Gespräch zweier Frauen
Frühzeitige Beratung ist bei Suchterkrankungen sehr wichtig ©Meow Creations – stock.adobe.com

Arbeitsbelastung, Zeitdruck und Stress sind tagtägliche Herausforderungen. Entspannung oder Entlastung erhoffen sich einige Menschen durch Suchtmittel wie Alkohol – oder sie entwickeln nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten wie Mediensucht oder Spielsucht. Das Kultusministerium macht ein niederschwelliges Angebot zur Suchtberatung für betroffene Lehrkräfte und zuständige Führungskräfte.

Im Verlauf einer Suchterkrankung sinkt die Arbeitsleistung und die körperliche Gesundheit wird bedroht. Begleiterkrankungen wie Burnout, Depression, Persönlichkeitsstörungen und Suizidgefährdung können hinzukommen. Um gefährdete und betroffene Lehrkräfte zu unterstützen, ist eine frühzeitige Intervention und Beratung erforderlich.

Persönliche Suchtberatung für Lehrkräfte

Die betriebliche Suchtberatung bietet:

  • Informationen zum Thema Sucht und zu Therapieangeboten
  • Informationen zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Aspekten einer Suchterkrankung
  • Unterstützung beim Kontakt zum Dienstherrn oder zu Angehörigen
  • Auf Wunsch Begleitung beim Therapieprozess

OStR Dr. Winfried Neumann
Gymnasium Herzogenaurach
Burgstaller Weg 20
91074 Herzogenaurach

Telefon:
Fax:
Web:

Die Suchtberatung ist kollegial und vertraulich: Das Gespräch findet von Kollege zu Kollege bzw. Kollegin statt, die Ergebnisse werden nicht weitergeleitet. Die Beratung ist unkompliziert per Telefon, per E-Mail oder im direkten Gespräch am eigenen Schulort möglich.

Beratung für Schulleitungen und Schulaufsicht

Die Beratung umfasst:

  • Informationen zum Thema Sucht und ihren Erscheinungsformen
  • Informationen zum Umgang mit suchtabhängigen Lehrkräften und ihren Verhaltensweisen.
  • Informationen zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Modalitäten, z. B. zum Einsatz des 5-Stufen-Plans zur Intervention bei Suchtmittelmissbrauch, zur amtsärztlichen Begutachtung und Wiedereingliederungsmaßnahmen

Die Beratung ist vertraulich. Ziel ist die Unterstützung von Schulleitung oder Schulaufsicht, damit Entscheidungen im Umgang mit Suchtgefährdeten oder Suchterkrankten verantwortungsbewusst getroffen werden können. Die Beratung kann per Telefon, per Mail oder im Gespräch am Schulort stattfinden.

Weitere Angebote

Die Staatlichen Schulberatungsstellen bieten ebenfalls Unterstützung bei Suchtverhalten in der Schule an. Informationen dazu finden Sie auf der Themenseite

Stand: 18. November 2024

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