Ministerialbeauftragte
Ltd. OStDin Dr. Gabriele Kuen
MB-Dienststelle Mittelfranken
Löbleinstr. 10
90409 Nürnberg
Stellvertreter der Ministerialbeauftragten
OStD Carsten Böckl
Hans-Sachs-Gymnasium
Löbleinstr. 10
90409 Nürnberg
StDin Monika BraunAllgemeine Mitarbeiterin
Ansprechpartner für:
- Schulrecht
- Oberstufe
- Begabtenförderung
- Hausunterricht
- Änderung der Fremdsprachenfolge
StD Thomas FriedelAllgemeiner Mitarbeiter
Ansprechpartner für:
- Mobile Reserven
- Abiturprüfung für andere Bewerber/Nachabitur
- Schulbau
- ASD
StDin Kerstin MümmlerAllgemeine Mitarbeiterin
Ansprechpartner für:
- Dienstliche Beurteilung
- Notenschutz/Nachteilsausgleich, Inklusion
- Begabtenprüfung
StDin Katharina Seuring-SchöneckerAllgemeine Mitarbeiterin
Ansprechpartner für:
- Praktikumsamt
- Regionale Lehrerfortbildung
- Schulentwicklung
StDin Regina Bürger
MB-Dienststelle
Koordinatorin für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- und Fluchtgeschichte am Gymnasium in Bayern
StDin Silke LessingFachreferentin Deutsch
Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach
StD Thomas GöppnerFachreferent Englisch
Theresien-Gymnasium Ansbach
StD Martin DürrFachreferent Französisch
Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg
StD Dr. Jörg WittFachreferent Spanisch
Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
OStRin Eva Schmidt-SchenettiFachreferentin Italienisch
Gymnasium Höchstadt
StDin Julia BrückmannFachreferentin Russisch
Willstätter-Gymnasium Nürnberg
StD Gerhard ZieglerFachreferent Latein
Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth
StD apl. Prof. Dr. Jens HolzhausenFachreferent Griechisch
Gymnasium Fridericianum Erlangen
StD Thomas ThiessenFachreferent Mathematik
Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen
StD Jürgen KleischmannFachreferent Physik
Gymnasium Stein
StD Fritz SchneiderFachreferent Biologie
Gymnasium Hilpoltstein
OStRin Tina MüllerFachreferentin Chemie
Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg
OStR Dr. Joachim Meyer-KayserFachreferent Informatik
Gymnasium Herzogenaurach
StDin Petra MaierFachreferent Geographie
Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
StDin Susanne PulweyFachreferentin Geschichte
Gymnasium Dinkelsbühl
StDin Regina BürgerFachreferentin Politik und Gesellschaft
Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg
OStR Bernd FrohmaderFachreferent Wirtschaft und Recht
Albert-Schweitzer-Gymnasium Erlangen
StDin Ursula KraußFachreferentin Evangelische Religionslehre
Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth
OStR Prof. Dr. Sven PflefkaFachreferent Katholische Religionslehre
Gymnasium Scheinfeld
OStR Timm KarlasFachreferent Ethik
Gymnasium Carolinum Ansbach
StD Ulf GeerFachreferent Kunst
Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck
StD Christoph KraußFachreferent Sport
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach
OStRin Verena StegemannFachreferentin Musik
Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen
StD Tobias HerberDatenschutzmultiplikator
Gymnasium Stein
StD Frank FlachsInformationstechnischer Berater digitale Bildung
Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg
StD Thomas ZapfMedienpädagogischer Berater digitale Bildung
Ohm-Gymnasium Erlangen
StD Thomas MöhleKoordinator Ganztag
Neues Gymnasium Nürnberg
StD Gernot ErlerFachreferent für Verkehrserziehung und Unfallschutz
Albert-Schweitzer-Gymnasium Erlangen
StD Ulf PlorinFachreferent SMV
Gymnasium Stein
Sila Etyemez1. Bezirksschülersprecher
Gymnasium Wendelstein
Jan Kirchner2. Bezirksschülersprecher
