Für den Übertritt nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule gibt es eine Zeitschiene:
Individuelle Beratung zum differenzierten bayerischen Schulsystem
Neben der Einzelberatung durch die Klassenlehrkraft bieten die Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Grundschulen sowie an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen eine individuelle Beratung zur Schullaufbahn an.
Informationsveranstaltung
In einer ersten Informationsveranstaltung erhalten die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 an der Grundschule Informationen über das differenzierte Bildungssystem. Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 daran teilnehmen.
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor (vgl. §10 GrSO). Außerdem sind prüfungsfreie Lernphasen vorgesehen.
Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschulen und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen durch.
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Durch die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Januar erhalten die Eltern frühzeitige Informationen, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.
Individuelle Beratung
Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es beinhaltet
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
- eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
- für den Besuch eines Musischen Gymnasiums zusätzlich den Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musik im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise)
Das Übertrittszeugnis stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten über den derzeit geeigneten Bildungsweg ihres Kindes informiert sind.
Fristen und Termine zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule finden sich auf der Seite Schulanmeldung.
So geht die Schulkarriere weiter
Alle weiterführenden Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, Schulabschlüsse zu erreichen. Den mittleren Schulabschluss ermöglicht dabei jede weiterführende Schule. Es gilt der Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“: Nach einem erreichten Abschluss können Schülerinnen und Schüler das nächsthöhere schulische Ziel anstreben.
Das bedeutet: Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Schulart muss nicht endgültig sein. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Unser bayerisches Schulsystem ist so flexibel, dass der Schulweg an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden kann. Der Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule ist somit eine wichtige Phase in der Schulkarriere jedes Kindes – aber auch nicht allein entscheidend für den späteren Lebensweg.
Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Dabei soll das Kind weder über- noch unterfordert werden. Eine Hilfestellung zur individuellen Schulartwahl bietet Ihnen das Portal Mein Bildungsweg.
Auch die Staatliche Schulberatung unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte bei Entscheidungen über die Schullaufbahn. Die Schulberatung ist neutral, vertraulich, freiwillig und kostenlos.
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der häufigsten Übertrittskombinationen der weiterführenden Schularten. Bei Detailfragen und anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Beratungslehrkraft Ihrer Schule bzw. die Staatliche Schulberatung.
Die Mittelschule kann ab Jahrgangsstufe 5 besucht werden und ist eine sog. Pflichtschule, an der nach Art. 36 BayEUG die Schulpflicht erfüllt wird, insofern keine andere Schule besucht wird.
Die Schülerinnen und Schüler können in die Mittlere-Reife-Klassen („M-Klassen“) der Mittelschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Die Schülerinnen und Schüler können in die Jahrgangsstufe 7 des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule eintreten, wenn sie im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 und besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,00 und schlechter in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien
Die Schülerinnen und Schüler können von der Jahrgangsstufe 7 (Regelklasse) in die Jahrgangsstufe 8 des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule eintreten, wenn sie im Zwischen- oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 und besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 und schlechter in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien
Die Schülerinnen und Schüler können von der Jahrgangsstufe 8 (Regelklasse) in die Jahrgangsstufe 9 des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule eintreten, wenn sie im Zwischen- oder im Jahreszeugnisder Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 und besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 und schlechter in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien
Die Schülerinnen und Schüler können in die Jahrgangsstufe 10 des Mittlere-Reife-Zuges aufgenommen werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit der Gesamtdurchschnittsnote 2,33 oder besser erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit der Gesamtdurchschnittsnote 2,66 und schlechter erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule zeitnah nach dem Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule durchgeführt wird.
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht im Mittlere-Reife-Zug sind, aber dennoch das Potenzial für einen mittleren Schulabschluss haben, können an einigen Mittelschulen die sogenannte Vorbereitungsklasse („V-Klasse“) besuchen und hier im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 in zwei zusätzlichen Schuljahren den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit einem Gesamtdurchschnitt von 2,5 oder besser erworben wurde.
- Die bayerische Mittelschule
- MSO, Teil 2: Aufnahme, SchulwechselSchulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO)gesetze-bayern.de
- MSO § 7 Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen und Vorbereitungsklassengesetze-bayern.de
Die Realschule bietet – neben der Vermittlung von Theorie und Praxis und einem konkreten Lebensweltbezug beim Lernen – ein umfassendes und vielfältiges Bildungsangebot. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft wesentliche Grundlagen für vielfältige berufliche Karrierewege sowie für die schulische Weiterqualifizierung.
