Im Rahmen des Internationalen Schüleraustauschs können Schülerinnen und Schüler für einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum an einer Gastschule im Ausland zur Schule gehen.
Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Länder, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses. Er umfasst sowohl Gruppenaustauschmaßnahmen (Schulpartnerschaft) als auch Einzelaustauschmaßnahmen.
Der Individual- oder Einzelaustausch wird häufig ohne Beteiligung der Schule organisiert, z. B. privat oder durch Austauschorganisationen.
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines Schüleraustauschs während des Schuljahres für ein bis zwei Wochen, mehrere Monate oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland gehen möchten, können dafür beurlaubt werden.
Dazu muss während der Beurlaubung eine ausländische Schule, die der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schulart entspricht, regelmäßig besucht werden.
Die Entscheidung, für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland zu besuchen und in einer Gastfamilie im Ausland zu leben, sollte gut überlegt sein und mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften und der Schulleitung frühzeitig abgestimmt werden. Mit Blick auf die Schullaufbahn müssen vor einer möglichen Beurlaubung beispielsweise Fragen zum Nachholen von Leistungsnachweisen und/oder den Vorrückungsmodalitäten geklärt werden. An Gymnasien können bei einem längeren Auslandsaufenthalt auch die Module der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) genutzt werden. Neben der Schulleitung und den Beratungslehrkräften an der Schule steht auch der Bayerische Jugendring (BJR) beratend zur Seite: Bayerischer Jugendring (bjr.de)
Austauschprogramme für den Individualaustausch
Das Stipendienprogramm Botschafter Bayerns des Bayerischen Kultusministeriums und der Stiftung Jugendaustausch Bayern
Das Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“ des Bayerischen Kultusministeriums und der Stiftung Jugendaustausch Bayern ermöglicht Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 18 Jahren in eine fremde Kultur einzutauchen und ein Jahr in Gastländern fast aller Kontinente zu erleben.
Während des Auslandsaufenthalts leben die Schülerinnen und Schüler bei einer Gastfamilie und gehen zur Schule. Dabei erlernen sie nicht nur die Sprache des Gastlandes, sondern erwerben auch interkulturelle und soziale Kompetenzen. Der einjährige Auslandsaufenthalt ist eine prägende Erfahrung für die weitere Bildungs- und Berufsbiographie der jungen Menschen.
Schülerinnen und Schüler einer bayerischen Schule zwischen 15 und 18 Jahren.
Auch Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Real- und Wirtschaftsschulen bzw. im M-Zug der Mittelschulen können sich bewerben, falls sie im Anschluss an den Erwerb des mittleren Schulabschlusses und vor dem Besuch der Fachoberschule einen Schulbesuch im Ausland anstreben. Nach der Anmeldung an der Fachoberschule kann die Schule die Schülerinnen und Schüler für einen Schulbesuch im Ausland beurlauben. Gleiches gilt, wenn anstelle der Fachoberschule ein Gymnasium besucht werden soll.
Die Bewerbungsunterlagen können auf der Webseite des Kooperationspartners des Staatsministeriums, dem Deutschen Youth for Understanding Komitee e.V. (YFU) angefordert werden.
Start der Bewerbungsphase für das jeweils nächste Programmjahr ist der 15. April des Vorjahres. Bewerbungen können in der Regel noch bis Ende Januar eines Jahres eingereicht werden.
Individueller Schülerinnen- und Schüler-Austausch (ISA) des Bayerischen Jugendrings – das „See the world-Programm“
Seit über 70 Jahren organisiert und koordiniert der Bayerische Jugendring im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den internationalen Schulaustausch in Bayern.
Mit dem „See the world-Programm des BJR haben bayerische Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, für zwei bis drei Monate eine Schule im Ausland zu besuchen und in einer Gastfamilie zu leben. Das Programm basiert auf Gegenseitigkeit. Das heißt, dass alle Teilnehmenden einen festen ausländischen Partnerschüler oder eine feste ausländische Partnerschülerin haben. Sie besuchen sich, um das Schul- und Familienleben sowie das Land wechselseitig kennenzulernen.
Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres sozio-ökonomischen Hintergrunds nur schwer oder gar keinen Zugang zu diesem besonderen Bildungsangebot haben, hat der BJR einen Solidaritätsfonds eingerichtet. Mit dem Solidaritätsfonds verfolgt der BJR sein Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller Jugendlichen an internationalen Maßnahmen während der Schulzeit.
Weitere Informationen
Weitere Austauschprogramme
- Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestags: Deutscher Bundestag - Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
- Voltaire-Programm: Voltaire-Programm - Schüleraustausch in Frankreich (centre-francais.de)
Beratung und Anlaufstellen
- Bayerischer Jugendringbjr.de
- Wie kann ich ins Ausland? (jugendaustausch.bayern)jugendaustausch.bayern
- Deutsch-Französisches Jugendwerkdfjw.org
- Deutsch-Polnisches Jugendwerkdpjw.org
- Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustauschtandem-org.de
- ConAct - Austausch mit Israelconact-org.de
- UK German Connection – Bringing young people togetherukgermanconnection.org
Rechtliche Grundlagen
Durchführungshinweise zum Internationalen Schüleraustausch finden sich in der KMBek vom 26. Januar 2010 (KWMBl. S. 71), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 240) geändert worden ist:
Bekanntmachung des Staatsministeriums zum internationalen Schüleraustausch
Stand: 25. September 2024