Bildung – nicht nur für Kinder und Jugendliche: Lernen ist ein lebenslanger Prozess, der über die schulische und berufliche Ausbildung hinausgeht.
Die allgemeine Erwachsenenbildung ist daher ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Bildungslandschaft und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Jährlich besuchen über 4,1 Millionen Teilnehmende die rund 237.000 Veranstaltungen. Etwa 360 Einrichtungen mit einigen Tausend Nebenstellen garantieren ein bayernweites Netzwerk an Weiterbildungsangeboten. Zwei zentrale Bereiche der Erwachsenenbildung sind die politische Bildung und die Grundbildung.
Nach Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG) vom 31. Juli 2018 handelt es sich bei der Erwachsenenbildung um einen eigenständigen, gleichberechtigten Hauptbereich des Bildungswesens. Sie dient der Verwirklichung des Rechts jedes Einzelnen auf Bildung und gibt Gelegenheit, durch ein breit gestreutes, vielfältiges Angebot die in der Schule, in der Hochschule oder in der Berufsausbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern. Dabei stellen die Grundsätze der Freiheitlichkeit und der Pluralität die wesentlichen Merkmale der staatlich geförderten Erwachsenenbildung dar.
Der Freistaat Bayern verzichtet darauf, im Bereich der Erwachsenenbildung eigene Einrichtungen zu schaffen oder Veranstaltungen anzubieten. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, die gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen festzulegen sowie die Erwachsenenbildung durch finanzielle und sonstige Leistungen zu fördern. Den Landesorganisationen und Trägern auf Landesebene wird das Recht auf Freiheit der Lehre sowie die eigene Personal- und Organisationshoheit gewährleistet (Art. 3 Abs. 3 BayEbFöG). Diese Freiheit der Träger und Landesorganisationen stellt sicher, dass die verschiedenen Einrichtungen und Träger in freier Entscheidung ihren jeweils spezifischen Beitrag in die Bildungsangebote einbringen können. Weil Umfang, Qualität und Inhalte der Arbeit der Erwachsenenbildung keiner staatlichen Kontrolle unterliegen, tragen die Einrichtungen eine umfassende Verantwortung gegenüber den Teilnehmenden an ihren Veranstaltungen.
Der Grundsatz der Freiheitlichkeit führt zu einem weiteren Wesensmerkmal der bayerischen Erwachsenenbildung: dem Grundsatz der Pluralität (Art. 1 Abs. 3 Nr. 1 BayEbFöG). Unser demokratisches Staatswesen wird von den verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Kräften getragen und bestimmt. Daraus ergibt sich, dass in den Bildungsangeboten der Erwachsenenbildung auch unterschiedliche Standpunkte zum Ausdruck kommen müssen. Im Gesetz ist ausdrücklich eine plurale Struktur der Erwachsenenbildung festgelegt. So sind verschiedenartige, in ihrer Arbeit gleichberechtigte Landesorganisationen und Träger auf Landesebene entstanden, die ihre Bildungsangebote von unterschiedlichen Ansatzpunkten her gestalten.
Folgende vier überörtlichen Einrichtungen sind staatlich anerkannte Landesorganisationen bzw. Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene:
- Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern (AEEB)
- Bayerischer Volkshochschulverband (bvv)
- Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern (KEB)
- Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes (BBV-BW)
Die durch den Grundsatz der Pluralität begünstigte Vielfalt der Trägerlandschaft bedarf der Kooperation der Träger untereinander mit dem Ziel, ein abgestimmtes, übersichtliches und flächendeckendes Bildungsangebot an die Bevölkerung heranzutragen und eine wirksame Verwendung der bereitgestellten öffentlichen Mittel sicherzustellen. Darüber hinaus sollen Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf allen Ebenen die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der anderen Bildungsbereiche pflegen.
Die Zusammenarbeit in der Bildungsarbeit auf Landesebene erfolgt durch den Landesbeirat für Erwachsenenbildung. Diesem Gremium obliegt die Aufgabe, die Staatsregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten und zu unterstützen, die Zusammenarbeit der Förderempfänger zu stärken und Anregungen für die Zusammenarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu geben. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Landesbeirats, mit den Einrichtungen der anderen Bildungsbereiche, dem Rundfunk und den Medien zusammenzuarbeiten.