Helene-Lange-Gymnasium Fürth
StRin Anne OberschachtsiekAnprechpartnerin Elternpartnerschaft
Dürer-Gymnasium Nürnberg
Hartwig GehrlicherSchulsozialpädagoge
Standortschulen:
Albert-Schweitzer-Gymnasium Erlangen
Ohm-Gymnasium Erlangen
Silke HackerSchulsozialpädagogin
Standortschulen:
Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg
Anja SeichterSchulsozialpädagogin
Standortschule:
Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg
Rebecca PrencipeSchulsozialpädagogin
Standortschulen:
Dürer-Gymnasium Nürnberg
Helene-Lange-Gymnasium Fürth
Tajana ValicSchulsozialpädagogin
Standortschulen:
Gymnasium Höchstadt
Gymnasium Herzogenaurach
Informationsschreiben des Ministerialbeauftragten
- Merkblatt für Prüflinge nach §5 BayEFG (Begabtenprüfung)
- Merkblatt zur Besonderen Prüfung nach §67 GSO
- Merkblatt für andere Bewerber zur Abiturprüfung
- Informationen für das Ferienseminar für begabte Gymnasiasten
- Informationen zum Hochbegabtenmodell Mittelfranken
- Übertritt an ein Gymnasium in Nürnberg - Informationsbroschüre
Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken
Dr. Reinhard ZehnterLeiter der Staatlichen Schulberatungsstelle Mittelfranken
Glockenhofstr. 51
90478 Nürnberg
Weitere Informationen, z.B. die Sprechzeiten der Schulpsychologen an der Staatlichen Schulberatungsstelle, finden Sie auf der Homepage der Schulberatung in Bayern: Staatliche Schulberatungsstelle Mittelfranken
StDin Katharina Seuring-Schönecker
RLFB Gymnasium Mittelfranken
In den Sommerferien ist die RLFB vom 12. bis 30. August nicht erreichbar.
VAe Monique Groß
RLFB Gymnasium Mittelfranken
In den Sommerferien ist die RLFB vom 12. bis 30. August nicht erreichbar.
Bewerbungen für Veranstaltungen der RLFB Gymnasium Mittelfranken sind ausschließlich in fibs möglich. Sie erkennen Veranstaltungen der RLFB Gym Mfr an der Kennzeichnung M045-0.
Der regionale mittelfränkische Schulentwicklungstag findet am 19.10.2024 in Erlangen an der Eichendorffschule statt.
Die Berater Digitale Bildung beraten und unterstützen Schulen, Schulaufwandsträger und Erziehungsberechtige zu medienpädagogischen und informationstechnischen Fragestellungen. Sie koordinieren Fortbildungsbedarfe und -ressourcen (insbes. den Einsatz des Experten- und Referentennetzwerks) und wirken selbst als Fortbildungsreferent/-innen.
Die Referent/-innen des Experten- und Referentennetzwerks Digitale Bildungstehen sowohl für Einsätze auf regionaler, lokaler und schulinterner Ebene als auch für die Stabsstelle der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) zur Verfügung.
Seit 2021/22 werden die Berater Digitale Bildung durch Schulentwicklungsmoderatoren als sogenannte „Innovationsteams Digitale Bildung“ verstärkt.
Das Unterstützungs-/Beratungsportfolio dieses Teams umfasst u. a. folgende Angebote:
- Schulbesuche und Beratungsgespräche vor Ort mit der Schulleitung, dem Medienkonzept-Team etc.
- Online-Beratungen
- schulinterne Fortbildungsangebote, Fortbildungsveranstaltungen auf Ebene der RLFB sowie bei der ALP-Stabsstelle
- (Online-)Workshops zur Weiterentwicklung der schuleigenen Medi-enkonzepte für die Medienkonzept-Teams
- Mitwirkung bei der Planung und ggf. auch Durchführung von themenspezifischen Veranstaltungen
- Moderation pädagogischer Tage und pädagogischer Konferenzen
- Gestaltung von Schulentwicklungstagen zur Digitalen Bildung
- Begleitung der Arbeit schulübergreifender Netzwerke
Die Anmeldungen zu diesen Tagungen oder Projekten erfolgen direkt beim Veranstalter bzw. wie von diesem angegeben. Anfallende Kosten werden nicht von der RLFB übernommen.
