Niemands fantastische Reise
Gefördert werden neuartige, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind ©Anne Zamcke, Bridging Arts

„Bayern ist ein Kulturstaat.“ – Um diesen Auftrag der Bayerischen Verfassung mit Leben zu füllen, wurde der Kulturfonds Bayern geschaffen. Auch Projekte im Bereich der kulturellen Bildung werden gefördert. Jetzt informieren und bis 1. März 2025 Antrag einreichen!

Der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ hat das Ziel, partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen. Umfasst werden z. B. die Bereiche Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung.

Gefördert werden neuartige, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen.

Gefördert werden können Vorhaben innerhalb ganz Bayerns, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Anträge für Projekte im Schuljahr 2025/2026 können bis 1. März 2025 bei den Regierungen eingereicht werden.

Unter dem Motto „Kultur stärken“ gelten für das Förderjahr 2025/26 folgende Regelungen:

  • Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, wobei einzelne Projekte pro Jahr (Schuljahr) mit bis zu 50.000 € gefördert werden können.
  • Im Bereich des internationalen Ideenaustausches für Schülerinnen und Schüler erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 80 %.
  • Auch bei Projekten im Raum für den besonderen Handlungsbedarf, sofern die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 5.000 € liegen, beträgt der Fördersatz bis zu80 % der förderfähigen Ausgaben.

Stand: 12. Dezember 2024

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