Eine Gruppe Kinder, davon eines im Rollstuhl, laufen einen Gang entlang
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Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben. Inklusion in der Schule bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen.

Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und an alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihrer Begabungen individuell zu fördern. Das differenzierte und durchlässige Schulwesen in Bayern sieht hierbei eine Vielfalt schulischer Angebote vor.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. deren Erziehungsberechtigten können wählen, ob sie eine allgemeine Schule oder eine der Förderschulen besuchen.

Fragen zur schulischen Inklusion in Bayern

Seit 2011 ist Inklusion Aufgabe aller Schulen in Bayern (Art. 2 Abs. 2, Art. 30b Abs. 1 BayEUG). Damit hat der Bayerische Landtag 2011 die UN-Behindertenrechtskonvention im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) umgesetzt.

Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen grundsätzlich gleichberechtigten Zugang zur allgemeinen Schule wie Schülerinnen und Schüler ohne einen solchen Förderbedarf. Sie können eine allgemeine Schule (allgemein bildende Schulen aller Schularten, berufliche Schulen) besuchen oder an einer der Förderschulen unterrichtet werden.

Inklusion in der Schule bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen miteinander und voneinander lernen können. Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten, von den Förderschulen begleitet. Als Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) unterstützen Lehrkräfte der Förderschule im Bedarfsfall bei der Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche in den sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Förderschulen stellen einen alternativen Lernort zur allgemeinen Schule dar. Ziel ist die nachhaltige Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Gesellschaft und Arbeitsleben. In Bayern gibt es über 400 Förderschulen.

In Schulen mit dem Profil „Inklusion“ gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für Sonderpädagogik gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften eigenverantwortlich das gemeinsame Lernen. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind in das Lehrerkollegium der allgemeinen Schule eingebunden.

In einer Inklusiven Region wird der Blick von der einzelnen Schule auf die größere Einheit, auf die ganze Region, gerichtet. Zentrales Merkmal einer Inklusiven Region ist die Vernetzung schulischer und außerschulischer Akteure vor Ort. In einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit von allgemeinen Schulen und Förderschulen mit dem bzw. den jeweiligen kommunalen Schulaufwandsträger(n) und außerschulischen Institutionen wie etwa der Jugendhilfe werden Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erprobt und weiterentwickelt.

Fragen zur Schullaufbahn meines Kindes

Grundsätzlich entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über den passenden Lernort für ihr Kind. Dies kann eine allgemeine Schule oder Förderschule bzw. ein Förderzentrum sein.

Ziel ist es, im persönlichen Gespräch zwischen Eltern und Schule den bestmöglichen Bildungsweg für das jeweilige Kind bzw. den jeweiligen Jugendlichen zu finden. Ein Wechsel von der Förderschule an eine allgemeine Schule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich. Die schulartspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind dabei zu beachten.

Um gemeinsam über das Lernen der Kinder und Jugendlichen zu sprechen, stehen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten in Bayern unterschiedliche Ansprechpersonen beratend zur Seite:

Schulen vor Ort (Schulleitungen, Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen)

Inklusionsberatung am Schulamt

Staatliche Schulberatung

Mobile Sonderpädagogische Dienste

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an der allgemeinen Grundschule oder einer Förderschule eingeschult werden.

In der Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Sie einen Überblick über die Einschulung und die verschiedenen Angebote für Kinder im Grundschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf:

Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) bieten ein Beratungsangebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Kinder, die bereits im Vorschulalter eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) besuchen, werden beratend durch das Fachpersonal der SVE und gegebenenfalls den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten begleitet.

Der Übergang von der allgemeinen Schule oder der Förderschule in den Beruf eröffnet jungen Menschen aller Schularten zahlreiche Möglichkeiten. Die Berufsausbildung (berufliche Bildung) ist wichtig für junge Menschen, damit sie einen guten Einstieg in die Arbeitswelt finden.

Inklusion in der Arbeitswelt bedeutet:

Menschen mit Behinderung haben dieselben Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wie andere Jobsuchende.

Damit der Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung gut gelingt, gibt es für Jugendliche zahlreiche Angebote zur Beratung und Begleitung bei der beruflichen Orientierung und Eingliederung.

Grundlegende Informationen zu Autismus und Schule sowie konkretisierende Praxishilfen für Lehrkräfte und Schulbegleitungen aller Schularten sowie Eltern und Erziehungsberechtigte bieten die Autismusstrategie Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie die „Infobriefe Autismus“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus wird außerdem das Angebot der fachspezifischen Beratung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst – Autismus (MSD-A) für alle Schularten bereitgestellt.

Stand: 04. April 2024

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