Die Förderung hat das Ziel, partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen.
Gefördert werden partizipative Projekte, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung.
Die Vorhaben sollen neuartig und von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutungsein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
Projekte unter der Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Projekte des internationalen Ideenaustausches sind förderfähig, jedoch kein klassischer Schüleraustausch ohne projektbezogenen Anlass.
Investitionsmaßnahmen können nicht gefördert werden. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderlich.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
- detaillierte/aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen
- ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (mit Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds; bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren)
- Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
- Förderrichtlinie - Kulturfonds Kulturelle Bildung
- Antragsformular für sonstige Antragsteller
- Antragsformular nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verfügt über einen eigenen Kulturfonds, aus welchem kulturelle Investitionen und Projekte gefördert werden können.
Ein Verband beabsichtigt, mit Schülerinnen und Schülern der 7. und 8. Jahrgangsstufe von Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien ein Tanzprojekt zu realisieren. Tanz- bzw. Musikpädagoginnen und -pädagogen erarbeiten mit den Jugendlichen auf der musikalischen Basis von Franz Schuberts Liederzyklus „Die Winterreise“ eine Tanzaufführung zum Thema „Pubertät“. Dabei gestalten die Teilnehmenden eigene Choreografien, das Bühnenbild und digitale Einladungen zu ihrem Projekt. Das Ergebnis wird schließlich im Rahmen mehrerer Aufführungen vor Publikum präsentiert.
Gefördert werden sollen Kreativität, Bühnenpräsenz, Selbstwahrnehmung, Selbstvertrauen und das Sozialverhalten der Jugendlichen. Über das Medium Tanz lernen sie, die eigene Lebensrealität und die eigenen Gefühle bewusst wahrzunehmen, zu formulieren und in Bewegung auszudrücken.
Eine gemeinnützige GmbH lädt Jugendliche aus verschiedenen Stadtvierteln in München im Alter von 10 bis 18 Jahren ein, ihre Ideen und Anliegen für die Welt von Morgen einzubringen und auszudrücken. In zweitägigen ergebnisoffenen Workshops konkretisieren sie ihre gesellschaftlichen Anliegen, formulieren sie künstlerisch, experimentieren frei und finden neue kreative Ausdrucksformen. Angeleitet von Künstlerinnen und Künstlern erproben sie verschiedene Gestaltungsmedien wie Performance, Graffiti, Rap, Video, Podcast, Skulptur oder Malerei. Die Ergebnisse werden im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen präsentiert und sollen einen anregenden Rahmen für Gesprächsrunden zu Fragen der Demokratie und Zukunftsgestaltung bieten.
Stimmen und Themen der Jugend sollen in der Gesellschaft durch künstlerische Ausdrucksformen wahrnehmbar gemacht werden. Die Jugendlichen sollen den Mut finden, sich dabei frei und kreativ auszudrücken, zu experimentieren und sich in verschiedenen Gestaltungsmedien zu erproben. Durch eine Vielzahl an Teilhabemöglichkeiten sollen Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und einer selbstbestimmten Bildung als Schlüssel von Partizipation vermittelt werden.
Das Kulturamt einer Gemeinde beabsichtigt, mit Jugendlichen und Erwachsenen ein Musiktheaterstück zu entwickeln. Dabei werden Songs, Szenen und Bühnenmusik als Crossover zwischen nahostlicher und europäischer Musik von den Beteiligten in kreativer Eigenleistung selbst komponiert. Auch die Kostüme und Bühnenbilder werden im Laufe des Prozesses entworfen. Den Projektabschluss bilden zwei Aufführungen sowie eine filmische Dokumentation des Werks.
Das Projekt verbindet Menschen verschiedener Kulturen und Altersstrukturen. Es schafft Raum für die Wertschätzung verschiedener Musiktraditionen, die miteinander in einen Austausch treten. Die kontinuierliche generationenübergreifende und schöpferischer-kreative Zusammenarbeit stärkt die Sozialkompetenz der Beteiligten und ermöglicht Persönlichkeitsentfaltung sowie das Erfahren von Selbstwirksamkeit.
Mit dem Projekt sollen bekannte und unbekannte Frauen aus verschiedenen Jahrhunderten vorgestellt und gewürdigt werden, die die Region geprägt haben. In Kooperation zwischen Mitgliedern des Historischen Vereins, Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, einer Grundschule und einer Kunstschmiede werden lebensgroße Silhouettenfiguren gebaut für Texte, die die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Mitgliedern des Historischen Vereins erarbeitet haben. Diese werden auf einer (Wander-)Ausstellung im öffentlichen Raum einem breiten Publikum vorgestellt.
Schülerinnen und Schüler aus acht bayerischen Schulen entwickeln gemeinsam ein künstlerisch-theatrales Projekt zum Thema „Leben und Überleben“. Unterstützt von einer Künstlerin/ einem Künstler und einer Theaterpädagogin/einem Theaterpädagogen erarbeiten sie eine Live-Performance im Stadtraum und führen diese auf. Eine filmische Dokumentation wird erstellt und anderen Schülergruppen präsentiert.