Eintritt und Übertritt in die Realschule haben je nach Jahrgangsstufe bestimmte Voraussetzungen:
Die Schülerinnen und Schüler können aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule eintreten, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis
- Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote kann die Eignung für die Realschule auch über den Probeunterricht ermittelt werden. Der Probeunterricht ist auch dann abzulegen, wenn von der Jahrgangsstufe 4 oder 5 einer staatlich genehmigten Schule in Jahrgangsstufe 5 der Realschule gewechselt werden soll.
Die Schülerinnen und Schüler können aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,5 oder besser aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis
Die Schülerinnen und Schüler können aus Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums in Jahrgangsstufe 5 der Realschule ohne Einschränkungen (in der Regel zu Beginn des Schuljahres) eintreten.
Schülerinnen und Schüler können in die jeweils höhere Jahrgangsstufe an die Realschule nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit übertreten.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter
- Mittelschulen, die in die Jahrgangsstufen 6 bis 9 eintreten wollen, wenn deren Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,00 aufweist, die Vorrückungserlaubnis erteilt wurde und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen.
- Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen (sog. M-Klassen) der Mittelschulen, denen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde, oder deren Jahreszeugnis in solchen Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.
Die Probezeit entfällt beim Übertritt von einem öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasium, wenn die Schülerin oder der Schüler am Gymnasium die Vorrückungserlaubnis für die nächsthöhere Jahrgangsstufe erhalten hat.
- Die bayerische Realschule
- RSO, Teil 2: Aufnahme, SchulwechselSchulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO)gesetze-bayern.de
Die Wirtschaftsschule bietet eine optimale Vorbereitung auf die Berufswelt, die Eignung für eine spätere gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung sowie die Vorbereitung für den Übertritt an die Fachoberschule.
Im Pflichtfach Übungsunternehmen lernen die Schülerinnen und Schüler wie ein Unternehmen funktioniert – ganz real, ganz praktisch. Zum Beispiel das Bestellen von Waren, das Verwalten des Lagerbestandes oder das Erstellen von Rechnungen. In Lernbereichen wie „Fit fürs Leben“ werden die Schülerinnen und Schülern auf Ihren späteren Alltag vorbereitet: u. a. auf das Erstellen von Steuererklärungen, das Abschließen von Mietverträgen oder von Versicherungen.
Der Übertritt in die Wirtschaftsschule hat je nach Jahrgangsstufe sowie Art der Wirtschaftsschule bestimmte Voraussetzungen:
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 an der Mittelschule
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 5 an der Grundschule
- bei einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht
Die Schülerinnen und Schüler können von der Realschule und dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 6 (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Vorrückungserlaubnis in Jahrgangsstufe 6 der Realschule oder des Gymnasiums
- bei einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis
- durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule
- bei der oben genannten erzielten Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis
- erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht
Die Schülerinnen und Schüler können von der Realschule und dem Gymnasium in Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 7 der Realschule oder des Gymnasiums
- höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der Jahrgangsstufe 7 der Wirtschaftsschule) im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
- erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 der dreistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis
- durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule
- bei der oben genannten erzielten Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis
- erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule und dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 8 der dreistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 8 der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums
- höchstens einmal die Note 5 in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der Jahrgangsstufe 8 der Wirtschaftsschule) im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7, oder mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in die Jahrgangsstufen 8 oder 9 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe
- erfolgreiche Teilnahme der Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis mit oben genannter Gesamtdurchschnittsnote
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
- bei erfolgreichem qualifizierendem Abschluss der Mittelschule mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss
- durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule mit oben genannter Gesamtdurchschnittsnote
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
- bei Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
- Unterricht im Fach Englisch und höchstens einmal die Note 5 im Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der dementsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule)
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 9 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
- bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe
- durch eine vorhergehende Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule
- bei der oben genannten erzielten Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
- bei erfolgreichem qualifizierendem Abschluss der Mittelschule mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss
- durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule mit oben genannter Gesamtdurchschnittsnote
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium in die Jahrgangsstufen 9 oder 10 der vierstufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit
- bei Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
- Unterricht im Fach Englisch und höchstens einmal die Note 5 im Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern (geltend für Unterricht in der dementsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule)
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittelschule in Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- bei erfolgreichem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
- bei erfolgreichem Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit
Die Schülerinnen und Schüler können von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder dem Gymnasium in Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- bei erfolgreichem Durchlaufen der Jahrgangsstufe 9
- wenn kein erfolgreiches Durchlaufen der Jahrgangsstufe 9: mindestens die Note 4 im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch
Ein Übertritt in Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.
