Junge hält ein Schulbuch über seinen Kopf
Der erste Schultag – ein besonderer Tag ©Natallia Vintsik - stock.adobe.com

Im Kindergarten lernen Kinder vieles, an das die Grundschule anknüpft, z. B. mit Papier und Stiften umgehen, zuhören und mit anderen spielen. In der Grundschule erwerben die Kinder zahlreiche Kompetenzen, an die die weiterführenden Schulen anknüpfen.

Der Kindergarten

Der Kindergarten stärkt die Kinder in ihrer Persönlichkeit und bereitet sie auf die Grundschule vor.

Eine enge Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule ist für einen guten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule wichtig.

Gemeinsam Lernchancen nutzen"

Das Kooperationsmodell „Gemeinsam Lernchancen nutzen – Kindergarten und Grundschule“ bietet beiden Bildungsinstitutionen ein flächendeckendes Netzwerk für die Zusammenarbeit.

Der Übergabebogen Informationen für die Grundschule"

Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist es ein gemeinsames Anliegen, dass der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gut gelingt. Dazu tauschen die Verantwortlichen der beiden Einrichtungen Informationen über die einzelnen Kinder unter Berücksichtigung des Datenschutzes aus.

Dafür gibt es einen bayernweit einheitlichen Informationsbogen. Die Fachkräfte des Kindergartens füllen den Bogen gemeinsam mit den Eltern aus. Die Eltern übergeben ihn bei der Schuleinschreibung an die Schule. Er informiert die Schule über die Stärken und ggf. auch über die Schwächen des Kindes. So können Entscheidungen – z. B. die Wahl des Einschulungstermins – auf einer soliden Grundlage getroffen werden. Außerdem kann die Lehrkraft vom ersten Schultag an besser auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingehen.

Dieses Kooperationsverfahren entspricht den Vorgaben des Datenschutzes:

  • Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung für die Weitergabe von Informationen über das Kind.
  • Es werden ausschließlich aktuelle und nur erforderliche Daten erhoben.

In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, bei allen Kindern den Sprachstand zu erheben. Wenn sie einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf feststellen, empfehlen sie die Teilnahme am Vorkurs oder eine andere geeignete Sprachfördermaßnahme.

Der Vorkurs Deutsch 240 ist ein Angebot von Kindertageseinrichtungen für Kinder vor der Einschulung. Sie führen den Vorkurs in Kooperation mit der Grundschule und im Umfang von jeweils 120 Stunden durch.

In Kindertageseinrichtungen beginnt der Vorkurs bereits im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Die Grundschule kommt zu Beginn des letzten Kindergartenjahres (= Vorschuljahr) als Tandempartner hinzu.

Der Vorkurs findet bevorzugt in der Kindertageseinrichtung und bedarfsgerecht auch an der Grundschule statt.

Eine Pflicht zum Besuch eines Vorkurses besteht grundsätzlich nicht.

Wenn die Grundschule jedoch feststellt, dass ein Kind, das weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs besucht hat, nicht über die nötigen Deutschkenntnisse verfügt, kann sie das Kind von der Aufnahme in der Schule zurückstellen. Die Schule kann in diesem Fall das Kind verpflichten, eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen.

Einschulung

Die Grundschule ist die erste gemeinsame Schule für alle Kinder.

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Sie haben durch diese Regelung aber keinen Nachteil. Der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier besonders berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor.

Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, befinden sich im Einschulungskorridor. Der Beginn der Schulpflicht kann für diese Kinder um ein Jahr nach hinten verschoben werden.

Kinder im Einschulungskorridor durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Grundschule ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Eltern und spricht eine Empfehlung aus.

Durch die Einschätzung der Grundschule erhalten die Erziehungsberechtigten wichtige Informationen zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule. Die bereits vorhandenen Einschätzungen durch die Kindertageseinrichtung und die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamts werden so aus schulischer Sicht vervollständigt.

Erziehungsberechtigte müssen die Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, der Grundschule bis zum 10. April schriftlich mitteilen.

Ein Kind ist schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Es kann vorzeitig in die Grundschule aufgenommen oder für ein Schuljahr zurückgestellt werden – je nach individuellem Entwicklungsstand.

Die Entscheidung über die Aufnahme bzw. Zurückstellung trifft die Schulleitung der zuständigen Grundschule. Es ist stets eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Prüfung getroffen wird. Die Einschätzung der Erziehungsberechtigten ist dabei ebenso wichtig wie das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung und die Einschätzung des Kindergartens. Wichtig sind auch die Beobachtungen, die die Lehrkraft im Schulspiel bei der Schulanmeldung macht. Bei Bedarf können eine Beratungslehrkraft, ein Schulpsychologe bzw. Schulpsychologin oder weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Die jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Grundschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Schülerinnen und Schüler besuchen die Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

Auf Antrag der Eltern genehmigte Gastschülerinnen und -schüler werden nicht in die kostenlose Schülerbeförderung einbezogen. Für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst sorgen.

