Lehrerin und Lehrer am Tablet
Das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz wurde 1974 als Antwort auf den steigenden Bildungsbedarf in der Gesellschaft verabschiedet ©Stock Rocket-stock.adobe.com

Grundlage für ein breites und vielfältiges Angebot an Erwachsenenbildung in der Bildungslandschaft Bayerns.

Kultusministerin Anna Stolz zum Jubiläum des Gesetzes: „Das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz war und ist ein Meilenstein in der bayerischen Bildungspolitik. Es gewährleistet, dass Bildung nicht nur ein Privileg weniger Personen bleibt, sondern dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Alter, ihrer sozialen Herkunft oder ihrem Wohnort, die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden. Das Gesetz leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischem Bewusstsein in Bayern!“

Das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz wurde 1974 als Antwort auf den steigenden Bildungsbedarf in der Gesellschaft verabschiedet. Sein Ziel war es, Erwachsenen eine Vielzahl von Bildungsangeboten zugänglich zu machen und sowohl die allgemeine als auch berufliche, politische und kulturelle Bildung zu stärken.

Das BayEbFöG hat in den vergangenen 50 Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass Bayerns Bürgerinnen und Bürger sich weiterbilden, ihre Fähigkeiten ausbauen und ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung vorantreiben können. Auch in Zukunft wird das eine zentrale Rolle spielen. Die Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern (kurz AGEB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Herausforderungen der digitalen Transformation, des demografischen Wandels und der fortschreitenden Globalisierung gemeinsam zu begegnen. Weitere Informationen dazu finden sich unter:

Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern

Stand: 22. Oktober 2024

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    50 Jahre Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (BayEbFöG)