Seit dem Schuljahr 1996/97 ist im Freistaat Bayern die schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen neu geregelt und organisiert.
Grundlage hierfür stellt die Amtliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen“ (Az.: IV/2-S 7204/10-4/161 443) vom 7. Februar 1996 dar:
Die Zielsetzung des Konzepts besteht darin, die Kontinuität der schulischen Förderung während der Reisezeit zu verbessern. Dies soll durch die Strukturmodelle "Stammschule" und "Stützpunktschule" sowie das "Schultagebuch" und die „Bereichslehrkräfte“ im Förderkonzept Leben und Lernen auf der Reise erreicht werden:
„Leben und Lernen auf der Reise“ ist eine Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Download der Handreichung siehe weiterführende Informationen).
Aktuell wird das digitale Lernmanagementsystem DigLu (Digitales Lernen unterwegs) für Kinder beruflich Reisender erprobt, welches das originäre „Schultagebuch“ in Papierform ersetzen wird.
- wie die „Kinder beruflich Reisender" definiert bzw. abgegrenzt werden,
- wie die o.g. Unterstützungsangebote im Förderkonzept Leben und Lernen auf der Reise ausgestaltet sind,
- was das digitale Lernmanagementsystem DigLu beinhaltet,
- wer die Ansprechpersonen rund um die Bedarfe der Kinder beruflich Reisender sind und welche weiterführenden Informationen angeboten werden.
Der Beschluss der Länderkonferenz für den Unterricht für Kinder beruflich Reisender vom 04.02.2021 und der Beschluss des 423. Schulausschusses am 24./25.06.2021 haben die folgende Definition für Kinder beruflich Reisender verabschiedet:
Nicht jedes Kind und nicht jede bzw. jeder Jugendliche, deren bzw. dessen Eltern oder Erziehungsberechtigte aus beruflichen Gründen reisen, ist ein Kind beruflich Reisender, wobei im Einzelfall die Grenzen fließend sein können. Mit wachsender beruflicher Mobilität auch anderer Berufsgruppen wird zunehmend eine Beschreibung der Zielgruppe für die genannten schulischen Maßnahmen erforderlich.
Kinder beruflich Reisender sind Kinder und Jugendliche insbesondere aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von Puppenspielerinnen und Puppenspielern, aber z. B. auch Kinder von ambulanten Händlerinnen und Händlern, von Binnenschifferinnen und Binnenschiffern und mobilen Scherenschleiferinnen und Scherenschleifern.
Kennzeichnend für diese Kinder und Jugendlichen ist, dass deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte häufig ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO ausüben oder als ständiges Personal mitreisen.
Das kann für die Kinder beruflich Reisender bedeuten,
- dass sie mit ihrer Familie als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft in der Bundesrepublik und teilweise im europäischen Ausland reisen,
- dass sie oft nur wenige Tage bis hin zu einigen Wochen an einem Ort verweilen,
- dass sie in der Regel keinen oder nur in der Winterpause (Zeit in der üblicherweise keine Märkte, Jahrmärkte und Volksfeste stattfinden) einen festen bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort haben und
- dass sie deshalb jedes Jahr eine Vielzahl an unterschiedlichen Schulen und Klassen besuchen.
Wesensmerkmal für die berufliche Tätigkeit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ist, dass diese nur an wechselnden Orten stattfinden kann und damit zwingend mit der Reise verbunden ist, was sie von Reisen aus beruflichem Anlass (z. B. Journalistinnen und Journalisten, Geschäftsreisende) unterscheidet.
Inwieweit unabhängig davon Kinder von Personen ohne festen Wohnsitz, die nicht unter die Gruppe der Kinder beruflich Reisender fallen, im Rahmen von Stamm- und Stützpunktschulen mit Unterstützung der Bereichslehrkräfte gefördert werden können und sollen, muss im Einzelfall entschieden werden.
Kinder, die z. B. aufgrund von Geschäftsreisen der Eltern und Erziehungsberechtigte bzw. eines alleinerziehenden Elternteils und/oder aufgrund ihrer individuellen familiären Situation (z. B. wechselnder Aufenthalt bei entfernt voneinander lebenden Erziehungsberechtigten) phasenweise nicht an ihrer Schule anwesend sein können, fallen grundsätzlich nicht unter die Regelungen für Kinder beruflich Reisender. Für sie müssen auf der schulrechtlichen Basis der jeweiligen Länder individuelle Entscheidungen getroffen und individuelle Vorgehensweisen gefunden werden.
