Schüler experimentieren
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Sicherheit geht vor

Sicherheitstechnische Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte haben auch die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gewandelt. Die Dynamik von Neuregelungen in Gesetzen und Verordnungen, von wissenschaftlichen Ergebnissen und technischen Entwicklungen betreffen regelmäßig auch die schulische Praxis.

Mit Blick auf die Sicherheit in Schule und Unterricht und nicht zuletzt auch die Rechtssicherheit der Lehrkräfte ist die Empfehlung der Kultusministerkonferenz, die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ ( RiSU ), von besonderer Bedeutung. Die RiSU wird anlassbezogen kontinuierlich überarbeitet. Sie referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technischen Regeln (u. a. Gefahrstoffe, DIN - Normen) und stellt in Bayern eine verbindliche Vorschrift dar.

Ergänzend können die aktuell gültigen Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Schule dem Gefahrstoffinformationssystem DEGINTU entnommen werden.


Fachspezifische Hinweise

Die bayerischen Chemielehrkräfte werden bei der Durchführung des experimentellen Chemieunterricht sowie bei der Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Chemikalien und deren Lagerung durch Multiplikatoren beraten und fortgebildet. Das Multiplikatorensystem für Sicherheit im Chemieunterricht ( S!CU ) wird von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) betreut und fortgebildet. In jedem MB-Bezirk übernehmen Multiplikatoren-Teams schulartspezifisch Beratung und Fortbildung. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, den Fach- und Sammlungsleitern unterstützend zur Seite zu stehen und Chemielehrkräfte durch

  • regelmäßige Fortbildungen,
  • die Bereitstellung und Aktualisierung von Checklisten und Sicherheitsinformationen zu unterstützen
  • sowie auf Anfrage ( Referenten-Service ) individuell zu beraten.

Wichtige Informationen


Sicherheit in der Schule

Die Organisation der Sicherheit in der Schule ist in der BekanntmachungSicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung beschrieben.

An allen Schularten sind dasSeminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung und die Fachberaterinnen und Fachberater des Bereichs Verkehrs- und Sicherheitserziehung explizit zur Unterstützung der Schulleitungen für den Bereich der Sicherheit an den Schulen zuständig. An den jeweiligen Schulen unterstützen und beraten darüber hinaus die Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich ihre Schulleitungen im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung (u. a. bei folgenden Themenbereichen: technische Mängel, Probealarm und Brandschutz, Erste Hilfe, Unfallverhütung, Verkehrssicherheitskonzept, Rettungswege, Multiplikation von Material zur Sicherheitserziehung etc.…).


Dienststelle der Fachberaterinnen und Fachberater

  • Grund-/ Mittelschulen: Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (Verkehrserziehung und Unfallverhütung) bei den Staatlichen Schulämtern
  • Förderschulen: Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (Verkehrserziehung und Unfallverhütung) an den Regierungen
  • Realschulen: Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei den Ministerialbeauftragten
  • Gymnasien: Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei den Ministerialbeauftragten
  • Berufliche Schulen: Fachberater für Sicherheitsangelegenheiten an den beruflichen Schulen in Bayern bei den Regierungen sind zudem im Rahmen der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit auch für die Verkehrserziehung zuständig.

Weitere nützliche Links

Stand: 03. April 2024

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    Sicherheit im Unterricht