Ziele des Projekts sind die intensive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Herausforderungen und die aktive Erkundung der eigenen Lebenswelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen performative Möglichkeiten und Ausdrucksformen kennen. Sie erkunden Dokumentationsformate, mit denen sich temporäre Aktionen festgehalten lassen. Diese können zur Grundlage eines Austauschs mit anderen Gruppen werden.
International renommierte Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern aus 10 bayerischen Mittel- und Förderschulen und von österreichischen sowie italienischen Schulen Kunstprojekte im öffentlichen Raum ihrer Region. Je nach Situation entstehen großformatige Wandmalereien, Projektionen an öffentlichen Gebäuden und farbige Platzgestaltungen.
Ziel ist es, dass die Jugendlichen aktiviert werden, sich kreativ an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfelds zu beteiligen, sich für andere Länder und Perspektiven zu öffnen sowie überfachliche Erfahrungen zu sammeln, die zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Sie erhalten die Chance, Andersartigkeit als positive Ressource zu erfahren und im internationalen Ideenaustausch gemeinsam gestalterisch tätig zu werden.
- Die Teilnehmenden sollen ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln im weitesten Sinn. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Film, Architektur und Design ebenso wie Gaming, Mediengestaltung und interkulturelle Kooperation.
- Die Beiträge der Teilnehmenden sollen das Projekt wesentlich mitbestimmen. Es reicht nicht, dass sie nur Publikum oder Ausführende sind: Sie sollen selbst aktiv werden, sich möglichst auch konzeptuell einbringen und ihre Anlagen und Fähigkeiten dabei weiterentwickeln.
Das Projekt darf in einer ähnlichen Form, unter gleichem Namen bzw. mit der gleichen Zielgruppe weder in Bayern noch im Bundesgebiet durchgeführt worden sein. Die Projektidee sollte innovativ und für eine bestimmte Teilnehmergruppe entwickelt worden sein. Laufende Veranstaltungsreihen können nicht gefördert werden.
- Wenn die Teilnehmenden nicht nur aus einem Ort oder einer Institution kommen.
- Wenn im schulischen Bereich mindestens drei Schulen eingebunden sind.
Ja, auch Vorhaben in Großstädten wie München oder Nürnberg werden gefördert. Vorrangig unterstützt werden sollen jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren.
Die Entwicklung und der Einsatz digitaler Anwendungen (z.B. Apps, Lernprogramme, interaktive Guides) ist dann förderfähig, wenn die Teilnehmenden aktiv und gestalterisch in die Entwicklung und Anwendung eingebunden werden und das Projekt dem Bereich der Kulturellen Bildung zuzuordnen ist.
- Einzelne Projekte können pro Jahr (Schuljahr) mit bis zu 50.000 € gefördert werden.
- Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 € betragen (Bagatellgrenze).
- Die Bagatellgrenze gilt nicht für Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf:
Grundsätzlich können alle Kosten, die nachweislich projektbezogen anfallen, als förderfähig anerkannt werden. Dazu zählen u.a.:
- zusätzlich für das Projekt eingestelltes Personal
- angeordnete und vergütete Mehrarbeit für das Projekt
- projektbezogene Aufstockung von Teilzeitmitarbeitern
- im Rahmen zusätzlicher Werkverträge geleistete Arbeit
- Honorarkosten für Workshopleiter, Film-/Theaterlehrer etc.
- Ehrenamtliche eines Vereins(vorstands) können ihre Mitarbeit als ehrenamtliche Stunden (derzeit max. 12,15 € bzw. 20,63 €) ansetzen.
- Kosten für zusätzlich angemietete Räume
- „Miete“/Ausleihe von notwendigen Materialien (wie z.B. Instrumente, Technik, Equipment etc.)
- Verbrauchsmaterialien, die für die Projektdurchführung erforderlich sind
- notwendige Übernachtungs-/Aufenthaltskosten und Tagegeld (alternativ: kleines Honorar) für Künstler
- Projektbezogene Fahrtkosten (im Rahmen der Vorgaben des Bayerischen Reisekostengesetzes)
- Ausgaben für die Erstellung von Flyern, Plakaten oder Programmheften
- Kosten für die Erstellung einer Dokumentation des Projekts
Organisationskosten sind bis zur Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Zu den Organisationskosten zählen beispielsweise die Personalkosten für die Verwaltung, Telefon, Material für die Verwaltung, Einladungen und Kopien, Ausgaben für Werbung.
Dazu zählen u.a.:
- Laufende Betriebskosten und alle sonstigen Ausgaben, die auch ohne die Durchführung des zu fördernden Projektes angefallen wären (z.B. laufende Mieten, Personal- und Verwaltungskosten etc.)
