschiedlichen Wegen nachgeholt werden, sofern sie noch nicht vorhanden sind; vielfach werden sie direkt an der Schule bzw. Hochschule angeboten
Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist vom Besuch der Berufsschule befreit, wer einen mittleren Schulabschluss erreicht hat.
Für das Schulsystem der Ukraine sind dies Schülerinnen und Schüler, die die (vollständige) allgemeine mittlere Bildung an einer allgemeinbildenden Mittelschule, einer spezialisierten Schule nach den Jahrgangsstufen 10 bzw. 11, hier: mit staatlichen (schulischen) Abschlussprüfungen, abgeschlossen und erworben haben. Nachgewiesen wird diese über das Jahreszeugnis Klasse 10 („Tabel? navèal?nych dosjahnen“) bzw. durch das Zeugnis über die vollständige allgemeine mittlere Bildung („Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji serednoji osvity“) nach Jahrgangsstufe 11.
Aufgrund der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 09.02.2023 (vgl. Das ukrainische Schulsystem: Aktuelles) betrifft Vorstehendes im Schuljahr 2023/2024 auch
- Schülerinnen und Schüler, die in der Ukraine 10,5 Schuljahre im Schuljahr 2021/2022 besucht haben, sowie
- Schülerinnen und Schüler, die in der Ukraine 9,5 Schuljahre im Schuljahr 2021/2022 besucht haben, kriegs- und fluchtbedingt diesen Schulbesuch unterbrechen oder abbrechen mussten.
Obwohl im Schuljahr 2021/2022 das zweite Schulhalbjahr ggf. nicht vollständig abgeschlossen werden konnte, in Jahrgangsstufe 11 keine staatlichen ukrainischen Abschlussprüfungen durchgeführt wurden, ist eine formale Gleichwertung der schulischen Ausbildung mit einem mittleren Schulabschluss für diese beiden Gruppen in Bayern gegeben.
Mit erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 (oder 11) im Bildungssystem der Ukraine (Präsenz- bzw. Distanzunterricht) im Schuljahr 2022/2023 ist eine Gleichwertigkeit mit einem mittleren Schulabschluss nachgewiesen.
Für weitere Fragen zur Einstufung ausländischer Bildungsnachweise als Mittelschulabschluss oder Mittlere Reife steht das Bayerische Landesamt für Schule als Zeugnisanerkennungsstelle beratend zur Verfügung.
Kostenlose Angebote zum Deutschlernen gibt es u. a. hier:
- Bayerischer Volkshochschulverband (VHS): VHS-Lernportal auf Ukrainisch
- Goethe-Institut: Kostenlos Deutsch üben
- Virtuelle Hochschule Bayern
- App Ankommen vom BAMF mit acht Kapiteln zum Ausbau themenbezogener Deutschkenntnisse
- App „Mein Vokabular“ der Handwerkskammer für Mittelfranken zum Deutschlernen für eine Ausbildung im Handwerk
- App Jicki mit kostenlosen Kursen Ukrainisch-Deutsch
- Babbel oder Deutsche Welle Akademie
„Kultur macht stark“-Projekte stehen auch geflüchteten Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren aus der Ukraine offen. Zusätzlich können lokale Bündnisse für Bildung auch Projekte beantragen, die diese Zielgruppe adressieren, etwa wenn sie in Flüchtlingsunterkünften o. Ä. durchgeführt werden. Kultur macht stark
Öffentliches Medienangebot auf Ukrainisch
Deutsche Medien machen Angebote, um Geflüchtete aus der Ukraine zu erreichen (z. B. Tagesschau mit ukrainischen und russischen Untertiteln oder Kinderprogramme wie Sendung mit der Maus): Informationsangebote für ukrainische Geflüchtete | Artikel | MEDIENDIENST INTEGRATION
Welche Möglichkeiten gibt es für ukrainische Jugendliche und junge Erwachsene in Studium und Beruf?
