Kinder sind unsere Zukunft! Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im Programm „Schule öffnet sich“ sind eine wertvolle Unterstützung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit an bayerischen Schulen, um Kinder und Jugendliche stark und verantwortungsbewusst zu machen und sie auf einem Stück ihres Weges zu begleiten.
Das Programm „Schule öffnet sich“ – zusätzliche pädagogische Impulse an den Schulen
Seit dem Schuljahr 2018/2019 gibt es mit den Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen eine neue Berufsgruppe an bayerischen Schulen. Sie sind im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“ tätig und bayernweit an allen Schularten eingesetzt.
Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen bringen eine sozialpädagogische Sichtweise und einen ganzheitlichen Blick auf die Schülerinnen und Schüler sowie auf die Klasse mit sich. Durch ihre Professionalität und ihr Expertentum in gruppendynamischen Prozessen bereichern sie das System Schule und entlasten es zugleich.
Sie sind an einer oder mehreren Schulen tätig. Derzeit sind Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen an rund 450 Schulstandorten eingesetzt (Stand: Januar 2024).
Aufgaben der klassen- und gruppenbezogenen Präventionsarbeit
Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen folgen bei ihrer täglichen Arbeit ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß Art. 60 Abs. 3 BayEUG: Sie „unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention und wirken in gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit“.
Dazu gehören beispielsweise die folgenden Kernaufgaben:
- Gewalt- und Mobbingprävention
- Werte- und Persönlichkeitsbildung
- Prävention sexuellen Missbrauchs
- Förderung der Gesundheit und Suchtprävention
- Förderung von Partizipation und Demokratie,
- Förderungen der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund,
- Dokumentation der Einsatztätigkeiten
Als Formen und Methoden kommen zum Einsatz
- Konzeption und Durchführung von Kurseinheiten für Schülerinnen und Schüler mit Methoden der Gewalt-, Mobbing- und Missbrauchsprävention, der interkulturellen Arbeit, der Erlebnispädagogik und der Medienerziehung,
- Mitwirkung bei Projekttagen, bei schulinternen Fortbildungen und Pädagogischen Tagen für Lehrkräfte sowie bei Veranstaltungen für Eltern,
- Teilnahme als Begleitperson an Schülerfahrten.
Mit ihren besonderen fachlichen Kompetenzen setzen die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen damit einen neuen pädagogischen Impuls im Lebensraum Schule.
„Schulsozialpädagogik im Programm 'Schule öffnet sich': Rahmenbedingungen, Aufgaben, Kooperationsmöglichkeiten“
Die Handreichung „Schulsozialpädagogik im Programm 'Schule öffnet sich': Rahmenbedingungen, Aufgaben, Kooperationsmöglichkeiten“ gibt einen Überblick über das Aufgabenfeld der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen und ihren systemischen Platz innerhalb der Schulgemeinschaft.
Sie richtet sich in erster Linie an die staatlichen Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im Programm „Schule öffnet sich“.
Die Handreichung ist aber auch lesenswert für Schulleitungen und alle anderen Lehr- und Fachkräfte, die im Lebensraum Schule tätig sind.
„Schulsozialpädagogik im Programm 'Schule öffnet sich': Beispiele aus der Praxis"
Die im Juni 2024 erschienene Handreichung „Schulsozialpädagogik im Programm ‚Schule öffnet sich‘: Beispiele aus der Praxis“ bietet Umsetzungsbeispiele der gruppenbezogenen Präventionsarbeit.
Sie sind als Impulsgeber für die Weiterentwicklung eigener Konzepte zu verstehen und decken in einer Bandbreite von „klein/spontan“ (z. B. Klassenchat, Achtsame Pause) bis „langfristig/viel Vorlauf“ (z. B. Mini-Ehrenamtsmesse) zentrale Handlungsfelder der Arbeit von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen ab.
Weitere Informationen zur Präventionsarbeit und zur Schulsozialpädagogik finden Sie auch auf der Seite des ISB.
Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen gehören zum schulischen Personal und sind beim Freistaat Bayern unbefristet als tarifbeschäftigtes Personal tätig. Sie sind somit unmittelbar der Schule zugeordnet.
Durch die gruppenbezogene Arbeit grenzt sich die Schulsozialpädagogik von der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) im Sinne des §13 SGB VIII mit deren Schwerpunkt der Einzelfallintervention ab, ebenso von der Staatlichen Schulberatung im Sinne des Art. 78 BayEUG.
Stellenausschreibungen: Werden Sie Teil der Schulfamilie!
Möchten Sie zusammen mit uns Kinder und Jugendliche stark und verantwortungsbewusst machen und sie auf einem Stück ihres Weges begleiten? Wenn Sie sich mit Ihren Fähigkeiten und Talenten im Team des pädagogischen Schulpersonals einbringen und Teil der Schulfamilie werden möchten, dann haben Sie die richtige Stelle gefunden!
Im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“ sind Stellen für Schulsozialpädagoginnen / Schulsozialpädagogen (m/w/d) an allen Schularten zu besetzen. Die Stellen sind in der Regel an einer Stammschule verankert und umfassen in ihrer Zuständigkeit mögliche weitere Schulen.
Genauere Informationen finden Sie dazu auch unter Stelleninformationen.
Stand: 08. Juli 2024