- IPSN - Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnbergnuernberg.de
- Stiftung Bildungspakt Bayernbildungspakt-bayern.de
- SCHULEWIRTSCHAFT Akademiebbw.de
- Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der FAU Erlangen-Nürnbergzfl.fau.de
- Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Bamberguni-bamberg.de
- FAU Ringvorlesungzfl.fau.de
Die RLFB bietet Kurse zur Qualifikation für Führungskräfte an. Diese Kurse werden als 'Modul A' Veranstaltungen in fibs angegeben.
Inhalt wird aktuell überarbeitet.
Allgemeine Informationen zur Begabtenförderung an den Gymnasien in Mittelfranken
Ansprechpartner
StDin Monika Braun
MB-Dienststelle für die Gymnasien
StDin Kerstin Mümmler
MB-Dienststelle für die Gymnasien
OStRin Doris Ianes
Kompetenzzentrum für Begabtenförderung
Dürer-Gymnasium Nürnberg
StDin Marion Müller
Staatliche Schulberatungsstelle
Institutionen der Begabtenförderung
An der breiten Palette von Angeboten der Begabtenförderung an den Gymnasien in Mittelfranken wirken zahlreiche Institutionen mit. Die Koordination obliegt dem Ministerialbeauftragten.
Unter den Gymnasien in Mittelfranken verfügt insbesondere das Dürer-Gymnasium Nürnberg aufgrund der dort eingerichteten Hochbegabtenklassen über langjährige Erfahrung nicht nur mit der effizienten Gestaltung derartiger Enrichmentangebote für besonders Begabte, sondern auch mit dem binnendifferenzierenden Unterrichten dieser speziellen Schülerklientel. Daher wurde es im Schuljahr 2015/16 zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert. Ab dem Schuljahr 2016/17 gibt es seine Erfahrungen und entsprechende Förderkonzepte an andere Schulen in der Region weiter. Das Kompetenzzentrum bietet Informationsmöglichkeiten, Hospitationen und Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld Begabtenförderung an und ist für Gymnasien, die ihr Schulprofil im Bereich Begabtenförderung schärfen wollen, eine zentrale Anlaufstelle.
Weitere Angebote der Begabtenförderung für geeignete Schülerinnen und Schülern werden durch folgende Institutionen koordiniert:
- MB-Dienststelle für die Gymnasien in Mittelfranken: Hochbegabtenmodell Mittelfranken (HMM) (9.-11. Jahrgangsstufe), Ferienseminar für vielseitig begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler (Q12), Unitag, Frühstudium
- Ohm-Gymnasium Erlangen: Anreicherungsprogramm für Hochbegabte in Erlangen (5.-8. Jahrgangsstufe)
- Gymnasium Hilpoltstein: Begabtenförderung Mittelfranken Süd (7. Jahrgangsstufe)
- Platen-Gymnasium Ansbach: Begabtenförderung der Ansbacher Gymnasien (6.-11. Jgst.)
Für Eltern, die eine Beratung zum Thema (vermuteter) Hochbegabung wünschen, sind der Schulpsychologe an der jeweiligen Schule sowie die Staatliche Schulberatungsstelle erste Anlaufstellen. In Erlangen, München (LMU) und Würzburg bieten auch Universitäten spezielle schulpsychologische Beratung u. a. zum Thema Hochbegabung an.
Förderprogramme
Was ist das Hochbegabtenmodell Mittelfranken?
Das Hochbegabtenmodell Mittelfranken richtet sich an besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler der 9. – 11. Klassen, vorwiegend aus dem Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen; es steht jedoch auch Schülerinnen und Schülern anderer mittelfränkischer Gymnasien offen.
In diesem Anreicherungsprogramm setzen sich die Teilnehmer projektorientiert mit Fragestellungen aus dem sprachlich-literarischen, dem gesellschaftswissenschaftlichen, dem mathematisch-naturwissenschaftlichen und dem psychologischen Bereich auseinander.
Von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern werden eine engagierte Mitarbeit und ein regelmäßiger Besuch der Kurse erwartet.
Wie verläuft das Auswahlverfahren?
Die Anmeldung zum HMM erfolgt jeweils im Mai über die Schulen für das kommende Schuljahr.
Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen an einem zentral an der Staatlichen Schulberatungsstelle Mittelfranken durchgeführten Leistungstest und an einem Auswahlgespräch teil. Der Leistungstest und das Auswahlgespräch finden im Juli statt.
