Vorlesewettbewerb
Spaß am Lesen? Jetzt mitmachen beim Vorlesewettbewerb!

Eine Passage aus dem Lieblingsbuch vorlesen und gewinnen: Jedes Jahr sucht der Vorlesewettbewerb der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die besten Vorleser des Landes. Mitmachen können bundesweit alle sechsten Schulklassen. Jetzt schon Informationen und Tipps einholen!

Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen in der 6. Jahrgangsstufe.

Ablauf

Erich Kästner gilt als einer der besten Kinderbuchautoren. 1959 hat er den Vorlesewettbewerb mitbegründet. Dieser wird jährlich von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins in Zusammenarbeit mit Buchhandlungen, Bibliotheken, Schulen und anderen kulturellen Einrichtungen durchgeführt. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse zur Beschäftigung mit Kinder- und Jugendliteratur anzuregen und die Lust am eigenen Lesen zu fördern. Schirmherr des Wettbewerbs ist der Bundespräsident.

Der Wettbewerb beginnt in der Klasse und führt über Schulentscheide zur Stadt- bzw. Kreis-, Bezirks- und Landesebene bis hin zum Bundesfinale in Berlin. Die Ermittlung des Bundessiegers erfolgt gegen Ende des Schuljahres in Berlin.

Preise

Für die Teilnehmer gibt es Urkunden und ab Stadt-/Kreisebene Bücher zu gewinnen. Alle Landessieger werden zum Bundesfinale eingeladen. Auch der Bundessiegerin bzw. dem Bundessieger winken attraktive Preise.

Tipps zur Durchführung

Auf der Homepage des Vorlesewettbewerbs finden Schüler und Lehrkräfte aktuelle Infos, Termine und Tipps rund um den Wettbewerb. Alle Wettbewerbsunterlagen können dort auch heruntergeladen oder bestellt werden.

Die aktuellen Teilnahmeunterlagen werden ab Oktober an alle Schulen verschickt. Schulen, die bis Anfang November noch keine Teilnahmeunterlagen erhalten haben, können diese auf den Seiten des Vorlesewettbewerbs herunterladen.

Weitere Informationen

Dies ist ein externer Wettbewerb. Externe Wettbewerbe werden in der Regel nur veröffentlicht, wenn der Veranstalter des Wettbewerbs eine Selbstverpflichtungserklärung abgibt, in der er sich zur Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten verpflichtet. Mit der Verlinkung des Wettbewerbs auf unserer Homepage ist keine Teilnahmeempfehlung und keinerlei rechtliche Bewertung der Wettbewerbe durch das Staatsministerium verbunden. Die Entscheidung für eine Teilnahme an einem Schülerwettbewerb trifft die Schule in eigener Verantwortung unter Beachtung der pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Maßgaben.

Weitere rechtliche Hinweise finden Sie hier.

Stand: 10. September 2024

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