Unterstützungssystem für die Beschulung Kinder beruflich Reisender
Schulpflichtige Kinder beruflich Reisender werden deutschlandweit im Rahmen eines über die Ländergrenzen hinweg etablierten Systems aus Stammschulen und Stützpunktschulen, unterstützt durch flächendeckend zur Verfügung stehende Bereichslehrkräfte, unterrichtet. Sie führen entweder ein Schultagebuch mit sich oder werden im Rahmen von DigLu (digitale Lernmanagementsystem „Digitales Lernen unterwegs“) betreut. Ziel ist insbesondere eine kontinuierliche schulische Förderung der mit ihren Familien reisenden Kinder, die ihrer Lebenssituation bestmöglich Rechnung trägt und die einen Schulabschluss ermöglicht.
Alle Länder haben Stammschulen und Stützpunktschulen. Jedes reisende Kind wird einer Stammschule zugeordnet. In der Regel ist das die Schule, in deren Schulsprengel die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Winterstandort) haben. Grundsätzlich hat jede Schule eine Beschulungspflicht für reisende schulpflichtige Kinder. Über Abweichungen entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Die Beschulung Kinder beruflich Reisender erfolgt grundsätzlich an der Stammschule.
Die Stammschule führt das Aufnahmeverfahren durch, verwaltet die Schülerdaten, ist für die Beschulung während der Nicht-Reisezeit zuständig, weswegen sie bei Lernschwierigkeiten im Rahmen der inneren Differenzierung hilft und mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Kindern gemeinsam die schulischen Aufgaben der neuen Reisesaison vorbereitet sowie die Schülerin bzw. den Schüler nach Ende der Reisesaison wieder an den Lernstand der Klasse heranführt. Darüber hinaus stellt die Stammschule die Lernmittel und das Schultagbuch – bzw. den Zugang zum digitalen Lernmanagementsystem DigLu – bereit, stellt die Zeugnisse aus und entscheidet über das Vorrücken. Die Klassenlehrkraft hält mit den Eltern auch während der Reisezeit Kontakt und gibt Auskunft über Wissensstand und mögliche Fördermaßnahmen für das Kind beruflich Reisender.
Bei einem dauerhaften Wohnortwechsel (Wechsel der Meldeadresse der Eltern) erfolgt grundsätzlich auch ein Wechsel der Stammschule. In diesem Fall wird von der bisherigen Stammschule ein entsprechendes Abgangs- bzw. Überweisungszeugnis ausgestellt.
Wenn unklar ist, ob das reisende Kind eine Stammschule hat, klärt die zuständige Bereichslehrkraft in Abstimmung mit der Schulaufsicht ggf. durch länderübergreifende Rückfragen die Zuordnung zu einer Schule, die die Aufgaben einer Stammschule wahrnimmt.
Unterricht während der Reisezeiten wird in der Regel an Stützpunktschulen erteilt (Präsenzunterricht).
Die Stützpunktschule ist in der Regel eine Schule, die in unmittelbarer Nähe des gewöhnlichen Festplatzes liegt und die in jedem Schuljahr von einer größeren Anzahl von Kindern beruflich Reisender besucht wird. Sie ist auf die Betreuung reisender Kinder und Jugendlicher besonders eingestellt und hat die Aufgabe, jedes Kind beruflich Reisender nach dem im Schultagebuch – bzw. im digitalen Lernmanagementsystem DigLu – ausgewiesenen Lernplänen und den mitgebrachten Schulbüchern bestmöglich zu fördern.
Die Eintragungen im Schultagebuch bzw. in DigLu geben der Stützpunktschule Hinweise auf den aktuellen Leistungsstand sowie Empfehlungen zur Weiterarbeit. An jeder Stützpunktschule wird der Lernstand des Kindes im Schultagebuch bzw. in DigLu dokumentiert und in einem Lernbericht festgehalten. Ebenso werden Empfehlungen für die Weiterarbeit an die nächste Schule ausgesprochen. Für die Dauer des Aufenthalts sollte sich die Stützpunktschule um ggf. Möglichkeiten der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung bemühen.
Sofern Präsenzunterricht aufgrund des Reiseweges, der Aufenthaltsdauer oder anderer wichtiger Gründe zeitweise nicht möglich oder sinnvoll ist, soll die schulische Betreuung auf der Grundlage des Schultagebuches bzw. der Kommunikationsplattform DigLu erfolgen.
Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Stammschule und Stützpunktschulen ist unverzichtbarer Bestandteil des Konzepts, insbesondere geht es dabei um Informationen über den Lernfortschritt der Kinder.