Die Auswahl für den Kurs erfolgt auf der Grundlage der gesamten Informationen über die bisher erbrachten Schulleistungen, der Stellungnahme der Schule, der erzielten Testergebnisse, des Auswahlgesprächs und besonderer – auch außerschulischer - Leistungen. Insgesamt können etwa 40 Schülerinnen und Schüler in das Programm aufgenommen werden.
Wo und wann finden die Kurse statt?
Die Veranstaltungen finden meist am zentral gelegene Dürer-Gymnasium in Nürnberg, vereinzelt auch an anderen Gymnasien in Nürnberg/Fürth/Erlangen statt. Die Fahrtkosten zum Kursort können nicht erstattet werden.
Die Kurse finden jeweils am Mittwoch- bzw. Donnerstagnachmittag in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Es werden also zwei Kursschienen gebildet, so dass der Unterricht im Anreicherungsprogramm nicht mit dem normalen Unterricht kollidieren sollte. Einzelne Veranstaltungen finden auch am Wochenende statt.
Wo finde ich alle Informationen auf einen Blick?
Weitere Informationen finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
Was ist das Ferienseminar für begabte Gymnasiasten?
Jeder Regierungsbezirk bietet in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium ein Seminar für besonders begabte und leistungsfähige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der Q 12 an, die sich nicht nur durch sehr gute Leistungen auszeichnen, sondern auch durch ihr besonderes Engagement in der Schule und/oder im sozialen Bereich. Diese Seminare bieten ein hochinteressantes Programm: Vorträge von Experten, Diskussionen, Exkursionen und Workshops mit unterschiedlichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder ethischen Fragestellungen. Daneben besteht die Möglichkeit zu musisch-ästhetischer und sportlicher Betätigung, aber auch zum Austausch untereinander. Weitere Angebote sollen die Persönlichkeitsbildung und die Kreativität der Teilnehmer fördern.
Wie läuft das Auswahlverfahren?
Jede Schule darf eine Schülerin bzw. einen Schüler im Frühjahr der MB-Dienststelle vorschlagen. Die endgültige Auswahl erfolgt dann an der Dienststelle. An diesem Seminar können max. 30 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Wann und wo?
Das Ferienseminar findet immer in der ersten Sommerferienwoche (Mo-Do) in Neuendettelsau statt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen enthält das Informationsschreiben.
Was ist das Frühstudium?
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bietet besonders begabten und leistungsstarken Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 die Möglichkeit, als Frühstudierende an Lehrveranstaltungen in bestimmten Studienfächern teilzunehmen und dort die entsprechenden Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen. Diese können bei Aufnahme eines regulären Studiums auf Antrag angerechnet werden.
Das Angebot richtet sich hierbei in erster Linie an Schüler, die bereits eine recht genaue Vorstellung haben, welches Studienfach sie nach dem Abitur belegen wollen.
Etwaiger Unterrichtsausfall muss von den Schülern in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden.
Wie läuft das Auswahlverfahren?
Neubewerbungen sind nur für das Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist hier immer der 2. Freitag im August. Die Bewerbung erfolgt über die Schule, die die Teilnahme unterstützen muss, und ist direkt an die FAU zu richten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch die Friedrich-Alexander-Universität.
Wann und wo?
Die Teilnehmer besuchen im Rahmen des Frühstudiums reguläre Lehrveranstaltungen eines Studienganges ihrer Wahl (zur Wahl stehen dabei über 30 Fachrichtungen) im Umfang von 3 bis 6 Wochenstunden. In aller Regel handelt es sich um Vorlesungen und Übungsstunden des ersten oder zweiten Studiensemesters.
Es werden keine Fahrtkosten erstattet, für die Teilnehmer besteht jedoch Versicherungsschutz.
Wo finde ich weitere Informationen?
Nähere Informationen zum Frühstudium sind unter Frühstudium an der FAU verfügbar.
Was ist der Unitag?
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg organisiert jeweils im Wintersemester für begabte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 (in Ausnahmefällen auch der Jahrgangsstufen 10 oder 12) das Projekt Unitag.