Allgemeiner Hinweis zur Zulassung zum Probeunterricht:
Bisheriger Besuch der Mittelschule:
Zulassung bei Erlaubnis zum Vorrücken, aber Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 nicht erreicht und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden; zusätzliche Bedingung: höchstens einmal die Note 5
Bisheriger Besuch der Realschule oder des Gymnasiums:
Zulassung zum Probeunterricht, wenn Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern gegeben ist, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden; zusätzliche Bedingung: höchstens einmal die Note 5
- Die bayerische Wirtschaftsschule
- WSO, Teil 2: Aufnahme, SchulwechselSchulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO)gesetze-bayern.de
Das Gymnasium vermittelt eine breite, vertiefte Allgemeinbildung und führt auf direktem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit legt das Gymnasium die Grundlage für ein Hochschulstudium oder den Eintritt in das Berufsleben.
Eintritt und Übertritt in das Gymnasium haben je nach Jahrgangsstufe bestimmte Voraussetzungen:
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mit Eignungsvermerk für den Besuch eines Gymnasiums im Übertrittszeugnis
- Bei Wahl eines musischen Gymnasiums: zusätzlich Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise)
Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde kann die Eignung für das Gymnasium auch über den Probeunterricht ermittelt werden.
Der Probeunterricht ist auch bei Übertritt von einer staatlich genehmigten Schule abzulegen.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
- In Härtefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums durch die Lehrerkonferenz der Mittelschule festgestellt werden.
Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.
Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule
- In Härtefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung durch die Lehrerkonferenz der Realschule festgestellt werden.
Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule können in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- erteilte Vorrückungserlaubnis
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung sowie einer Probezeit
Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule
- erteilte Vorrückungserlaubnis
Bei einem schlechteren Gesamtnotendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie mit erteilter Vorrückungserlaubnis ist ein Übertritt durch Bestehen einer Aufnahmeprüfung sowie Probezeit möglich.
Von der 7. und höheren Jahrgangsstufen der Mittelschule bzw. R6:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 7 oder höher der Mittelschule bzw. der sechsstufigen Realschule können in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestehen einer Aufnahmeprüfung sowie einer Probezeit
Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10:
Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erworben haben, können direkt in die Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung und Probezeiteintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:
- Abschlusszeugnis mit Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser in den Vorrückungsfächern
Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr.
Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11:
Die Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erworben haben, können direkt in die Jahrgangsstufe 11 ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:
- Abschlusszeugnis mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 1,50 oder besser in den Vorrückungsfächern
Ansonsten gilt für Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Schulabschluss erworben haben, bei direktem Einstieg in die Jahrgangsstufe 11:
- Bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser Beschränkung der Aufnahmeprüfung auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache
Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt zwölf Wochenstunden belegt wird.
Für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss anderer Schularten ist der Wechsel ans Gymnasium auch über sogenannte „Einführungsklassen“ möglich.
- Das bayerische Gymnasium
- GSO, Teil 2: Aufnahme, SchulwechselSchulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO)gesetze-bayern.de
Der Probeunterricht findet am Ende der Jahrgangsstufe 4 statt, um über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 an den weiterführenden Schularten zu entscheiden.
- Sollten die Übertrittsvoraussetzungen für die Realschule oder das Gymnasium nicht gegeben sein, können die Erziehungsberechtigten die Teilnahme am Probeunterricht der jeweiligen Schulart beantragen.
- Der Probeunterricht dauert 3 Tage und findet in den Fächern Deutsch und Mathematik in schriftlicher und mündlicher Form statt.
- Wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde, kann danach die gewünschte Schulart besucht werden. Wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde, liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob das Kind dennoch auf die Schule übertreten soll.
An Berufsschulen und Berufsfachschulen wird durch die Berufsausbildung eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit für eine qualifizierte Berufstätigkeit erworben.
Auszubildende können die Berufsausbildung im Rahmen doppelqualifizierender Bildungsangebote mit dem Erwerb der Fachhochschulreife verbinden.
An Fachschulen und Fachakademien kann durch berufliche Weiterbildung ein Abschluss erworben werden, der dem Niveau 6 im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR), also dem Niveau eines Bachelors entspricht, erworben werden. Über das Ablegen der Ergänzungsprüfung kann zusätzlich die Fachhochschulreife erlangt werden.
Die Berufsschule ist ein essenzieller Bestandteil des weltweit geschätzten dualen Berufsausbildungssystems, das betriebliche und schulische Ausbildung miteinander verbindet und dadurch optimal geeignet ist, berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln. Sie dient der Ausbildung in über 300 Berufen und richtet sich an Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag (Zugangsvoraussetzung). Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen sowie zusätzliche Qualifikationen wie der Mittlere Schulabschluss oder die Fachhochschulreife sind möglich.
Neben ihrer Rolle in der dualen Berufsausbildung, dient die Berufsschule auch der Erfüllung der Schulpflicht sowie der Berufsvorbereitung und Berufsintegration.