Arbeitsgemeinschaft für Evang. Erwachsenenbildung Bayern
Herzog-Wilhelm-Straße 24
80331 München
Bayer. Volkshochschulverband e. V.
Fäustlestr. 5 a
80339 München
Kath. Landesarbeitsgemeinschaft f. Erwachsenenbildung Bayern
Mandlstraße 23
80802 München
Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene
Bildungswerk des Bayer. Bauernverbandes (BBV-BW)
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Die Arbeit der Träger der Erwachsenenbildung wird durch Teilnahmegebühren und Zuschüsse der Dachorganisationen sowie durch kommunale und staatliche Leistungen getragen. Der Freistaat Bayern fördert aufgrund seiner Verpflichtung aus Art. 139 BV die Erwachsenenbildung durch finanzielle Leistungen mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.
Die staatlichen Zuschüsse in Form der institutionellen Förderung werden nach dem in Art.6 bzw. Art. 14a BayEbFöG festgelegten Schlüssel an die Träger verteilt. Der Schlüssel wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt. Die Träger verteilen den ihnen zukommenden Anteil nach einem internen Schlüssel auf ihre jeweiligen Einrichtungen, wobei Einrichtungen in Gebieten, die schwach strukturiert und dünn besiedelt sind oder in denen das Bildungsangebot für Erwachsene wesentlich hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt, vorrangig berücksichtigt werden können, um dadurch eine Verbesserung oder Ausweitung des Angebots zu erreichen.
Seit der Neufassung des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung besteht ab dem Jahr 2020 neben der institutionellen Förderung nun auch die Möglichkeit einer Projektförderung für Bereiche von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Entscheidung, welche Bereiche diese Bedeutung haben, trifft der für Bildung zuständige Ausschuss des Landtags.
Im Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, sind für im Haushalt 2023 für die allgemeine Erwachsenenbildung rund 47,4 Mio. € veranschlagt.
Der Grundsatz der Freiheitlichkeit hat zur Folge, dass die Bildungsveranstaltungen ohne inhaltliche Auflage eigenständig gestaltet werden können. Im Unterschied zur Schule gibt es für die Erwachsenenbildung keinen staatlichen Lehrplan. Dieses Recht auf freie Planung und Gestaltung der Veranstaltungen ist wohl der eigentliche Grund für die Vielfalt der angebotenen Themen.
Folgende Themenbereiche der Erwachsenenbildung werden gemäß BayEbFöG gefördert:
- Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht, Geschichte,
- Psychologie, Pädagogik, Lebens- und Erziehungsfragen,
- Philosophie, Religion, Weltanschauung, Theologie,
- Integration, Migration,
- Kultur, Kunst und Handwerk, musikalische Bildung,
- Medien: Film, Funk, Presse, Fernsehen, Social Media, Internet usw.,
- Technik, Naturwissenschaften, I. u. K.-Technologien,
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft,
- Sprachen,
- Länder- und Völkerkunde, internationale Begegnungen,
- Gesundheitsbildung, Hauswirtschaft und Ernährung,
- Grundbildung: Lebenspraktische Themen, Lesen, Schreiben, Rechnen, Grundkenntnisse der Wirtschaft, politische Grundbildung, Alltagskompetenzen,
- Vorbereitung auf Schulabschlüsse in der nachschulischen Lebensphase,
- Mitarbeiterfortbildung in der Erwachsenenbildung,
- Berufsbezogene Fragen, Arbeitswelt, Arbeitsrecht, Schulungen der gesetzlichen Interessenvertretungen sowie berufliche Fortbildung oder Umschulung i. w. S., d. h. außerhalb des durch Bundes- oder Landesrecht vorgegebenen abschlussbezogenen Bereichs (Art. 4 Abs. 5 Nr. 1 BayEbFöG).
Zusätzlich zu den Einrichtungen der staatlich anerkannten Träger der Erwachsenenbildung mit ihrem thematisch breit gestreuten Bildungsangebot bestehen Einrichtungen, die sich überwiegend der politischen Bildung widmen.