Es stellt ein interessantes Angebot für begabte Schülerinnen und Schüler dar, die noch keine genaue Vorstellung davon haben, welche Studienrichtung sie nach dem Abitur einschlagen wollen. Zur Unterstützung bei der Studienentscheidung bietet die Universität die spannende Fachvorträge, fundierte Diskussionen und praktische Erfahrungen in Laboren und Seminaren.
Schulische Inhalte, die durch die Teilnahme am Programm verpasst wurden, müssen von den Schülern in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden.
Wie verläuft das Auswahlverfahren?
Die Bewerbung erfolgt über die Schule an den Ministerialbeauftragten. Pro Schule kann ein Teilnehmer gemeldet werden.
Wann und wo findet der Unitag statt?
Das Projekt Unitag findet jeweils freitags während des Wintersemesters statt. Die Veranstaltungsorte sind verschiedene Universitätsgebäude in Erlangen und Nürnberg. Das Kultusministerium erstattet die Fahrtkosten zum Unitag, zudem besteht für die Teilnehmer Versicherungsschutz.
Wo finde ich weitere Informationen?
Nähere Informationen zum Frühstudium sind unter Unitag an der FAU verfügbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Abiturienten eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Kollegs oder Abendgymnasiums sowie andere Bewerber gemäß § 59 GSO (n. F.) einen Zugang zur Studienförderung nach Art. 5 BayEFG (Bayerisches Eliteförderungsgesetz) erhalten.
Die Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zum schulischen Auswahlverfahren erfüllt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung in Bayern mit einer Note von mindestens 1,30 erworben hat und in der Qualifikationsphase sowie der Abiturprüfung (Schüler öffentlicher oder staatlicher Gymnasien, Kollegs oder Abendgymnasien) bzw. in der Abiturprüfung (andere Bewerber) bestimmte Mindestpunktzahlen erreicht.
Das schulische Auswahlverfahren wird im Gymnasialbereich dem jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten übertragen, der die Zulassung zur Prüfung und ihre Durchführung organisiert.
Die Prüfung des Regierungsbezirkes Mittelfranken findet jedes Jahr im Hans-Sachs-Gymnasium, Löbleinstraße 10, 90409 Nürnberg statt.
Die Prüfung erfolgt als mündliche Einzelprüfung in fünf Fächern. Sie umfasst insgesamt 60 Minuten. Prüfungsfächer sind:
- Deutsch
- Fremdsprache
- Geschichte
- Mathematik
- Naturwissenschaft
Eines dieser Fächer kann durch ein Abiturprüfungsfach des Prüflings ersetzt werden (für andere Bewerber nur durch Fächer des ersten Prüfungsteils).
Die Prüfung hat neben dem Wissensstand des Prüflings seine Hochbegabung, kreative Intelligenz und umfassende Allgemeinbildung aufzuzeigen. Als Gesamtergebnis aus den fünf Prüfungen sind im Höchstfall 75 Punkte erreichbar.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist zudem, dass der Bewerber ein Studium in Bayern aufnimmt und zum Zeitpunkt des Förderbeginns das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (in Ausnahmefällen, insbesondere aus familienpolitischen Gründen oder bei Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg, ist eine Überschreitung der Altersgrenze zulässig).
Diese Informationen finden Sie auch in unserem Informationsschreiben.
Sie erreichen das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken per Mail praktikum@mb-gym-mfr.de, oder telefonisch in der Regel von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 10 Uhr und zwischen 11:30 und 12:30 Uhr.
Davon abweichende Zeiten in den Schulferien: s. Hinweise unter KONTAKT
Anfragen, die die Anerkennung von Tätigkeiten für ein Praktikum nach LPO I betreffen , richten Sie bitte per Mail an uns. Geben Sie im Betreff Ihrer Mail unbedingt die Art des Praktikums an - z. B. Orientierungspraktikum (O-Praktikum) oder Betriebspraktikum (B-Praktikum) oder Kaufmännisches Praktikum (K-Praktikum) oder Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PD-Praktikum) oder Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum (Stud-Praktikum) -, auf die sich Ihre Anfrage bezieht.
Teilen Sie uns im Mailtext Ihren Vor- und Nachnamen mit, Ihren Studiengang (in der Regel LAG) und Ihre Fächer sowie die Universität, an der Sie studieren (in der Regel FAU Erlangen-Nürnberg).