Zwischen dem 16. und dem 21. Lebensjahr können Jugendliche, die bislang noch nicht die sprachlichen Fähigkeiten mitbringen, um dem Unterricht des Berufsvorbereitungsjahres folgen zu können, die Möglichkeit der Berufsintegration an der Berufsschule wahrnehmen. Dort werden unter anderem die nötigen Deutschkenntnisse vermittelt, um dann in ein Berufsvorbereitungsjahr eintreten zu können.
Jugendliche und junge Erwachsene (zwischen dem 16. und dem 21. Lebensjahr), die eine berufliche Ausbildung anstreben, aber noch nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, werden in den Angeboten der Berufsintegration vor allem durch intensiven Deutschunterricht fit gemacht, um dem regulären Unterricht an der Berufsschule oder Berufsfachschule folgen zu können.
Im Schuljahr 2023/2024 gibt es zudem die Option, die Brückenklasse 10 an der Berufsschule zu besuchen. Diese richtet sich v. a. an Jugendliche und junge Erwachsene aus der Ukraine, die im Schuljahr 2023/2024 insbesondere Deutschkenntnisse erwerben oder verbessern möchten. Wie bei den Brückenklassen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 an den weiterführenden Schulen bleibt hier noch Zeit für die Teilnahme an ukrainischen Unterrichtsangeboten.
Daneben kommt eine Teilnahme am Schulversuch „Einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe“ in Frage. Interessenten an einem Pflegeberuf werden ein Jahr lang die sprachlichen Voraussetzungen und das Fachwissen vermittelt, um im Anschluss eine einschlägige Ausbildung absolvieren zu können (Pflegefachhelfer oder Heilerziehungspflegehilfe).
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene bereits sehr gut Deutsch sprechen und einen Beruf erlernen möchten, dann sollten sie zunächst reflektieren, ob sie schon eine berufliche Zukunftsperspektive für sich entwickelt haben.
Für alle offenen Fragen rund um die Berufswahl und die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz stehen Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Zudem kann ein Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufsschule besucht werden. Die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres richten sich an (berufsschulpflichtige) junge Menschen, die keine Berufsausbildung durchlaufen bzw. keine weiterführende Schule besuchen. In diesem Jahr bekommen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Gelegenheit, sich beruflich zu orientieren und allgemeinbildende bzw. berufsbezogene Kompetenzen zu erwerben, die für eine anschließende erfolgreiche (Berufs-)Ausbildung erforderlich sind. Darüber hinaus erhalten sie Unterricht in der deutschen Sprache und absolvieren Betriebspraktika, um Einblicke in das Berufsleben zu gewinnen. Ziel ist es, danach eine schulische oder betriebliche Ausbildung zu beginnen.
Wenn es um die Frage nach dem richtigen Beruf geht, ist es am besten, sich zunächst an die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit zu wenden. Wer möchte, kann im Gespräch erst einmal grundlegende Fragen zum deutschen Bildungssystem klären. Beispielsweise, warum es in Deutschland so wichtig ist, eine Ausbildung zu machen, oder welche Ausbildungsarten es überhaupt gibt. Dann geht es darum, den eigenen Weg ins Berufsleben zu finden: Anhand der persönlichen Stärken und Interessen versuchen die Beraterinnen und Berater herauszufinden, welche beruflichen Möglichkeiten infrage kommen. In einem nächsten Schritt ist zu klären, wie man dieses Berufsziel erreicht – über eine Ausbildung oder über ein Studium.
Am besten wird im Vorfeld ein Termin vereinbart, damit sich die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit genügend Zeit nehmen können:
Die Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder über das Kontaktformular möglich.
Das folgende Infoblatt kann einen schnellen Überblick verschaffen.