- Die Akademie für politische Bildung in Tutzing wurde im Jahr 1957 vom Bayerischen Landtag als Anstalt des öffentlichen Rechts durch Gesetz gründet. Ihre Aufgabe ist es, die politische Bildung in Bayern auf überparteilicher Grundlage zu fördern und zu vertiefen.Die Akademie für Politische Bildung in Tutzing am Starnberger See (apb-tutzing.de)
- Die Europäische Akademie Bayern ist als gemeinnütziger Verein organisiert, der seit dem Jahr 1976 besteht. Ihr Ziel ist es, als überparteiliche Einrichtung der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung den europäischen Integrationsprozess zu fördern und das "Europa der Bürger" zu stärken.Home-Europäische Akademie Bayern (europaeische-akademie.de)
- Die Vermittlung politischer Bildung ist eine der ureigenen Aufgaben der sog. parteinahen politischen Stiftungen und Vereine. In Bayern werden insgesamt acht dieser Einrichtungen institutionell gefördert. Inhaltliche Vorgaben zu deren Arbeit erfolgen nicht.
- Auch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ) bietet im Rahmen ihres gesetzlichen Bildungsauftrags (LzPolBiG vom 09.10.2018) vielfältige Angebote für Erwachsene.Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (bayern.de)
Allgemeines
Menschen mit unzureichender Grundbildung – insbesondere mit geringer Literalität – können in der Regel an vielen gesellschaftlichen Bereichen nur in eingeschränkter Form teilhaben. Geringe Literalität bedeutet, dass zwar oft einzelne Sätze gelesen oder geschrieben werden können, nicht jedoch zusammenhängende – auch kürzere – Texte.
Fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Literalität basieren v. a. auf den Forschungsarbeiten um Frau Prof. Dr. Anke Grotlüschen (Universität Hamburg). Demnach gab es 2010 in Deutschland 7,5 Millionen gering literalisierte Erwachsene (LEO - Level-One Studie 2010), 2018 dagegen 6,2 Millionen (LEO 2018). Dies entspricht 12,1 Prozent der Deutsch sprechenden erwachsenen Bevölkerung (2010: 14,5 Prozent). Schätzungen der Anzahl an Menschen mit geringer Literalität in Bayern bewegen sich in einer Größenordnung von mindestens 700.000 bis unter einer Million Betroffener im Alter zwischen 18 und 64 Jahren.
Förderungen des Freistaates Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt seit 2013 mit dem Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ das Ziel, möglichst flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern einen finanziellen Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von Erwachsenen zu bieten, die aufgrund ihrer begrenzten Literalität nicht in der Lage sind, in angemessener Form am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/16 entstand parallel dazu das Modellprojekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“, das die stark angestiegene Anzahl von Analphabeten unter den Asylbewerbern aufnehmen soll.
Fach- und Koordinationsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung
In einem von der KMK beschlossenen 10-Punkte-Programm zur Alphabetisierung und Grundbildung haben sich die Bundesländer verpflichtet, eine Fach- und Koordinationsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung zu benennen und zu unterstützen. Diese Stelle ist in Bayern beim Bayerischen Volkshochschulverband eingerichtet und arbeitet trägerübergreifend. Unter anderem werden die Bildungsträger durch diese Fach- und Koordinationsstelleberaten.
Weitere Hilfen für Betroffene
- Sie wollen sich anonym und unkompliziert beraten lassen?
Nutzen Sie das ALFA-Telefon unter der Rufnummer 0800 53 33 44 55
ALFA-Telefon | Lesen und Schreiben lernen für Erwachsene
- Sie wollen Ihre Beschäftigten unterstützen?
Es existieren bereits viele arbeitsplatzorientierte Projekte, wie z. B.AlphaGrund - Bildung für den Arbeitsplatz - AlphaGrund - Bildung für den Arbeitsplatz (alphagrund-projekt.de
Frau Elke Wailand M.A.Leiterin Produktmanagement OSE
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft gGmbH (bbw)
Infanteriestr. 8
80797 München
Frau Isabel VahlhausProjektleiterin AlphaGrund
Institut der deutschen Wirtschaft e. V. (IW)
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Herr Herbert Schmid
Arbeit und Leben in Bayern
Karl-Heilmann-Block 13
92637 Weiden i. d. Opf.
Frau Renate Schiefer
DGB Bildungswerk Bayern e. V.
Neumarkter Straße 22
81673 München
Stand: 21. Juni 2024