Teilen Sie uns mit, für welche Tätigkeiten Sie eine Anerkennung beantragen möchten. Dokumente, die Umfang und Art Ihrer Tätigkeiten bestätigen sowie entsprechende Unterlagen können Sie als Anhang schicken.
Beachten Sie: Die Eintragung Ihrer Praktikumsleistungen nach LPO I und der entsprechenden Credit Points erfolgt nur über das Prüfungsamt der FAU.
Die Bescheinigung über das Orientierungspraktikum verbleibt bei Ihnen und ist bei der Bewerbung für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum der Praktikumsschule als Zulassungsvoraussetzung vorzulegen.
Legen Sie uns Originale von Praktikumsbescheinigungen nur nach entsprechender Aufforderung vor.
StDin Katharina Seuring-SchöneckerLeiterin des Praktikumsamts
In den Sommerferien ist das Praktikumsamt vom 2. bis 30. August nicht erreichbar.
VAe Monique GroßSekretariat, Praktikumsauskunft
In den Sommerferien ist das Praktikumsamt vom 2. bis 30. August nicht erreichbar.
Zielgruppe
Für Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ab dem Wintersemester 2007/08 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ihr Studium aufgenommen haben, gelten die folgenden Bestimmungen für die geforderten Praktika.
Art der Praktika
Nach § 34 (1) der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) müssen folgende Praktika abgeleistet werden:
• ein Orientierungspraktikum (1.)
• ein Betriebspraktikum (2.)
• ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (3.)
• ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum(4.) in einem Ihrer beiden Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).
Studierende, die eine Fächerverbindung mit dem Fach Wirtschaft/Recht studieren, müssen statt des Betriebspraktikums das Kaufmännische Praktikum(5.) absolvieren.
Aufgaben und Ziele der Schulpraktika
Ziel der Praktika während des Studiums ist die Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen auch Einsichten darüber vermitteln, ob die Eignung für den angestrebten Beruf gegeben ist.
Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen erste eigene Unterrichtsstunden konzipiert und durchgeführt werden.
Im Einzelnen gilt § 34 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I).
Ziel: Kennenlernen von Schule aus der Sicht einer Lehrkraft; erste Überprüfung der Eignung für den Lehrberuf
Zeitpunkt : In der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Abitur, aber möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums
Dauer: Drei bis vier Wochen, ca. 20 (Vollzeit-)Stunden pro Woche
Ort: Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/22 aufnehmen, ist das Orientierungspraktikum verpflichtend an mindestens zwei verschiedenen Schularten abzuleisten. Bei Aufnahme des Lehramtsstudiums ab Sommersemester 2023 ist mindestens eine Woche des Praktikums verpflichtend an einer Mittelschule oder Förderschule zu absolvieren.
Organisation: Studierende suchen sich selbstständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamts, ihre Praktikumsplätze.
Hinweise: Das Praktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren. Es wird empfohlen schulische Ganztagsangebote und Schularten kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird.
Verwenden Sie, wann immer möglich, zur Bestätigung Ihres Orientierungspraktikums das offizielle Formular.
Bestimmungen Orientierungspraktikum (§34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LPO I) KMBek (Kultusministerielle Bekanntmachung) des Staatsministeriums vom 3. Juni 2014 (KWMBl S.82), hier 1.2
Zeitpunkt: Vor dem Hauptstudium, auch ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums, aber nach dem Abitur
Dauer: Acht Wochen
Ort: in der Regel ein Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
Organisation: Der Studierende sucht sich selbständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamts, einen oder mehrere Praktikumsplätze. Dass die in der Liste der IHK aufgeführten Firmen anerkannte Praktika anbieten, wird nicht garantiert. Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt
Hinweise: Bestimmungen zum Betriebspraktikum
Beachten Sie die Sonderregelungen für Studierende des Doppelfachs Kunst. Studierende des Fachs Wirtschaft und Recht müssen statt des Betriebspraktikums ein Kaufmännisches Praktikum (16 Wochen) absolvieren.
Verwenden Sie, wann immer möglich, zur Bestätigung Ihres Betriebspraktikums das offizielle Formular. Die Bescheinigungen über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das studienbegleitende-fachdidaktische Praktikum erhalten Sie von den Praktikumsschulen.