Die Berufsfachschule bietet eine umfassende, vollschulische Ausbildung in spezialisierten Berufsfeldern und ist ideal für Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Qualifikation ohne begleitende betriebliche Ausbildung anstreben. Abhängig vom angestrebten Abschluss existieren unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Die Ausbildung an einer Berufsfachschule ermöglicht in der Regel den Erwerb eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses und unter bestimmten Umständen auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Die Fachschule richten sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, die sich auf mittlere Führungspositionen oder die unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten wollen. Fachschulen bieten vertiefte berufliche Weiterbildung in einer Vielzahl von berufsbezogenen Fachrichtungen. Abschlüsse an Fachschulen umfassen meistens eine staatliche Prüfung, mit der Möglichkeit, nachträglich einen mittleren Schulabschluss oder über Ergänzungsprüfungen die Fachhochschulreife zu erwerben.
Da der Abschluss an Fachschulen dem EQR/DQR Niveau 6 zugeordnet ist, erwerben Absolventinnen und Absolventen in der Regel den Zusatz „Bachelor Professional“.
- Die bayerische Fachschule
- FSO, Teil 2: AufnahmeSchulordnung für die Fachschulen(Fachschulordnung – FSO)gesetze-bayern.de
Die Fachakademie zielt auf eine gehobene berufliche Laufbahn ab, indem sie vertiefte berufliche und allgemeine Bildung in verschiedenen Fachrichtungen anbieten. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein mittlerer Schulabschluss und eine entsprechende berufliche Vorbildung. Das Studium dauert je nach Fachrichtung zwei bis drei Jahre und endet mit einem Abschluss, der die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung umfasst. Zusätzlich kann über die Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife erlangt werden.
Da der Abschluss an Fachschulen dem EQR/DQR Niveau 6 zugeordnet ist, erwerben Absolventinnen und Absolventen in der Regel den Zusatz „ Bachelor Professional “.
Die Fachoberschule bietet jungen Menschen individuelle und passgenaue Wege, zum Fachabitur oder Abitur zu gelangen. Durch die Kombination aus Praxis, Fachtheorie und Allgemeinbildung ermöglicht die Fachoberschule somit die gezielte Vorbereitung auf Studium und Beruf.
Der Übertritt in die Fachoberschule hat bestimmte Voraussetzungen:
Die Schülerinnen und Schüler können nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses in die Vorklasse der Fachoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
- bei einem mittleren Schulabschluss ohne die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote: Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule zu den Gründen, die trotz grundsätzlich höherer Leistungsfähigkeit ein besseres als das erzielte Ergebnis verhindert haben
- Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule und der Wirtschaftsschule.
- Der Aufnahme geht regelmäßig ein Beratungsgespräch voraus.
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die am 15. Dezember endet.
Bei einem Bewerberüberhang trifft die Fachoberschule unter den für die Vorklasse angemeldeten Schülerinnen und Schülern eine Auswahl.
Die Schülerinnen und Schüler können nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses in die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 3,50 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
- erfolgreicher Besuch der Vorklasse oder
- bei fehlendem Notennachweis im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in Deutsch, Englisch oder Mathematik kann in den genannten Fächern eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.
Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.
- Die bayerische Fachoberschule
- FOBOSO, Teil 2: Aufnahme und WechselSchulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO)gesetze-bayern.de
Die Berufsoberschule vermittelt vertiefte fachtheoretische und allgemeinbildende Kenntnisse und führt bereits Berufserfahrene zum Fachabitur oder Abitur. Damit bereitet sie gezielt auf ein Studium an Fachhochschulen oder Hochschulen vor.
Der Übertritt in die Berufsoberschule hat bestimmte Voraussetzungen:
Die Schülerinnen und Schüler können nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung in die Vorklasse der Berufsoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- erfolgreicher mittlerer Schulabschluss, der in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung erworben wurde (mittlerer Schulabschluss der Berufsschule / Berufsfachschule, qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss – „Quabi“) oder
- Vorliegen eines über den Besuch des M-Zugs der Mittelschule oder der Wirtschaftsschule erworbenen mittleren Schulabschlusses oder
- Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
Die Vorklasse bereitet in einem Jahr Vollzeitunterricht (33 Wochenstunden) auf den Besuch der Berufsoberschule vor.
Die Schülerinnen und Schüler können nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
- erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs oder
- bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
Notwendige berufliche Vorbildung:
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
- mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
Zur Vorbereitung auf die Berufsoberschule wird ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten (abends und/oder samstags), der berufsbegleitend bzw. im letzten Jahr der Berufsausbildung besucht werden kann.
- Die bayerische Berufsoberschule
- FOBOSO, Teil 2: Aufnahme und WechselSchulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO)gesetze-bayern.de
Stand: 11. Juni 2024