Ein Lehrer unterrichtet seine Klasse mit Hilfe eines digitalen Whiteboards.
Digitale Klassenzimmer ermöglichen den gewinnbringenden und zeitgemäßen Einsatz elektronischer Medien und Werkzeuge im Unterricht ©Gorodenkoff - stock.adobe.com

Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II unterstützt der Freistaat die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen in ihrer Aufgabe, die IT-Ausstattung ihrer Schulen zu verbessern.

Förderprogramme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die beiden Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ wurden im Amtsblatt KWMBl. Nr. 8/2018 veröffentlicht:

Die beiden Förderprogramme sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 nunmehr abschließend etatisiert und ausfinanziert. Die Zuwendungen, für die die Sachaufwandsträger einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, können ab Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2019/2020 in den Jahren 2019 und 2020 vollständig ausgezahlt werden.

Hinweise zum Vollzug der Förderprogramme

Die „Hinweise zum Vollzug der Förderprogramme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ (Vollzugshinweise) richten sich an Sachaufwandsträger, Schulen (dort insbesondere Mitglieder der Medienkonzept-Teams) und die mit dem Vollzug der Förderprogramme betrauten Sachgebiete der Regierungen. In den Vollzugshinweisen finden sich Informationen zu den Zielsetzungen, die mit den Programmen verfolgt werden, ebenso wie zum Ablauf und den hierbei zur Verfügung stehenden Beratungsnetzwerken.

In den Vollzugshinweisen wird außerdem der in den Richtlinien gesteckte Rahmen förderfähiger Ausstattung in Form einer detaillierten Aufzählung förderfähiger und nicht förderfähiger Ausstattungstypen bzw. Geräteklassen präzisiert.

Formulare zu Digitalbudget und Budget für integrierte Fachunterrichtsräume

Wer ist für mich zuständig?

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 20
Maximilianstr. 39
80538 München

E-Mail: digitalesklassenzimmer@reg-ob.bayern.de

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 20
Postfach
84023 Landshut

E-Mail: Digitales-Klassenzimmer@reg-nb.bayern.de

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 20
-Wirtschaftsförderung, Beschäftigung -
93039 Regensburg

E-Mail: digitalesklassenzimmer@reg-opf.bayern.de

Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 20
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

E-Mail: digitales-klassenzimmer@reg-ofr.bayern.de

Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 20
Promenade 27
91522 Ansbach

E-Mail: Digitalesklassenzimmer@reg-mfr.bayern.de

Regierung von Unterfranken

Sachgebiet 20
Peterplatz 9
97070 Würzburg

E-Mail: Digitalesklassenzimmer@reg-ufr.bayern.de

Regierung von Schwaben

Sachgebiet Z3
Fronhof 10
86152 Augsburg

E-Mail: Digitales-Klassenzimmer@reg-schw.bayern.de

Allgemeine Fragen zum Förderprogramm

Die für den jeweiligen Sachaufwandsträger zur Verfügung stehenden Budgets „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abhängigkeit von fachlichen Parametern wie der Anzahl der Schulen, der Schülerzahl oder der Schulart individuell ermittelt und den Trägern, die einen Antrag auf Förderung gestellt haben, durch die Regierungen mitgeteilt.

Die Höhe der einem Sachaufwandsträger zugewiesenen Budgets wurde diesem von der zuständigen Regierung im Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Dabei ist die Budgethöhe weder abhängig vom Zeitpunktpunkt der Antragstellung noch von den geplanten Maßnahmen.

Die Förderbeträge stehen bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres seit Erlass des Förderbescheids zur Verfügung. Dadurch wird zum einen die Planungssicherheit für die Sachaufwandsträger erhöht, zum anderen kann bei der Verwendung der Mittel im Dialog mit den Schulen die Ausstattungsplanung im Rahmen der Medienkonzeptarbeit zugrunde gelegt werden.

Die Förderung geschieht trägerneutral. Damit sind Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen zuwendungsberechtigt. Nicht zuwendungsfähig sind private Ergänzungsschulen und Schulen, deren Träger direkt der Freistaat Bayern ist (Eigenzuwendung).

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets wird förderfähige Ausstattung mit einem Satz von 90% gefördert. Das Budget stellt den Höchstförderbetrag dar. Die Sachaufwandsträger können natürlich auch darüber hinaus Investitionen tätigen.

Die Sachaufwandsträger sind in ihrer Entscheidung über die detaillierte Verwendung der Mittel frei, um flexibel auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Den Rahmen für die Mittelverwendung stecken die Förderrichtlinien ab, eine detailliertere Erläuterung zur Förderfähigkeit von IT-Ausstattung findet sich in den Vollzugshinweis (s.o.). Ziel ist es, mit den insgesamt im Rahmen des bayerischen Förderprogramms sowie des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung gestellten Mitteln 50.000 digitale Klassenzimmer zu entwickeln.

Materialien: Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen

Stand: 28. März 2024

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