Das Betriebspraktikum und das Orientierungspraktikum richten sich nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 3.Juni 2014 (KWMBl S. 82), hier 1.1
Zeitpunkt: Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann nur angetreten werden, wenn der Praktikumsschule die Bescheinigung über das vollständig absolvierte Orientierungspraktikum im Original vorgelegt wird; ohne diesen Nachweis ist der / die Studierende abzuweisen. Bietet die Universität eine auf das Praktikum ausgerichtete Begleitveranstaltung an, ist diese für das Praktikum verpflichtend. Die FAU Erlangen-Nürnberg bietet derzeit keine solche Veranstaltung an.
Dauer: 150 bis 160 Unterrichtsstunden
Ort: Öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium in Bayern
Organisation: Studierende in Mittelfranken (FAU, AdBK) wenden sich an die von ihnen gewünschte Schule und lassen sich von ihr eine schriftliche Einverständniserklärung (Praktikumsvereinbarung) ausstellen. Diese Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum wird über die Praktikumsschule an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten gerichtet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Praktikumsschule liegt. Sie sollte diesem Praktikumsamt spätestens bis 1. Dezember (für Praktikumsbeginn Schulhalbjahr) bzw. 1. Juni (für Praktikumsbeginn Schuljahresanfang) vorliegen. In der Regel wird das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum in zwei Abschnitte in aufeinander folgenden Semesterferien aufgeteilt, wobei beide Abschnitte an einer Praktikumsschule absolviert werden.
Hinweise: Während des Praktikums werden die Studierende vom Schulleiter bestimmten Lehrkräften zugeteilt, die sie als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihnen Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen geben (mindestens 5), sie in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der in der KMBek zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (siehe Link am Ende dieses Absatzes) beschriebenen Ziele behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung für die Eignung zum Lehrerberuf.
(Auszug aus KWMBl Nr.7/2015)
Zeitpunkt: Das studienbegleitende fachdidaktische Schulpraktikum kann angetreten werden, wenn das vollständig absolvierte Orientierungspraktikum nachgewiesen werden kann, aber möglichst nicht vor dem dritten Semester. In Mathematik, Chemie und Physik soll es nicht vor dem 7. Fachsemester absolviert werden. Beachten Sie, dass das Praktikum aus organisatorischen Gründen in bestimmten Fächern entweder nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester stattfindet:
Im WiSe und SoSe: E
Nur im WiSe: B, C, D, Ev, F, G, Geo, Inf, It, Ku, L, Ph, PuG ( früher Sk), Spa, Sport, WR
Nur im SoSe: M
Dauer: ein Semester – während der Vorlesungszeit.
Ort: Für das studienbegleitende Praktikum werden bestimmte Praktikumsschulen festgelegt. Die Liste dieser Praktikumsschulen ist von Fach zu Fach verschieden und kann sich jedes Jahr verändern. Geben Sie darum bei der Anmeldung vor allem eine Ortspräferenz an. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule.
Organisation: Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen die Teilnehmenden einmal wöchentlich in Kleingruppen den Unterricht einer Praktikumslehrkraft, dem sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Das Praktikum findet einmal wöchentlich ( s. Überblick) an der Praktikumsschule statt, umfasst 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen. Das studienbegleitende Praktikum kann nur in einem Semester besucht werden, in dem keinerlei Überschneidungen der universitären Begleitveranstaltung mit irgendeiner anderen Veranstaltung auftreten und somit eine kontinuierliche Teilnahme an der Begleitveranstaltung möglich ist. Die Praktikumslehrkraft führt mit jedem Teilnehmer zu gegebener Zeit ein Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf.
Die Meldung für das studienbegleitende Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten. Sie muss dem Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr vorliegen, da die Praktikumsschulen planen müssen. Die Praktikumsgruppen werden entsprechend den zum Stichtag 15. April vorliegenden Anmeldungen eingerichtet. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule besteht nicht. Anmeldelink s. unten
Wenn Sie sich im Portal erfolgreich angemeldet haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie diese nicht erhalten, sind Sie in der Anmeldung noch nicht erfasst und können damit auch später nicht zugeteilt werden. In diesem Fall wenden sich zeitnah an das Praktikumsamt.