Einen Überblick über Sprachkurse und weitere Unterstützungs-, Weiterqualifizierungs- und Serviceangebote, die den geflohenen Menschen aus der Ukraine die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern, gibt u. a. eine zweisprachige Online-Plattform der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Auf dieser Plattform ist auch eine Stellenbörse zu finden:
Seitens der Bundesagentur für Arbeit stehen weitere Informationen für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten zu den Themen Studium, Ausbildung und Beruf in Deutschland sowie Anerkennung von Zeugnissen zur Verfügung – auch in englischer und ukrainischer Sprache:
Nach Auskunft des ukrainischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft müssen Jugendliche oder junge Erwachsene, die in der Ukraine ein Studium aufnehmen möchten, den sogenannten „Multifachtest“, bestehend aus den Prüfungsteilen „Ukrainische Sprache“, „Ukrainische Geschichte“ und „Mathematik“ als Ersatz für die kriegsbedingt entfallenen schulischen Abschlussprüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 11 ablegen. Im Schuljahr 2022/2023 war eine Anmeldung für den „Multifachtest“ bis zum 03.05.2023 möglich. Die Prüfungen für den Zugang zu grundständigen Studiengängen fanden vom 07. bis zum 20.06.2023 statt
(Ausweichtermine: 14. bis 21.07.2023, Link zur Anmeldung:Створення кабінету.
Die Termine für das Schuljahr 2023/2024 werden erst noch bekannt gegeben.
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene in der Ukraine ein (Fern-)Studium aufnehmen wollen, so berät das Landesamt für Schulen gerne zu Fragen der Anerkennung von Zeugnissen, sofern nach einer bestimmten Studienzeit in der Ukraine in Bayern das Studium aufgenommen werden soll.
Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Ukraine bereits eine Hochschulzugangsprüfung (Externe unabhängige Prüfung) abgelegt haben, können in Deutschland ein Studienkolleg besuchen und im Anschluss daran ein fachgebundenes Studium an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften beginnen. Folgende Darstellung zeigt die möglichen Wege zu einem fachgebundenen Studium auf, wenn in der Ukraine bereits ein entsprechender Grundstein gelegt wurde:
Nach dem Schuljahr 2022/2023 führen verschiedene Wege zum Erwerb der Hochschulreife in Bayern. Diese Möglichkeiten finden Sie unter 3. und 4.
Hinsichtlich der Anerkennung von schulischen Abschlusszeugnissen, die nicht in Bayern erworben wurden, erteilt das Landesamt für Schule gerne Auskunft.
Beim Volkshochschulverband e. V. wird ein digitales Lernangebot für Deutsch (als Zweitsprache) für Geflohene angeboten. Alle Deutschkurse mit 18 Ausgangssprachen (auch Ukrainisch) sind bis einschließlich Niveau B1 im vhs-Lernportal verfügbar.
Wenn das Sprachniveau B1 erreicht ist, kann zum Beispiel der Vorkurs für das Studienkolleg München besucht werden:
- Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung zum Wintersemester 2023/24 bzw. Sommersemester 2024 bietet das Studienkolleg München sprachliche Vorkurse an.
- Informationen zur Anmeldung zum Vorkurs:
- o Die Meldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Studienkolleg erfolgt durch die jeweilige bayerische Universität, an der die Studienbewerberin/der Studienbewerber künftig ihr bzw. sein Studium aufnehmen möchte.
- Nach dem Vorkurs kann die Aufnahmeprüfung am Studienkolleg absolviert werden.
Jugendlichen, die die deutsche Sprache bereits gut beherrschen, stehen folgende Möglichkeiten offen:
1. Integrationsvorklassen an Fachoberschulen: Besonders leistungsstarke und motivierte junge Menschen erhalten durch die Integrationsvorklasse die Möglichkeit, eine in Bayern anerkannte Hochschulreife zu erwerben. Dafür werden sie in einem Schuljahr sprachlich und inhaltlich auf den anschließenden Eintritt in die Fach- oder Berufsoberschule vorbereitet.
