mehrere Jugendliche legen eine Prüfung ab
Der mittlere Schulabschluss eröffnet zahlreiche Möglichkeiten – für eine erfolgreiche Karriere im Beruf genauso wie für den Besuch weiterer Schulen ©KOTO – stock.adobe.com

Der mittlere Schulabschluss eröffnet zahlreiche Möglichkeiten – für eine erfolgreiche Karriere im Beruf genauso wie für den Besuch weiterer Schulen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie und wo Sie den mittleren Schulabschluss erreichen können. Und da gibt es jede Menge Wege! Angefangen bei der Mittelschule über die Realschule und berufliche Schulen bis hin zu vielen neuen Chancen für Berufstätige.


Mittelschule

Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, Berufliche Oberschulen in Bayern, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen – und ist gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

Jede dritte Mittelschülerin bzw. jeder dritte Mittelschüler erwirbt in der Mittelschule den mittleren Schulabschluss.

Die Prüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule umfasst:

  • die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch (ggf. Muttersprache)
  • sowie eine Projektprüfung.

Schülerinnen und Schüler haben verschiedene Möglichkeiten, den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule zu erwerben:

Besuch der Mittlere-Reife-Klasse an der Mittelschule

Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.

Besuch der Vorbereitungsklassen an der Mittelschule

Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen.

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Muttersprache wird die Abschlussprüfung zentral vom Kultusministerium gestellt, um die Qualität des Abschlusses bayernweit vergleichbar und nachhaltig zu sichern.


Förderschule

Schülerinnen und Schüler der Förderschulen, die nach dem Lehrplan der Mittelschule unterrichten (bzw. mit adaptierten Lehrplänen der Mittelschule, die an die Förderbedürfnisse der Schülerschaft angepasst sind), haben die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an Förderzentren und an Schulen für Kranke zu erwerben. Dieser Abschluss ist gleichwertig mit dem an einer Mittelschule.

Dies sind insbesondere die Förderzentren mit den Förderschwerpunkten:

  • emotionale und soziale Entwicklung,
  • Sprache,
  • Hören,
  • Sehen sowie
  • körperliche und motorische Entwicklung.

Realschule

Der Realschulabschluss wird mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe erreicht. Auch er ist ein mittlerer Schulabschluss.

Die zentral gestellte Abschlussprüfung an der Realschule wird in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profilfach der jeweiligen Wahlpflichtfächergruppe abgelegt.

Als Profilfächer an der Realschule können u. a. angeboten werden:

  • Physik
  • Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
  • Französisch
  • Kunst, Ernährung und Gesundheit, Sozialwesen, Musik, Werken

Gymnasium

Wird am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich abgeschlossen, darf in die 11. Jahrgangsstufe vorgerückt werden. Dieses Recht, das über die Berechtigungen der mittleren Abschlüsse hinausgeht, schließt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses ein.

Wenn am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Erlaubnis auf Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe nicht erreicht wird, kann durch erfolgreiches Ablegen der sogenannten Besonderen Prüfung der mittlere Schulabschluss erreicht werden. Die genauen Voraussetzungen hierfür finden Sie in § 67 GSO. Die Besondere Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache abgelegt. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist.


Wirtschaftsschule

Der Besuch der Wirtschaftsschule endet mit dem Ablegen einer zentral gestellten Abschlussprüfung. Auch der Wirtschaftsschulabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss.

Er wird am Ende der zehnten Klasse der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule bzw. der 11. Klasse der zweistufigen Wirtschaftsschule abgelegt.


Berufsschule

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 verliehen werden.) und
  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (= Note 4) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsschule.

Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote

  • im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss); oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art; oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss; oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Um den Nachweis mindestens ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts nachträglich erbringen zu können, gibt es darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten:

  • Zum einen können die erforderlichen Englischkenntnisse durch die nachträgliche, mit „ausreichend“ bewertete Teilnahme an der zentralen Prüfung zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses im Fach Englisch erbracht werden. Ein Ablegen dieser Einzelprüfung als so genannte/r „externe/r Teilnehmer/in“ ist zum Ende eines jeden Schuljahres möglich. Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung bei der Mittelschule, an der dieser Prüfungsteil ableget werden soll.
  • Ebenfalls eine Möglichkeit, zum Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse stellt die erfolgreiche Teilnahme an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch dar, die an den bayerischen Berufsschulen durchgeführt wird und nach Berufsgruppen differenziert in verschiedenen Niveaustufen berufsspezifische Englischkenntnisse abprüft. Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses ist es erforderlich, dass eine der angebotenen Zertifikatsprüfungen auf Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) erfolgreich ablegt wird. Die Anmeldung zur Prüfung muss an der Berufsschule erfolgen, die die Zertifikatsprüfung in der gewünschten Berufsgruppe durchführt und der Teilnahme zustimmt. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.kmk-zertifikate-bayern.de.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Qualifikation im Fach Englisch durch die Vorlage eines vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkannten Zertifikats zu erwerben. Grundsätzlich sind hierfür ebenfalls Englischkenntnisse auf Niveau B1 des GeR zu fordern. Daher werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus nur international anerkannte Sprachzertifikate auf der Niveau stufe B1, die vor einer übergeordneten, unabhängigen Prüfungskommission abgelegt wurden, anerkannt. Dies sind z. B. Cambridge Certificate, IELTS, TOEFL.

Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat.

Zur Erlangung des Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschlusses (Quabi) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali), und
  • Abschluss der Berufsausbildung mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss einer Berufsausbildung mit einem Mindestnotendurchschnitt von 2,50 verliehen werden), und
  • der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse verliehen werden).

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die Mittelschule, an der der Quali erworben wurde.


Berufsfachschule

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsfachschule (mindestens zweijährig) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule von 2,50 verliehen werden.) und
  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (= Note 4) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsfachschule.

Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote

  • im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss); oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art; oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss; oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Um den Nachweis mindestens ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts nachträglich erbringen zu können, gibt es darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten:

  • Zum einen können die erforderlichen Englischkenntnisse durch die nachträgliche, mit „ausreichend“ bewertete Teilnahme an der zentralen Prüfung zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses im Fach Englisch erbracht werden. Ein Ablegen dieser Einzelprüfung als so genannte/r „externe/r Teilnehmer/in“ ist zum Ende eines jeden Schuljahres möglich. Erforderlich ist lediglich eine Anmeldung bei der Mittelschule, an der dieser Prüfungsteil ableget werden soll.
  • Ebenfalls eine Möglichkeit, zum Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse stellt die erfolgreiche Teilnahme an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch dar, die an den bayerischen Berufsschulen durchgeführt wird und nach Berufsgruppen differenziert in verschiedenen Niveaustufen berufsspezifische Englischkenntnisse abprüft. Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses ist es erforderlich, dass eine der angebotenen Zertifikatsprüfungen auf Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) erfolgreich ablegt wird. Die Anmeldung zur Prüfung muss an der Berufsschule erfolgen, die die Zertifikatsprüfung in der gewünschten Berufsgruppe durchführt und der Teilnahme zustimmt. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.kmk-zertifikate-bayern.de.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Qualifikation im Fach Englisch durch die Vorlage eines vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkannten Zertifikats zu erwerben. Grundsätzlich sind hierfür ebenfalls Englischkenntnisse auf Niveau B1 des GeR zu fordern. Daher werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus nur international anerkannte Sprachzertifikate auf der Niveau stufe B1, die vor einer übergeordneten, unabhängigen Prüfungskommission abgelegt wurden, anerkannt. Dies sind z. B. Cambridge Certificate, IELTS, TOEFL.

Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat.

Zur Erlangung des Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschlusses (Quabi) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali), und
  • Abschluss der Berufsausbildung mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss einer Berufsausbildung mit einem Mindestnotendurchschnitt von 2,50 verliehen werden), und
  • der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse verliehen werden).

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die Mittelschule, an der der Quali erworben wurde.


Sonstige Schulen

Die Ausbildung an der Abendrealschule schließt mit einer zentral gestellten Abschlussprüfung. Wer sie besteht, erhält den Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss.

Der mittlere Schulabschluss wird allen Schülerinnen und Schülern des Abendgymnasiums, die die Jahrgangsstufe I mit Erfolg besucht haben, im Jahreszeugnisbescheinigt.
Dazu besteht die Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 67 GSO über die Besondere Prüfung zu erwerben.

Wer die Jahrgangsstufe 5 der Höheren Schule an einer Europäischen Schule erfolgreich abschließt, erwirbt damit den mittleren Schulabschluss.

Für den mittleren Schulabschluss benötigt man entweder das Zeugnis der Fachschulreife einer Fachschule oder das Abschlusszeugnis einer mindestens einjährigen bayerischen Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung.

Den mittleren Schulabschluss erreicht man durch das Abschlusszeugnis des Fachschulreifelehrgangs, einer Fachschule des Bundesgrenzschutzes oder durch das Abschlusszeugnis des Realschullehrgangs.


Berufstätige

Den mittleren Schulabschluss können Berufstätige erwerben durch ein Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit Erfolg abgelegten Meisterprüfung oder ein Zeugnis einer bayerischen Industrie- und Handelskammer oder einer bayerischen Handwerkskammer über eine der nachstehend genannten erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfungen:

  • Betriebswirt des Handwerks/Betriebswirtin des Handwerks
  • (Geprüfter) Bilanzbuchhalter/(Geprüfte) Bilanzbuchhalterin
  • Fachkaufmann/Fachkauffrau der verschiedenen Richtungen
  • Fachwirt/Fachwirtin der verschiedenen Richtungen
  • Geprüfter Handelsassistent/Geprüfte Handelsassistentin
  • Sparkassenbetriebswirt/Sparkassenbetriebswirtin
  • Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Nahrungsmittelhandwerk
  • (Geprüfter) Wirtschaftsassistent/(Geprüfte) Wirtschaftsassistentin
  • Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin

Oder über ein Zeugnis der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau oder eines Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft über eine der nachstehend genannten erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfungen:

  • Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin
  • Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen
  • Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Besamungswesen
  • Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege und Baumsanierung
  • Fachwirt/Fachwirtin Head–Greenkeeper
  • Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierproduktion
  • Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien – Biomasse

Stand: 26. März 2024

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