Die Schülermitverantwortung
Video: Schülermitverantwortung konkret
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Hier geht es zum Onlineportal SMV: www.smv.bayern.de
In der Schülermitverantwortung (SMV) arbeiten Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen ihrer Mitschüler und werden auch von den Schülern - meistens über die Klassensprecherversammlung - gewählt.
Seit dem 18. Januar 2008 besteht in Bayern erstmals eine demokratisch gewählte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler, der Landesschülerrat. Das sechsköpfige Gremium wird von den 40 Bezirksschülersprechern gewählt. Dieses bringt die Interessen und Anliegen der Schüler von Förder-, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen sowie Berufs- und Fachoberschulen zur Sprache. Es kann dem Kultusministerium gegenüber Vorschläge und Anregungen formulieren.
Der Landesschülerrat hat bei wichtigen allgemeinen Anliegen des Schulwesens ein Informations- und Anhörungsrecht, etwa bei Änderungen des Bayerischen Gesetzes zum Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) oder der Schulordnungen.
Zum Schuljahr 2008/09 wurde er durch eine BayEUG-Änderung auch gesetzlich verankert (siehe Art. 62 und 62a BayEUG).
Die schulart- und bezirksübergreifende Aussprache sowie die Wahl der sechs Landesschülersprecher/innen und ihrer Stellvertreter/innen fanden auf der ersten Landesschülerkonferenz des Schuljahres 2017/18 Ende November 2017 im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München statt.
Das Onlineportal SMV (www.smv.bayern.de) unterstützt die Arbeit der SMV auf Schul- sowie Regional- und Landesebene. Es bietet hierzu u. a. umfangreiche Informationen zu Möglichkeiten der Mitsprache, zu Wahlen der Schülervertreter, zu organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Auch praktische Tipps und Vorlagen zum Download stehen dort für die Schülervertreterinnen und Schülervertreter zur Verfügung.
Der aktuelle Landesschülerrat
Kontakt:
Zu den Schwerpunkten in der Arbeit der Landesschülersprecher gehört unter anderem, die Schülermitverantwortung weiter zu stärken und dem Landesschülerrat noch mehr Aufmerksamkeit in der Schülerschaft zu verschaffen.
Jetzt neu! Die ersten beiden Ausgaben des Newsletters des Landesschülerrats smv_konkret rund um die Arbeit der bayerischen SchülerInnenvertretung!
Die neuen Landesschülersprecher und ihre Stellvertreter:
Berufliche Schulen
Landesschülersprecherin: Mouna Nifer, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg, Mittelfranken
Stellv. Landesschülersprecherin: Jana Schuster, Berufsschule Vilshofen, Niederbayern
Fachoberschulen/ Berufsoberschulen
Landesschülersprecher: Tobias Fritz, BOS Bad Neustadt an der Saale, Nordbayern
Stellv. Landesschülersprecherin: Pauline Mercer, FOS Augsburg, Südbayern
Förderschulen
Landesschülersprecher: Aliaksandr Pfeffer, Von-Lerchenfeld-Schule Bamberg, Oberfranken
Stellv. Landesschülersprecher: Adam Al-Jaisani, Johannes-de-la-Salle Berufsschule Aschaffenburg, Unterfranken
Gymnasien
Landesschülersprecher: Moritz Meusel, Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg, Oberfranken
Stellv. Landesschülersprecher: Nevio Zuber, Gymnasium Ottobrunn, Oberbayern-Ost
Mittelschulen
Landesschülersprecherin: Lorena Bulla, Mittelschule Höchberg, Unterfranken
Stellv. Landesschülersprecherin: Isabell Sonnefeld, Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn, Oberbayern
Realschulen
Landesschülersprecherin: Lilly Landauer, Joseph-von-Fraunhofer-Realschule München, Oberbayern-West
Stellv. Landesschülersprecher: Orcun Celik, Realschule Kitzingen, Unterfranken
„SMV-Konto“
„SMV-Konto“
Grundsätzlich wird empfohlen, sich in Bezug auf die Kontenfrage an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter zu wenden, der bzw. die gemeinsam mit den Schülervertretern einer Schule klärt, über welches Konto im konkreten Fall eine Abwicklung der SMV-Gelder erfolgen kann bzw. soll. Folgende rechtliche Möglichkeiten gibt es:
- Staatliches SMV-Konto (nur für staatliche Schulen): Die Schule richtet ein Konto oder ein Unterkonto ein. Dieses wird von einem aus der Mitte des Schülerausschusses gewählten Schülersprecher gemeinsam mit einer von der Schulleitung bestellten Lehrkraft verwaltet.
- Alternativ kann von allen öffentlichen Schulen ein vom Sachaufwandsträger eingerichtetes Konto genutzt werden. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Ausgestaltung und für nähere Vorgaben zur Handhabung des Kontos beim jeweiligen Sachaufwandsträger.
Materialien für die SMV
Handbuch für Schülervertreter
- Interaktives E-Paper: "Handbuch für Schülervertreter"
- PDF: "Handbuch für Schülervertreter" pdf, 4.0 MB
- Bestellen: "Handbuch für Schülervertreter"