Voraussetzungen:
- d. R. mittlerer Schulabschluss (z. B. in der Ukraine abgeschlossene (vollständige) allgemeine mittlere Bildung)
- Deutschkenntnisse mindestens auf Sprachniveau A2
- hohe Leistungsbereitschaft und -fähigkeit
Mehr Informationen finden Sie hier.
2. InGym-Senior-Gruppen an Gymnasien: Besonders leistungsstarke junge Menschen, die den Hochschulzugang anstreben, können ihre ukrainische Schullaufbahn in Bayern fortsetzen und die allgemeine Hochschulreife erwerben. Dafür stehen ihnen spezielle Angebote der InGym-Gymnasien offen.
Mehr Informationen zu den neuen InGym-Senior-Gruppen werden demnächst auf der Homepage des StMUK veröffentlicht.
Voraussetzungen:
- in der Ukraine begonnene auf den Hochschulzugang ausgerichtete Schullaufbahn
- Nachweis über sehr fundierte fachliche Voraussetzungen (Eignungsfeststellung in Englisch und Mathematik)
- sehr hohe Leistungsbereitschaft und -fähigkeit
3. Gastschulstatus an Gymnasien: Eine Aufnahme als Gastschüler am Gymnasium ist – nach den Vorgaben der Schulordnung – möglich, sofern ein sehr leistungsstarker Schüler bzw. eine sehr leistungsstarke Schülerin
- bereits über die entsprechende Vorbildung verfügt und Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nachweisen kann.
- Für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe müssen darüber hinaus die rechtlichen Voraussetzungen (nach Art. 44 Abs. 1, 3 BayEUG i.V.m. §5 Abs. 1, §6 GSO) erfüllt sein.
Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei der zuständigen Beratungslehrkraft direkt am Gymnasium vor Ort.
Die Möglichkeiten auf einen Blick:
Die Ukraine hat mit dem Gesetz No 2157-IX am 24.03.2022 beschlossen, dass die Personen, die im Schuljahr 2021/2022 den Abschluss der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung erworben haben, von der Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen (ukrainisch: „Deržavna pidsumkova atestacija“) ebenso wie von der Teilnahme an den extern evaluierten Prüfungen für den Hochschulzugang befreit sind. Demnach wurden im Schuljahr 2021/2022 keine staatlichen ukrainischen Abschlussprüfungen durchgeführt.
Nach Auskunft des ukrainischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft müssen Jugendliche oder junge Erwachsene, die in der Ukraine ab dem Wintersemester 2022/23 ein Studium aufnehmen möchten, den sogenannten „Multifachtest“, bestehend aus den Prüfungsteilen „Ukrainische Sprache“, „Ukrainische Geschichte“ und „Mathematik“ als Ersatz für die kriegsbedingt entfallenen schulischen Abschlussprüfungen und die Hochschulzugangsprüfung (Externe unabhängige Prüfung) ablegen.
Im Schuljahr 2022/2023 war eine Anmeldung für den „Multifachtest“ bis zum 03.05.2023 möglich. Die Prüfungen für den Zugang zu grundständigen Studiengängen fanden vom 07. bis zum 20.06.2023 statt (Ausweichtermine: 14. bis 21.07.2023; Link zur Anmeldung: Створення кабінету.
Die Termine für das Schuljahr 2023/2024 werden erst noch bekannt gegeben.
Der Multifachtest ist kein Abschlusstest als Zeugnis für das Schuljahr 2021/2022 bzw. Schuljahr 2022/2023, sondern ein Einstufungstest für die Möglichkeit der Aufnahme eines Hochschulstudiums an staatlichen ukrainischen Universitäten.
Die Eltern oder andere Bevollmächtigte, bei Volljährigkeit die Absolvierenden selbst, stellen einen Antrag an die für die Zeugnisausgabe zuständige Schule in der Ukraine. Die Schule stellt die Zeugnisse aus und übergibt diese über das Ukrainische Bildungsministerium an das Ukrainische Außenministerium. Von dort werden die Zeugnisse an die ausländischen Vertretungen (Konsulate) verschickt und können von den Eltern, Bevollmächtigten oder volljährigen Absolvierenden selbst abgeholt werden.