Die Grundschule ist die einzige Schule, die allen Kindern gleichermaßen offensteht, unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen. Alle staatlichen und staatlich anerkannten Grundschulen arbeiten auf der Grundlage desselben Lehrplans:

Schulen für Hochbegabte bzw. besonders begabte Kinder gibt es im Grundschulbereich nicht. Es hilft sehr, wenn Eltern die Schulleitung oder die Beratungslehrkraft bereits bei der Einschulung auf die besondere Begabung des Kindes hinweisen, damit die Lehrkräfte auf die speziellen Bedürfnisse eingehen können.

Eltern können ihr Kind auch an einer Grundschule mit dem Schulprofil Flexible Grundschule anmelden:

Flexible Grundschulen sehen ein passgenaues und individualisierendes Lernangebot für die Eingangsstufe vor. Die Verschiedenheit der Kinder in den jahrgangsgemischten Klassen wird als Chance für ein gemeinsames von- und miteinander Lernen genutzt. Die Schülerinnen und Schüler können entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsentwicklung die Eingangsstufe in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen.

Die Standorte der Flexiblen Grundschulen finden Sie unter Erweiterte Suche -> Besondere Eigenschaften: „Flexible Grundschule“:

Erweiterte Suche

Informationen zur Bund-Länder-Initiative Leistung macht Schule (LemaS), einem Projekt zur Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, finden Sie hier:

Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, ist das für die Schule eine wichtige Information. Die Lehrkraft kann so die Schreibentwicklung von Anfang an durch gezielte individuelle Hinweise (z. B. zu geeignetem Sitzplatz, passender Hand- und Stifthaltung) bestmöglich und individuell begleiten. Zur Überprüfung einer eventuell vorliegenden Linkshändigkeit steht bei Bedarf auch die Staatliche Schulberatung zur Verfügung:

Schulwegsicherheit

Kinder mit Fahrradhelmen
Ein Helm schützt vor Kopfverletzungen ©Robert Kneschke - stock.adobe.com

Zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Roller oder dem Schulbus: Schülerinnen und Schüler nehmen individuell am Straßenverkehr teil. Gemeinsam können wir für größtmögliche Sicherheit auf dem Schulweg sorgen. Unfallfrei auf Bayerns Straßen: Dazu gehört höchste Wachsamkeit!

Tipps für den sicheren Schulweg

  • Gehen Sie mit Ihrem Kind den Weg zur Schule oder zur Bushaltestelle noch vor dem ersten Schultag mehrfach ab.
  • Wählen Sie den sichersten Schulweg, auch wenn dies einen kleinen Umweg bedeutet. Der kürzeste Weg ist nicht unbedingt der sicherste.
  • Machen Sie Ihr Kind auf Gefahrenquellen aufmerksam.
  • Oftmals stehen sog. Schulwegpläne zur Verfügung. Diese zeigen Ihnen den sichersten Weg zur Schule.
  • „Sichtbarkeit bringt Sicherheit“. Mit heller Kleidung sowie Reflektoren an Schultasche und Bekleidung wird Ihr Kind deutlich besser erkannt und wahrgenommen.
  • Beobachten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg. Sie erkennen dabei, ob es sich richtig verhält oder sich vielleicht ablenken lässt.
  • Sollten Sie Ihr Kind mit dem Fahrzeug zur Schule bringen, denken Sie bitte an eine geeignete Kindersicherung. Lassen Sie Ihr Kind auf der Gehwegseite ein- und aussteigen und halten sie nur in den dafür freigegebenen Bereichen.
  • Lassen Sie Ihr Kind erst nach der Fahrradausbildung in der Jahrgangsstufe 4 mit einem verkehrssicheren Fahrrad und mit Helm zur Schule fahren.

Elterntaxis bedeuten mehr Verkehr vor Grundschulen und gefährden den sicheren Schulweg. Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule laufen. Frische Luft und Bewegung tun den Kindern gut. Sie können sich austauschen und erleben sich als selbstständig.

Projekte wie z. B. der Bus mit Füßen motivieren die Kinder zum Laufen und tragen zum Umweltschutz bei:

Grundschulkinder haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer oder die Wegstrecke gefährlich ist. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie an der Schule.

Weiterführende Informationen und Downloads

Stand: 04. April 2024

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