Ein Pädagoge unterstützt Schüler in einer Lernsituation
Der Träger der Mittagsbetreuung stimmt sein Konzept mit der Schulleitung ab ©Christian Schwier – stock.adobe.com

Die Mittagsbetreuung kann als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht bei Bedarf an Grundschulen und Förderschulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingerichtet werden.

Angebote der Mittagsbetreuung unter Schulaufsicht zeichnen sich im Detail durch folgende Charakteristika aus:

Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung eines kommunalen oder freien Trägers, der grundsätzlich auch für die Finanzierung und Durchführung der Angebotsform zuständig ist.

Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende

  • bis etwa 14.00 Uhr oder
  • bis 15.30 Uhr mit der verlängerten Mittagsbetreuung oder
  • bis 16.00 Uhr mit der verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung.

Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgt im Zusammenwirken mit der Schulleitung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziale Kontakte zu pflegen.

Bei den drei unterschiedlichen Formen der Mittagsbetreuung gibt es folgende Angebote:

  • Bei der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr ist das Anfertigen von Hausaufgaben nicht verpflichtend, kann aber auf freiwilliger Basis zum Betreuungskonzept des jeweiligen Trägers gehören.
  • Eine verlängerte Mittagsbetreuung bietet zusätzlich eine Betreuung bis 15.30 Uhr sowie eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung.
  • Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr bietet neben einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung und Gelegenheit zur Mittagsverpflegung zusätzliche Förderangebote, wie z. B. ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot.

Bei der Mittagsbetreuung wird sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, das über die für die jeweilige Form der Mittagsbetreuung erforderliche pädagogische und fachliche Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügt. Für die Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer sind die Träger der Mittagsbetreuung zuständig. Das Personal der Mittagsbetreuung kann darüber hinaus an vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) organisierten Fachtagungen teilnehmen oder auf regionaler Ebene geeignete Veranstaltungen im Schulamtsbezirk oder Regierungsbezirk besuchen, die mit staatlich zur Verfügung gestellten Mitteln organisiert werden können.

Für das bislang in Mittagsbetreuungen tätige Betreuungspersonal besteht die Möglichkeit, durch Teilnahme an einer vom Staatsministerium zertifizierten Qualifizierungsmaßnahme als Koordinator bzw. Koordinatorin in offenen Ganztagsangeboten anerkannt zu werden.

Jede Gruppe der Mittagsbetreuung oder verlängerte Mittagsbetreuung kann auf Antrag im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel eine staatliche Förderung erhalten, wenn sie eine Betreuung der Kinder möglichst an jedem Schultag, mindestens jedoch an vier Schultagen pro Unterrichtswoche, im Anschluss an den Unterricht bis zum Ende der je nach Art der Mittagsbetreuung erforderlichen Mindestbetreuungszeit gewährleistet, während eines ganzen Schuljahres besteht und sie sich aus mindestens 12 Schülerinnen und Schülern zusammensetzt.

Die Kosten für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen.

Aufgrund der Unterschiede bei Betreuungszeiten, Qualifikationen der Betreuungskräfte, Gruppengrößen und der möglichen kommunalen Zuschüsse kann die Höhe der Elternbeiträge nicht einheitlich bestimmt werden. Sie werden vom jeweiligen Träger vor Ort festgelegt und den Eltern mitgeteilt.


KMBek

Stand: 04. April 2024

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