Der entsprechende Erlass zur Zeugnisausgabe sowie die zum Verfahren vorgesehenen Formulare stehen in ukrainischer Sprache zur Verfügung:
Generalkonsulat der Ukraine in München
Lessingstrasse 14
80336 München
Allgemeine Informationen zur Schule in Bayern
Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss. Einen Vergleich des ukrainischen Schulsystems mit dem bayerischen Schulsystem finden Sie hier:
Nähere Informationen finden Sie auch unter: Система освіти в Баварії.
Zudem bietet die interaktive Infografik unter www.mein-bildungsweg.de einen Überblick über das bayerische Schulsystem in ukrainischer Sprache. Mithilfe des virtuellen „Bildungswegplaners“ kann die eigene Schullaufbahn bis zum gewünschten Abschluss individuell geplant werden.
Ja. Spätestens drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und unverzüglich mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Bayern bzw. der Begründung eines Berufsausbildungsverhältnis oder eines Beschäftigungsverhältnisses sind die geflüchteten Kinder und Jugendlichen im entsprechenden Alter schulpflichtig.
Den geflüchteten Kindern und Jugendlichen soll so rasch wie möglich nach ihrer Ankunft in Bayern die Möglichkeit zum Schulbesuch eröffnet werden. Auch wenn die gesetzliche Schulpflicht i. d. R erst nach drei Monaten einsetzt, gibt es für die Kinder und Jugendlichen bereits vorher die Möglichkeit, ein schulisches Angebot zu besuchen, entweder in Form von besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen (z. B. Brückenklassen) oder im Regelunterricht.
Voraussetzung für eine Anmeldung und Aufnahme an einer bestimmten Schule ist grundsätzlich der Nachweis der Anmeldung des Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. An Pflichtschulen erfolgt durch die Meldebehörden regelmäßig eine Datenübermittlung bezüglich zugezogener schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher gemäß § 15 Meldedatenverordnung (MeldDV). Dies kann sich aufgrund der Erfassung der aus der Ukraine Zugezogenen momentan jedoch verzögern.
In diesen Fällen muss der Nachweis für die Registrierung in Deutschland entweder über
- einen „Ankunftsnachweis“,
- eine „Anlaufbescheinigung“,
- einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) gem. § 24 AufenthG
- oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung erbracht werden.
Bis auf Weiteres genügt in Fällen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine daher auch eine „Anlaufbescheinigung“. Die Registrierung kann in den ANKER-Einrichtungen oder bei den Kreisverwaltungsbehörden erfolgen, sofern sie nicht bereits durch die Polizei durchgeführt wurde.
Im Falle, dass fluchtbedingt keine Zeugnisse vorgelegt werden können, kann vorübergehend ersatzweise eine Selbstauskunft abgegeben werden. Die entsprechenden Dokumente sollen aber schnellstmöglich nachgereicht werden.
Aus der Ukraine zugezogene Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr an einer Schule aufgenommen werden, können grundsätzlich auch am eingerichteten Ganztagsschulangebot einer Schule teilnehmen oder die Mittagsbetreuung besuchen. Bei Bedarf steht die Schulleitung bzw. der Träger der Mittagsbetreuung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine Aufnahme an eine Förderschule erfolgt nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Kinder und Jugendlichen werden nach der Aufnahme in einer Regelklasse der jeweiligen Förderschule beschult.
Mangelnde Deutschkenntnisse oder eine Traumatisierung sind keine hinreichenden Gründe für eine Aufnahme an einer Förderschule.
Da sich die individuellen Förderbedürfnisse stark unterscheiden, werden entsprechende schulische Maßnahmen mit Blick auf die am Schulstandort und in der Regelklasse zur Verfügung stehenden Bedingungen bedarfsgerecht konzipiert.