Bitte bewahren Sie Ihre Bestätigungs-E-Mail in jedem Fall sorgfältig auf, sodass Sie diese bei Bedarf vorlegen können. Ohne diese Bestätigung haben Sie im Nachgang keinen Anspruch auf eine Zuweisung durch das Praktikumsamt. Nach diesem Termin kann eine Zuteilung nur erfolgen, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz für diesen Zeitraum besteht jedoch nicht mehr.
Hinweise: Die Einteilung der Praktikumslehrkräfte und -schulen in Mittelfranken erfolgt jedes Jahr neu. Es gibt keine Liste der Praktikumsschulen im Voraus.
Wenn Sie einen Ihnen zugeteilten Praktikumsplatz zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Praktikumsamt. Auf diese Art freiwerdenden Plätze können möglicherweise noch vergeben werden.
Die Dauer des kaufmännischen Praktikums beträgt 4 Monate. Dies gilt auch für Studierende des Lehramts Gymnasium mit WR vertieft studiert, die ihr Studium vor dem WS 2013/14 an der FAU Erlangen-Nürnberg aufgenommen haben.
Verwenden Sie, wann immer möglich, zur Bestätigung Ihres Kaufmännischen Praktikums das offizielle Formular. Die Bescheinigung und das vorgeschriebene Berichtsheft werden vom Praktikumsgeber unterschrieben und gestempelt.
Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt, das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht.
Informationen zur Lehr:werkstatt und zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Lehrerbildung der FAU (ZfL).
Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika
Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegeben.
Bei der Ableistung der Praktika unterstehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Weisungen der Schulleitung und der betreuenden Lehrkräfte. Die Schule stellt ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Dieser setzt grundsätzlich voraus, dass regelmäßig teilgenommen wurde, die verpflichtenden Unterrichtsversuche durchgeführt und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit zureichendem Ergebnis erledigt wurden. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am pädagogisch - didaktischen Schulpraktikum, am studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum und am Betriebspraktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Sie sind dem Prüfungsamt der Universität vorzulegen.
Vollzug des Masernschutzgesetzes: Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt
- durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
- durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
Als Ersatz für die o. a. Praktika können auf Antrag an das zuständige Praktikumsamt (Studierende FAU Erlangen-Nürnberg -> Praktikumsamt Gymnasium Mittelfranken) auch Praktika anerkannt werden, die außerhalb Bayerns im Rahmen eines für ein Lehramt geeigneten Studiums abgeleistet wurden. Je nach Sachlage können Teilanerkennungen ausgesprochen werden.
Ein selbst organisiertes Praktikum an einer ausländischen Schule kann (i. d. R. in Teilen) anerkannt werden. Nehmen Sie zur Klärung von Fragen zur Anerkennung rechtzeitig vor Aufnahme eines Auslandspraktikum unbedingt Kontakt mit dem Praktikumsamt auf.
Das pädagogisch - didaktische Schulpraktikum und das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum können durch eine hinreichend umfangreiche Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin oder -assistent an einer ausländischen Schule – vermittelt durch den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) - ersetzt werden. Nähere Einzelheiten bezüglich der Anforderungen finden sich unter Informationen zur Fremdsprachenassistenz mit dem PAD
Dem Antrag an das Praktikumsamt ist die Bescheinigung über das Orientierungspraktikum und die Bestätigung des PAD beizufügen.
Das vollständige Praktikum in der Lehr:Werkstatt kann das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ersetzen. Die Schule stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus. Ein Antrag an das Praktikumsamt ist nicht nötig. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist dem Praktikumsamt vorzulegen, das daraufhin eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellt.
Kontaktaufnahme Hinweise:
Verwenden Sie, wann immer möglich, zur Bestätigung Ihres Orientierungs- und Betriebspraktikums die oben angegebenen Formulare. Die Bescheinigungen über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das studienbegleitende-fachdidaktische Praktikum erhalten Sie von den Praktikumsschulen direkt.
Geben Sie bei Anträgen auf Ersatz durch andere Praktika(formlos per Mail, Brief oder Fax) immer Ihre Matrikelnummer, Studienfächer, Geburtsdatum und aktuelle Postanschrift an.
Bei Anträgen auf Ersatz des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und/oder des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums ist stets der Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums vorzulegen.
Stand: 11. November 2024