Für die Auswahl einer Schule sind viele Faktoren bedeutsam. Sobald die Entscheidung gefallen ist, kann das Kind bei der Einschreibung an der neuen Schule angemeldet werden. Insbesondere an weiterführenden Schulen gibt es bayernweite Fristen zur Einschreibung für das nächste Schuljahr. Detaillierte Informationen finden sich stets auch auf der Homepage der Schule.
Der Termin zur Schuleinschreibung (Einschreibung in die 1. Klasse) ist jeweils im März. Den genauen Termin legt die Schulleitung fest.
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2024/2025 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2024 und am Montag, 22. Juli 2024. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind...
- Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, vom 5. bis 9. Mai 2025.
Hinweis:
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg der Realschule geeignet sind, deren Erziehungsberechtigte aber den Übertritt an eine Realschule wünschen, findet vom 13. bis 15. Mai 2025 statt.
- Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 5. August 2025; eine Voranmeldung in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2025 wird empfohlen.
- Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 werden von den Gymnasien vom 5. Mai bis 9. Mai 2025 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
- Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, findet vom 13. Mai bis 15. Mai 2025 statt.
Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 17. Februar bis 28. Februar 2025 entgegengenommen.
Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, 12. März 2025 statt
Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, 30. Juli 2025 statt.
Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, 30. Juli 2025 statt.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, 30. Juli 2025 statt.
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Zweiten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 als Vorklasse zur vierstufigen Wirtschaftsschule oder in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 17. Februar 2025 bis 28. Februar 2025 und vom 7. April bis 11. April 2025 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 5. August 2025.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen (die Jahrgangsstufe 5 gemäß Schulversuch ist ausgeschlossen) werden von den Wirtschaftsschulen bis 5. August 2025 entgegengenommen. Abweichend davon wird bei der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 12. September 2025 festgelegt.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
- für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder in Ausnahmefällen das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
- für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Mittelschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
- über ergänzend vorzulegende Unterlagen informiert die aufnehmende Schule.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Vorklasse und in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet am 13., 14. und 15. Mai und am 10., 11. und 12. September 2025 statt.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Die Schulleitung bestimmt den Zeitplan.
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
Weiterführende Informationen
Stand: 13. November 2024