Der rechtliche Rahmen in Bayern sieht vor, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet sind. Die Schulpflicht kann deshalb in Bayern nicht durch die Teilnahme an einem Fern- oder Online-Unterricht erfüllt werden.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, ukrainische Unterrichtsangebote in der Freizeit, außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts an der bayerischen Schule, wahrzunehmen. Die Stundenplanerstellung vor Ort kann auf mögliche Termine für Fernunterricht keine Rücksicht nehmen. Die Stundentafel im Bereich der Brückenklassen mit 23 Unterrichtsstunden Mindestbelegung lässt aber genug Flexibilität, damit in der Freizeit der Anschluss an den ukrainischen Unterricht gehalten werden kann.
Ein Angebot, welches auch unabhängig von Unterrichtszeiten wahrgenommen werden kann, wird laut Ausführungen des ukrainischen Bildungsministeriums beispielsweise über die Plattform „All-Ukrainian Online School“ bereitgestellt. Die hier verfügbaren Unterrichtsmaterialien werden fortlaufend ergänzt und für alle Schul- und Klassenstufen ausgeweitet.
Für psychisch stark belastete bzw. traumatisierte Kinder und Jugendliche aus der Ukraine stehen die bewährten schulischen Unterstützungssysteme zur Verfügung. Dazu gehören als Ansprechpartner die Staatliche Schulberatung, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die Beratungslehrkräfte an den Schulen vor Ort und an den Staatlichen Schulberatungsstellen. Sie können über Informationen und Hinweise zum Umgang mit traumatisierten Kindern hinaus ggf. bei der Vermittlung fachärztlicher und psychotraumatischer Behandlungen unterstützen.
Zusätzlich steht den Schulen mit dem Kriseninterventions- und Bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) ein notfallpsychologisches Unterstützungssystem zur Verfügung, das u. a. schulische Führungskräfte, Krisenteams und Kollegien in konkreten Fällen berät und fortbildet. Seitens KIBBS wurde ein Informationsschreiben mit Empfehlungen erstellt, wie die Schulfamilie mit der schwierigen aktuellen Situation umgehen und an welche Stellen (mit Kontaktdaten) man sich für weiterführende Hilfsangebote wenden kann.
Um die bayerischen Lehrkräfte im Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern zu unterstützen, steht im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung zum Thema „Traumata von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- und Fluchterfahrung“ ein umfangreiches Fortbildungsangebot an der ALP Dillingen zur Verfügung, das weiter ausgebaut und durch Veranstaltungen auf regionaler und lokaler Ebene ergänzt wird.
Auch die Schulsozialpädagogen oder Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) können im Rahmen ihrer Zuständigkeit junge Menschen unterstützen, wenn diese an dem Einsatzort des Schulsozialpädagogen oder der JaS-Fachkraft ein anderes Angebot an der Schule besuchen und ein entsprechender Bedarf besteht.
Ja, soweit die allgemeinen Voraussetzungen (v. a. Mindestschulweglänge, Besuch der nächstgelegenen Schule) vorliegen.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche unterliegen mit Aufnahme an einer Schule als Schülerin bzw. Schüler dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch bei einer Aufnahme als Gastschülerin bzw. Gastschüler.
Ukrainische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ggf. einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) haben. Informationen hierzu finden sich unter Vollzugshinweise für Jobcenter | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
Hinsichtlich des Masernschutzes gelten aus der Ukraine zugezogene Schülerinnen und Schüler, die an einer Schule aufgenommen werden, als schulpflichtig im Sinne des Masernschutzgesetzes. Daher können sie als in diesem Sinne schulpflichtige Kinder und Jugendliche ungeachtet eines möglichen fehlenden Masernschutzes oder eines ungeklärten Masernschutzstatus aufgenommen werden. In diesen Fällen muss die entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.
Stand: 19. September 2024