Um dies für alle zu erleichtern und durchschaubar zu machen, wurden Schultagebücher zunächst für die Grundschule und 1998 für die „Hauptschule“ eingeführt. Sie enthielten allgemeine Informationen und Hinweise für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte sowie Minimallehrpläne für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch („Hauptschule“). Im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde ein bundeseinheitliches Schultagebuch entwickelt. Die bis dahin verwendeten Schultagebücher wurden entsprechend zum Schuljahr 2005/06 eingeführt und in ihrer aktualisierten Fassung seit 2012/2013 in Bayern verbindlich eingesetzt:
Der allgemeine Teil des Schultagebuches wird durch die Vorlagen des bundeseinheitlichen Schultagebuches ersetzt. Sie enthalten Informationen für die Stützpunktschulen, einen Schülerpersonalbogen, eine Vorlage für den Bericht der Stammschule zur Lernausgangslage, einen Schulbesuchskalender, eine Vorlage für einen Lernstandbericht der Stützpunktschule sowie einen individuellen Lernplan für die Reise. Damit ist es möglich, den Leistungsstand und den Lernfortschritt einzelner Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren, wodurch eine größere Kontinuität im Lernprozess erreicht werden soll.
Dieser Teil der Schultagbücher steht Ihnen am Ende der Homepage bei den Links und Downloads zur Verfügung.
Voraussichtlich im Schuljahr 2024/2025 startet die flächendeckend verpflichtende Einführung des digitalen Lernmanagementsystems DigLu, welches das Schultagebuch in analoger Form künftig ersetzen wird und über die Dokumentation des Leistungsstandes hinaus weitere Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung bereithält.
Das mit KMBek vom 07.02.1996 geltende Konzept zur schulischen Betreuung der Kinder beruflich Reisender mit seinen Komponenten „Stammschule“, „Stützpunktschule“ und „Schultagebuch“ wurde im Schuljahr 1997/98 durch das Pilotprojekt „Mobiler Bereichslehrer für Zirkuskinder“ erweitert. In das ursprünglich nur für die Betreuung von Zirkuskindern entworfene Konzept werden seit Februar 1999 auch Kinder aus Schaustellerfamilien einbezogen.
Die Erfahrungen dieses Pilotprojekts haben dazu geführt, dass seit dem Schuljahr 2001/02 in allen Bundesländern Mobile Bereichslehrkräfte im Einsatz sind. Bayern bietet deswegen in jedem Regierungsbezirk ein flächendeckendes Netz von Bereichslehrkräften an. Die Anzahl und die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte werden dabei von der zuständigen Schulaufsicht koordiniert. Damit stellt die Schulaufsicht sicher, dass jedes reisende Kind während der Reisezeit unabhängig von seinem jeweiligen Aufenthaltsort in jedem Land von einer Bereichslehrkraft erreicht und betreut werden kann.
Bereichslehrkräfte sind mit der Unterstützung und Förderung der Kinder beruflich Reisender beauftragt. Sie nehmen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher in festgelegten Bereichen wahr und unterstützen ihren Schulbesuch gemäß dem nachfolgend dargestellten Aufgabenprofil der Bereichslehrkräfte. Dies gilt sowohl für „landeseigene“ Kinder, als auch für durchreisende Kinder beruflich Reisender.
Dieses Betreuungskonzept zielt auf Folgendes ab:
- größere Kontinuität in der schulischen Förderung von Zirkus- und Schaustellerkindern und damit eine Verbesserung der schulischen Ausbildung
- Intensivieren der schulischen Betreuung und Ermöglichen der individuellen Förderung an den Schulbesuchstagen
- Unterstützen bzw. Herstellen von erforderlichen Kontakten zwischen den wechselnden Schulen
- Anpassung der Beschulung an die mobile Lebensweise
- Sensibilisieren der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für eine schulische Ausbildung ihrer Kinder
Aufgaben der Mobilen Bereichslehrkräfte:
Die Mobile Bereichslehrkraft betreut im Einsatzgebiet der eigenen Zuständigkeit reisende Zirkus- und Schaustellerunternehmen. Zu den Schwerpunkten der Arbeit zählen die unmittelbare schulische Förderung der Kinder, die Koordinierung der schulischen Betreuung sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Zirkus- und Schaustellerfamilien.
Durch individuelle Unterrichtsarbeit auf dem Festplatz oder in der Schule des Aufenthaltsortes sollen die schulpflichtigen Kinder der Familienzirkusse und Schaustellerunternehmen intensiv gefördert werden, vor allem im Bereich der grundlegenden Fähigkeiten in Mathematik und Deutsch. Aufgabe der Mobilen Bereichslehrkräfte ist es u. a.
- die Kontakte mit den im jeweiligen Zielgebiet reisenden Zirkus- und Schaustellerfamilien herzustellen,
- die Förderung der schulpflichtigen Kinder durch individuelle Unterrichtsarbeit zu intensivieren,
- einen regelmäßigen Schulbesuch anzubahnen,
- die erforderlichen Kontakte zu den wechselnden Stützpunktschulen und Stammschulen herzustellen und
- durch vertrauensbildende Maßnahmen eine Kooperation mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufzubauen.