- Bewirtungs-/Verpflegungskosten (wie z.B. Getränke, kleines Gebäck, Stehempfang, Buffet, Catering); Ausnahme: mehrtägiges Projekt mit Übernachtungskosten (z.B. Übernachtung inkl. Halbpension), sofern die Kosten der Verpflegung durch Teilnehmerbeiträge gedeckt werden
- Ausgaben für Geschenke und Präsente (wie z.B. Pokale, Preisgelder, Blumensträuße, Weinflaschen etc.)
- Werbeartikel (wie z.B. Kugelschreiber, Stifte, Stofftaschen etc.)
- Dekoration wie z.B. Blumenschmuck
- Anschaffungen/investive Ausgaben (z.B. Kauf von Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien, Grundstücke)
Kosten für Publikationen/Veröffentlichungen wie z.B. Bücher, Zeitschriften etc. (ausgenommen sind Programmhefte oder Werbeplakate)
- Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 € pro Vorhaben und Jahr.
- Im Bereich Internationaler Ideenaustausch beträgt der Fördersatz bis zu 80 %, wenn eine Förderung des Projekts aus EU-Mitteln nicht möglich ist.
- Bei Projekten im Raum für besonderen Handlungsbedarf, sofern die zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 5.000 € liegen, beträgt der Fördersatz bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
- Als Eigenmittel (eigene Finanzmittel, Eigeneinnahmen wie Eintritt etc.) sind mindestens 10 % der Gesamtkosten einzubringen.
- Zweckgebundene Geldspenden Dritter können den Eigenmitteln zugerechnet werden.
Der Eigenanteil kann teilweise durch ehrenamtliche Arbeiten oder Sachleistungen (Eigenleistungen) erbracht werden; auch in diesen Fällen muss der Zuwendungsempfänger aber in angemessenem Umfang Eigenmittel beisteuern.
- Als förderfähige Eigenleistung anerkannt werden können: 12,15 € für Helfertätigkeiten und 20,63 € für Leistungen, die eine besondere Qualifikation voraussetzen (dies gilt nicht für angestelltes Personal des Antragstellers).
- Sachleistungen (Eigenleistungen) wie z.B. Aufbauhelfer, Platzanweiser etc.
Durch ehrenamtliche Stunden muss für den Antragsteller eine Einsparung entstehen, eine Stundenliste ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
- Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich ein Schuljahr.
- Es ist eine Anschubfinanzierung während der ersten beiden Durchführungsjahre (= Schuljahre) möglich. Fördermöglichkeiten für Projekte, die bereits zweimal oder öfter durchgeführt wurden, bietet der Kulturfonds nicht.
- laufende Veranstaltungsreihen können nicht gefördert werden
- Grundsätzlich sind nur nicht gewinnorientierte juristische Personen antragsberechtigt, z.B. eingetragene Vereine, Fördervereine von Schulen, Anstalten, Stiftungen, kommunale Träger, gUG oder gGmbH.
- Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
- Der Antragsteller muss seinen Sitz in Bayern haben.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- ein Antragsformular nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO
- eine detaillierte/aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen
- ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (mit Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds; bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren)
- ein Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Webseite zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- ein Antragsformular nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO
- eine detaillierte/aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen
- ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (mit Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds; bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren)
- ein Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Webseite zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
- Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. März vor Beginn des darauffolgenden Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
- Nach dieser Frist können Anträge eingereicht werden, wenn es sich um besondere oder unvorhergesehene Projekte handelt (gesonderte schlüssige Begründung erforderlich).
Der Zuwendungsbescheid wird von der zuständigen Bezirksregierung in der Regel binnen eines Monats nach der Entscheidung über die Förderung bekannt gegeben.
- Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
- Als Projektbeginn ist grundsätzlich jeder Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen zu werten.
- Es ist möglich, bei der Bezirksregierung die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Erlass eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt förderunschädlich beginnen zu können.
- Aus der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
- Ausgaben für Planungsleistungen, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
Zuständig für die Genehmigung ist die jeweils örtlich zuständige Regierung.
- Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (des Freistaats Bayern) ist grundsätzlich ausgeschlossen (Verbot der Doppelförderung).
- Zuschüsse anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (insb. Bezirk, Landkreis, Gemeinde/Stadt) sind dagegen möglich und erwünscht.
- Eine gleichzeitige Förderung aus EU-Mitteln oder Bundesmitteln ist möglich (Ausnahme: Vorhaben des Internationalen Ideenaustausches).
- Weitere private Fördermittelgeber sind möglich, wie z.B. Stiftungen, örtliche Banken, Sponsoring, Spenden durch Organisationen und Private.
- Nach maximal 4-jähriger Förderung ist eine Förderpause von mindestens einem Jahr einzuhalten.
- Maximal zwei parallel laufende Anträge innerhalb eines Schuljahres für verschiedene Projekte sind grundsätzlich möglich.
Stand: 17. April 2024