In der reisefreien Zeit steht die Mobile Bereichslehrkraft für die regelmäßige Betreuung der Schülerinnen und Schüler an den Stammschulen sowie für die Beratung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Eine stetige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Lehrkräften der Stammschulen unterstützt und verbessert die Kontinuität der Förderung und damit der schulischen Ausbildung der Zirkus- und Schaustellerkinder.
Die Bereichslehrkräfte in Bayern sind am Ende der Seite unter Links und Downloads in einer Download-Datei aufgeführt.
Aufgrund der Bestrebung, das aktuell verwendete Schultagebuch der Kinder beruflich Reisender zu digitalisieren und weiterzuentwickeln, wird seit dem Schuljahr 2020/2021 das digitale Lernmanagementsystem DigLu (Digitales Lernen unterwegs) erprobt. An der Pilotphase nimmt das Bundesland Bayern mit ausgewählten Familien teil. Während der Pilotphase können die Kinder beruflich Reisender also das Schultagebuch oder das digitale Lernmanagementsystem nutzen.
Mit KMK-Beschluss vom 24./25.11.2022 wird das digitale Lernmanagementsystem im Schuljahr 2024/2025 verpflichtend in allen Bundesländern eingeführt werden.
Aktuell werden dafür die datenschutzrechtlichen, organisatorischen, haushälterischen und technischen Voraussetzungen in Bayern geschaffen.
Was ist DigLu?
DigLu (Digitales Lernen unterwegs) ist ein onlinebasiertes Lernmanagementsystem für Kinder beruflich Reisender, ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ihre Lehrkräfte der Stamm- und Stützpunktschulen sowie ihre Bereichslehrkräfte, welches in der „Digitalen Strategie der Kultusministerkonferenz“ verankert ist und aus Mitteln des DigitalPakts Schule gefördert wird. Mit dieser Plattform wird das Ziel verfolgt, eine länderübergreifende digitale Infrastruktur für die Bildung der Kinder beruflich Reisender zu schaffen, die das Förderkonzept Leben und Lernen auf der Reise mit den Möglichkeiten der digitalen Welt verbindet.
Welche Vorteile bietet DigLu?
DigLu ersetzt jedoch nicht nur das bisherige „Schultagebuch“ in Papierform, sondern bietet zahlreiche Zusatzfunktionen, die speziell auf die Bedarfe der Kinder beruflich Reisender ausgerichtet sind (Beispiele):
- verbesserte Lernbegleitung und Leistungsförderung durch die Möglichkeit, individuelle Lernmaterialien bereit zu stellen und jederzeit bzw. ortsunabhängig den Lernprozess nachzuverfolgen und so gezielter Lern- und Förderangebote zu adaptieren,
- vereinfachte Kontaktaufnahme und Austauschwege für die verschiedenen Akteure (Kinder, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Stammschul- und Stützpunktschullehrkräfte sowie Bereichslehrkräfte) durch integrierte Kommunikationswege (z. B. E-Mail-Informationssystem),
- erhöhte Einsehbarkeit des Lernstands und Lernfortschritts für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
- schülergerechte Bedienbarkeit u.a. durch die Entwicklung der DigLu-App, die Nutzbarkeit auf jedem internetfähigen Gerät mit den üblichen Betriebssystemen, das Erfüllen aller Datenschutzanforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Speicherung aller Benutzerdaten auf zertifizierten Servern in Deutschland,
- angelegt als Universalschnittstelle für das Bildungsangebot aller Bundesländer,
- in acht Sprachen darstellbar
Entwicklung:
DigLu startete als Pilotprojekt mit dem Schuljahr 2020/2021 auf freiwilliger Basis und wird mit KMK-Beschluss vom 24./25.11.2022 im Schuljahr 2024/2025 verpflichtend in allen Bundesländern eingeführt werden. Aktuell werden die datenschutzrechtlichen, organisatorischen, haushälterischen und technischen Voraussetzungen in Bayern dafür geschaffen. An der Pilotphase nimmt das Bundesland Bayern mit ausgewählten Familien teil. Während der Pilotphase können jederzeit weitere Kinder im digitalen Lernmanagementsystem aufgenommen werden.
Für Schülerinnen und Schüler, für die kein individueller Lernplan vorliegt (z. B. aus dem Ausland), können die aktuellen Lernbausteine als Orientierung dienen.
Ansprechpartner
Dr. Florian BärMinisterialrat
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
Ansprechpartner zu den Kindern beruflich Reisender im Bundesland Bayern
Herr Hans FischerDigLu-Trainer
Ansprechperson während der Pilotphase zur Implementierung des digitalen Lernmanagementsystems DigLu
Stand: 31. Juli 2024